Welche Förderungen gibt es für Handwerker sowie kleine und mittlere Unternehmen?
Es gibt zahlreiche Förderungen für Handwerker. Die gängigsten sind derzeit in den Bereichen Digitalisierung, Innovation sowie Gründung und Nachfolge angesiedelt. Die Höhe der Förderungen variiert dabei je nach Förderprogramm und Konditionen. Handelt es sich um einen Zuschuss, könnt ihr aber in den meisten Fällen davon ausgehen, dass ihr mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten zurückerhaltet.
Kategorie der Förderung | Erläuterung |
---|---|
Digitalisierung | Förderung für eine Beratung oder Investition im Bereich Digitalisierung (Strategie, Software, Hardware etc.) |
Gründung & Nachfolge | Zuschüsse und Kredite für die Übernahme oder Neugründung eines Betriebs |
Innovation | Förderung für die Weiterentwicklung des eigenen Betriebs oder von technischen Neuerungen |
Wissenstransfer | Förderung für die Bereitstellung und Weitergabe von Fachwissen an andere Betriebe oder Beratungsangebote |
Investitionen | Zinsgünstige Kredite für betriebliche Investitionen |
Ein klassisches Beispiel für eine Förderung im Handwerk ist das staatliche Förderprogramm „go-digital", bei welchem 50 Prozent der Kosten für eine Beratung zum Thema Digitalisierung eures Betriebs übernommen werden. Pro Tag darf eine solche Beratung maximal 1.100 Euro kosten. Da bis zu 30 Beratertage förderfähig sind, liegt die maximal mögliche Fördersumme bei 16.500 Euro.
Für kleinere Handwerksbetriebe sollte die Beratung jedoch deutlich weniger kosten. Ein Dachdecker etwa, der sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb zu digitalisieren, aber noch nicht weiß, wie er beginnen soll, kann sich zum Beispiel 2 Tage mit einem Experten zusammensetzt und eine Digitalisierungsstrategie für 2.000 Euro erstellt, muss er nur die Hälfte der Kosten selbst tragen. Den passenden Digitalisierung-Berater fürs Handwerk findest du ganz einfach über die Datenbank des Bundes.
Die wichtigsten Anlaufstellen für Förderung im Handwerk
- Handwerkskammern
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Verschiedene Bundesministerien (BMWK, BMBF, BMWi)
Außerdem regelmäßig beansprucht werden Förderungen für die Neugründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs. Am bekanntesten ist hier der Gründerkredit „StartGeld” von der KfW, bei dem bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 125.000 Euro gefördert werden.
Ein Schornsteinfegermeister beispielsweise, der sich mit der Übernahme eines Kehrbezirks selbstständig machen möchte, benötigt 20.000 Euro für Kehrtechnik, Arbeitskleidung und diverse Betriebsmittel. Da er kein Eigenkapital mit einbringt, beantragt er vor der Übernahme eine Gesamtfinanzierung von 20.000 Euro und bekommt diese ausgezahlt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 5 bis 10 Jahre, von denen ein ein bis zwei Jahre tilgungsfrei ausfallen, in denen also nur Zinsen gezahlt werden müssen. Danach wird der Kreditbetrag monatlich zurückgezahlt.
Szenario | Förderung Handwerk | Konditionen | Beispiel Förderung |
---|---|---|---|
Dachdecker möchte eine Digitalisierungsstrategie erstellen lassen | go-digital (Zuschuss) | 50 % der Beratungskosten: max. 16.500 € Förderung | 1.000 € Förderung für Beratung Digitalisierungsstrategie: 2 Beratertage á 1.000 € |
Schornsteinfeger-meister möchte sich selbstständig machen | Gründerkredit StartGeld (Kredit) | Kredithöhe bis zu 125.000 €, 5 bis 10 Jahre Laufzeit bei festem Zinssatz | 20.000 € Startgeld: 16.500 € für Maschinen und Geräte + 3.500 € für diverse Betriebsmittel |
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Förderung für Digitalisierung im Handwerk
Für die Digitalisierung im Handwerk gibt es mehrere Förderungen in verschiedener Staffelung. Angefangen bei der Förderung für die Beratung und Umsetzung bezüglich konkreter Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen und mittelständischen Betrieben bis zu Großprojekten, die auf die intelligente Vernetzung von Maschinen im Kontext der Industrie 4.0 abzielen. Einige relevante Förderungen aus dem Bereich der Digitalisierung haben wir hier aufgelistet.
Förderprogramm | Art der Förderung |
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go-digital | Zuschuss: 50 % der Kosten für eine Beratungs zur Digitalisierung; max. 16.500 € |
Digital Jetzt | Zuschuss: max. 50.000 € für Investitionen in die Digitalisierung |
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit | Kredit: 20.000 bis 25 Mio. € für Investitionen in die Digitalisierung |
go-digital (BMWK)
Was wird gefördert: Die Berater sind in die verschiedenen Module Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, digitalisierte Geschäftskonzepte, Datenkompetenz und digitale Markterschließung aufgeteilt. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind die Einführung einer umfassenden Software in Betriebsabläufe oder der Aufbau einer wirkungsvollen Internetpräsenz in Form einer Website oder eines Internetshops.
Konditionen: Die Förderung deckt 50 Prozent der Beratungskosten ab. Diese dürfen nicht über einem Tagessatz von 1.100 Euro liegen. Bei bis zu 30 Beratungstagen liegt die maximale Fördersumme bei 16.500 Euro. Um den bürokratischen Aufwand für KMUs und Handwerksbetriebe möglichst klein zu halten, wird die Antragstellung auf Förderung ebenfalls komplett von den Beratungsstellen übernommen.
Wer wird gefördert: Förderberechtigt sind Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro und einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Ein Antrag auf Förderung kann bis zum 31.06.2024 eingereicht werden.
Digital Jetzt (BMWK)
Was wird gefördert: Förderfähige Maßnahmen sind die Investition in digitale Technologien oder die Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten zu Digitalthemen. Ein Beispiel wäre die Investition in einen professionellen Webauftritt inklusive Online-Vertrieb mit dazugehöriger Software.
Konditionen: Der Zuschuss für Einzelunternehmen beträgt maximal 50.000 Euro und kann auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden, wenn das Unternehmen Teil einer Wertschöpfungskette oder eines Wertschöpfungsnetzwerks ist und den Antrag entsprechend einreicht. Wichtig ist, dass die Umsetzung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Nach Bewilligung der Fördermittel müssen sie außerdem innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden.
Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Mitarbeitern mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Ein Antrag für das Förderprogramm „Digital Jetzt“ kann noch bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Für die Umsetzung des Vorhabens haben Unternehmen nach Bewilligung der Fördermittel 12 Monate Zeit.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW)
Was wird gefördert: Die förderfähigen Maßnahmen des KfW 380 umfassen ein breites Spektrum. Wichtig ist, dass mit ihnen eine „substantielle Verbesserung“ von Produkten, Verfahren, Prozessen und Dienstleistungen einhergeht. Dies kann zum Beispiel die Einführung von 3D-Drucktechnik, der Aufbau von digitalen Plattformen für den elektronischen Handel oder der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze sein.
Konditionen: Das Darlehen zielt auf Investitionen von mindestens 20.000 Euro bis zu 25 Millionen Euro ab. Die Laufzeit beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Der Zinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes, Bonität und anderen Sicherheiten.
Wer wird gefördert: Förderberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit Sitz, Tochtergesellschaft, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Diese müssen weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen aufweisen.
Förderung für Gründung und Nachfolge
Für Gründungen und Betriebsübernahmen gibt es ebenfalls Förderungen vom Staat, insbesondere regional. Die meisten Bundesländer bieten Gründerkredite zu vergünstigten Konditionen an, einige bieten noch weitere Unterstützungsangebote wie etwa Meistergründungsprämien an. Gute erste Anlaufstellen, um an Informationen über lokale Angebote zu kommen ist stets die zuständige Handwerkskammer. Unabhängig davon gibt es eine handvoll bundesweiter Förderungen für Gründer im Handwerk. Nachfolgend stellen wir euch drei elementare Angebote vor.
Förderprogramm | Art der Förderung |
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ERP Gründerkredit StartGeld | Kredit: bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs für die Betriebsgründung; max. 125.000 € |
Mikrokreditfonds Deutschland | Kredit: max. 25.000 € |
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit | Zuschuss: Betrag des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes + 300 € |
ERP Gründerkredit StartGeld (KfW)
Was wird gefördert: Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel, die notwendig sind, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Häufig sind das Anlagen und Maschinen, aber auch Firmenfahrzeuge oder Grundstücke und Gebäude.
Konditionen: Es besteht die Möglichkeit, bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs gefördert zu bekommen. Die maximale Höhe des Kredits beträgt aber 125.000 Euro. Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwischen 5 und 10 Jahren bei einem festen Zinssatz.
Wer wird gefördert: Der ERP-Gründerkredit steht Gründern und jungen Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Gründung zur Verfügung. Auch Gründer, die kein oder nur wenig Eigenkapital besitzen, können den Gründerkredit beantragen.
Mikrokreditfonds Deutschland (BMAS)
Was wird gefördert: Investitionen und Betriebsmittel, die notwendig sind, um Kleinunternehmen zu finanzieren. Das können z.B. Baukosten, Beratungskosten oder auch Betriebs- und Geschäftsausstattung sein.
Konditionen: Die Förderung wird in Form eines Darlehens von maximal 25.000 Euro gewährt. Das Darlehen wird in einem mehrstufigen Kreditverfahren ausgezahlt.
Wer wird gefördert: Der Mikrokreditfonds Deutschland ist speziell für Gründer und Kleinunternehmer konzipiert, die keine Kredite von herkömmlichen Banken erhalten können.
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Was wird gefördert: Um den Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit mit Übergang in eine Selbstständigkeit zu fördern, zahlt die Agentur für Arbeit Zuschüsse, die den Lebensunterhalt sowie die soziale Absicherung (z. B. Krankenversicherung) ermöglichen sollen.
Konditionen: Der Gründungszuschuss wird zunächst über einen Zeitraum von sechs Monaten monatlich ausgezahlt und setzt sich aus dem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld plus einem Betrag von 300 Euro zusammen. Nach dieser Phase besteht die Möglichkeit, für weitere neun Monate einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 300 Euro zu erhalten.
Wer wird gefördert: Gefördert werden Gründer, die ihre bestehende Arbeitslosigkeit beenden, indem sie eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Die Agentur für Arbeit entscheidet, wann die Förderung ausgezahlt wird.
Förderung für Ausbildung und Weiterbildung im Handwerk
Aufgrund des immer stärker zunehmenden Fachkräftemangels spielt die Aus- und Weiterbildung in allen Gewerken eine entscheidende Rolle. Glücklicherweise gibt es auch Förderungen für die Lehre im Handwerk. Sowohl die Ausbildungsbetriebe als auch die Auszubildenden können gefördert werden. Eine Auswahl der relevanten Förderungen stellen wir hier vor.
Förderprogramm | Art der Förderung |
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Meister-BAföG | Zuschuss und Kredit (50/50): Einkommens- und vermögensunabhängiger Betrag von bis zu 15.000 € |
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLÜ | Zuschuss: Abhängig vom Bundesland |
Meister-BAfög/Aufstiegs-BAföG (BMBF)
Was wird gefördert: Die wohl wichtigste Förderung für die berufliche Weiterbildung im Handwerk ist das sogenannte Aufstiegs-BAföG, das vielen eher unter dem Namen Meister-BAföG bekannt ist. Es unterstützt Aufstiegsfortbildungen im Handwerk und ist unterteilt in die beiden Bereiche Lehrgangs- und Fortbildungskosten und dem Beitrag zum Lebensunterhalt.
Konditionen: Die Höhe des Meister-BAföGs ist individuell sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann ein einkommens- und vermögensunabhängiger Betrag von bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Seit dem 01. August 2020 gibt es 50 Prozent dieser Förderung als Zuschuss. Der verbleibende Betrag kann von der KfW als zinsgünstiges Bankdarlehen erhalten werden.
Wer an einer Vollzeitmaßnahme teilnimmt, kann außerdem zusätzliche Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen. Als Alleinstehender können bis zu 963 Euro monatlich ausgezahlt werden, bei verheirateten Personen sind es bis zu 235 Euro im Monat und bei Personen mit Kindern erhöht sich der Zuschuss nochmal um 235 Euro pro Kind. Bei einer Vollzeitmaßnahme beträgt die Förderhöchstdauer in der Regel 24 Monate, bei einer Teilzeitmaßnahme sind es 48 Monate.
Wer wird gefördert: Das Meister-BAföG steht Teilnehmern einer Fortbildung zur Verfügung, die entweder im Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder in der Handwerksordnung (HWO) als Fortbildungsstufe verankert ist. Am häufigsten wird das Aufstiegs-BAföG für die Fortbildung zum geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung sowie für die Qualifizierung zum Meister genutzt.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLÜ (BMWK)
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLÜ) dient als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung im Handwerk. Da sich viele Handwerksbetriebe spezialisiert haben, können sie die Lehrinhalte unter Umständen nicht mehr in Gänze selbst vermitteln. Hier kommt die ÜLÜ ins Spiel. In 600 überbetrieblichen Berufsbildungszentren in ganz Deutschland werden praktische, berufsspezifische Unterrichtseinheiten vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr angeboten.
In den allermeisten handwerklichen Lehrberufen sind bestimmte ÜLÜ-Kurse zudem für die Auszubildenden verpflichtendes Zulassungskriterium für die Gesellenprüfung. Die Lehrgangskosten werden zum Teil von Bund und Ländern getragen, aber auch die Ausbildungsbetriebe tragen anteilige Kosten. Wie hoch diese sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine verlässliche Auskunft geben die jeweiligen Handwerkskammern.
Förderungen der Agentur für Arbeit
Auch die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Förderprogramme für Handwerksbetriebe und junge Menschen, die eine Berufsausbildung machen möchten. Insbesondere für benachteiligte Jugendliche gibt es einige Förderungen. Die wichtigsten davon listen wir nachfolgend auf, nähere Informationen zu den Ausbildungs-Förderprogrammen 2023 stellt die Agentur für Arbeit bereit.
- Die assistierte Ausbildung (AsA): Unterstützung in Form von Beratungsgesprächen, Zusatzunterricht, Sprachkursen und weiteren erforderlichen Hilfestellungen zur Organisation und Durchführung der Berufsausbildung.
- Einstiegsqualifizierung (EQ): Vorbereitende Unterstützung mit dem Ziel, zur Lehre zu befähigen. Antragsberechtigte Ausbildungsbetriebe können Zuschüsse zur Vergütung sowie Erstattung von anfallenden Fahrtkosten im Rahmen der EQ erhalten.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Finanzielle Unterstützung für Auszubildende, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und nicht mehr zuhause wohnen.
- Ausbildungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen: Individueller finanzieller Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
Förderung für Innovationen im Handwerk
Innovationen im Handwerk spielen eine entscheidende Rolle, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Daher werden auch in diesem Bereich Förderungen angeboten. Innovationen können sich dabei auf die Weiterentwicklung des eigenen Betriebs beziehen, aber auch auf technische Neuerungen. Nachfolgend findet ihr eine Auswahl der wesentlichen bundesweiten Förderungen zum Thema Innovation.
Förderprogramm | Art der Förderung |
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KMU-innovativ | Zuschuss: 50 % der förderfähigen Kosten für Forschungsprojekte |
Go innovativ | Zuschuss: 5.500 - 13.750 € für eine Innovationsberatung |
Zuschuss Bau | Zuschuss: bis zu 90 % der Kosten für ein zukunftsweisendes Forschungsprojekt in der Baubranche |
KMU-innovativ (BMBF)
Was wird gefördert: Forschungsprojekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verschiedenen Themenbereichen der Ökonomie, Medizin, Technik und Informatik. Die Förderung soll vor allem dazu dienen, neue Produkte und Prozesse erfolgreich am Markt zu platzieren.
Konditionen: Unternehmen erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung. KMUs können unter Umständen einen zusätzlichen Bonus erhalten.
Wer wird gefördert: Das Vorhaben muss zu einem der förderfähigen Bereich passen. Die Beratung zu den verschiedenen Programmen der KMU-innovativ-Förderung erfolgt über ein Beratungstelefon.
Go innovativ (BMWi)
Was wird gefördert: Externe Beratungsleistungen von einem durch das BMWK autorisierten Beratungsunternehmen zur Innovationssteigerung oder der Professionalisierung des Innovationsmanagements. Die Beratungen sind in zwei Leistungsstufen aufgeteilt. 1. Potenzialanalyse, die beispielsweise Stärken-Schwächen-Profil, Marktfähigkeit der geplanten Innovation oder den Zeitbedarf einschätzt. 2. Realisierungskonzept, das beispielsweise der Ermittlung geeigneter Technologiegeber und der Unterstützung beim Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements dient.
Konditionen: Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Auf der ersten Leistungsstufe der Potenzialanalyse beträgt die maximale Förderhöhe 5.500 Euro. Die Beratung darf zudem nur acht Tage in Anspruch nehmen plus zwei Beratertage für sachverständige Dritte. Auf Bewertungsstufe 2 beträgt der Maximalwert 13.750 Euro bzw. zwanzig Beratertage plus fünf Tage für sachverständige Dritte.
Wer wird gefördert: Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von unter 20 Millionen Euro.
Zukunft Bau (BMI)
Was wird gefördert: Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für eine zukunftsweisende und nachhaltige Entwicklung von Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft mit Bezug zum Hochbau. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Wissenstransfer sowie der Innovationssteigerung für Planungs- und Baupraxis.
Konditionen: Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben, kann jedoch bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken.
Wer wird gefördert: Die Förderung richtet sich in erster Linie an Forschungsstätten. Antragstellende müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen sowie umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung, des Wissens und der Technik nachweisen können. Fachliche Voraussetzungen zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens müssen gegeben sein.
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Förderung für Wissenstransfer im Handwerk
Auch im Bereich Wissenstransfer gibt es Förderungen. Dabei geht es unter anderem darum, Qualität und Nachhaltigkeit in der Branche zu fördern, aber auch wertvolles Fachwissen von einer Generation zur nächsten weiterzugeben. Wenn ihr als Handwerksbetrieb zum Beispiel Informationsangebote für andere Betriebe bereitstellt, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent für die anfallenden Ausgaben erhalten. Im Gegenzug müsst ihr die Betriebe neutral und kostenfrei beraten.
Förderprogramm | Art der Förderung |
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Know-How-Transfer im Handwerk | Zuschuss: 24.000 - 30.000 € |
Unternehmensberatungen für KMU | Zuschuss: 1.750 - 2.800 € für Beratungskosten |
Förderung des Know-How-Transfers im Handwerk (BMWK)
Was wird gefördert: Es werden drei Module mitfinanziert: Zunächst werden Betriebsberatungsstellen gefördert, die Existenzgründer und KMUs zur Unternehmensführung bzw. zur strategischen Weiterentwicklung beraten. Außerdem werden Beauftragte für Innovation und Technologie gefördert, die daran mitwirken, die Innovationsbereitschaft im Handwerk zu steigern und den Wissens- und Technologietransfer zu fördern. Das dritte Modul umfasst gewerbespezifische Informationtransferstellen (GIT), die technische und betriebswirtschaftliche Fortbildungen anbieten.
Konditionen: Es werden bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben bezuschusst. Der jährliche Zuschuss für Betriebsberatungsstellen beträgt bis zu 120 Tagessätze á 200 Euro. Für Beauftragte für Innovation und Technologie sind es 30.000 Euro jährlich und für GIT gibt es 24.000 Euro pro Jahr je Stelleninhaber. Beantragt werden kann die Förderung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Wer wird gefördert: Gefördert werden Handwerksbetriebe, die sich an dem sogenannten Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk beteiligen. Dazu müssen sie KMUs und Existenzgründer im Handwerk unentgeltlich und unabhängig beraten und informieren.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)
Was wird gefördert: Firmen können sich zu nahezu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Von der Förderung ausgeschlossen sind allerdings Beratungen, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und Beratungen, die sich hauptsächlich um Rechts- und Versicherungsfragen drehen. Auch Beratungsmaßnahmen, die größtenteils das Thema Fördermittel sowie gutachterliche Stellungnahmen behandeln, können mit diesem Programm nicht bezuschusst werden.
Konditionen: Gefördert werden maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen, aber nicht mehr als zwei pro Jahr. Der Fördersatz unterscheidet sich je nach Standort. Während der Zuschuss in den alten Bundesländern 50 Prozent, maximal jedoch 1.750 Euro pro Beratung beträgt, liegt er in den neuen Bundesländern bei 80 Prozent und maximal 2.800 Euro pro Beratung.
Wer wird gefördert: Handwerksbetriebe und KMUs, die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und einen Jahresumsatz von 50 Millionen nicht überschreiten. Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform der BAFA.
Förderung für Investitionen im Handwerk
Auch für Investitionen im Handwerk könnt ihr Förderung erhalten. Sie können notwendig sein, um neue Anlagen zu finanzieren, moderne Technologien einzuführen oder Mitarbeiter weiterzubilden. Art und Höhe der Investitionen können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein, je nachdem welche individuellen Ziele verfolgt werden.
Förderprogramm | Art der Förderung |
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ERP Förderkredit KMU | Kredit: max. 25 Mio. € für unternehmerische Tätigkeiten |
ERP Förderkredit KMU (KfW)
Was wird gefördert: Mit dem ERP Förderkredit wird im Grunde alles gefördert, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Meistens sind dies Anschaffungskosten bzw. laufende Kosten. Zum Beispiel nehmen viele Handwerker die Förderung in Anspruch, um Investitionen in Grundstücke und Gebäude, Anlagen und Maschinen oder Firmenfahrzeuge zu tätigen. Aber auch Einrichtungsgegenstände, Baukosten oder Lizenzen, etwa für die Anschaffung einer Handwerkersoftware, sind förderbar.
Konditionen: Es kann ein Kredit in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro genehmigt werden, der auf einmal oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden kann. Die Laufzeit liegt zwischen 2 und 20 Jahren, zu Beginn könnt ihr bis zu 3 tilgungsfreie Jahre erhalten.
Wer wird gefördert: Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder 43 Millionen Bilanzsumme. Der Förderkredit kann sowohl von bestehenden Handwerksbetrieben als auch von Gründern genutzt werden.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Handwerker-Förderungen
Nachfolgend findest du noch einmal die wichtigsten Förderungen für Handwerker auf Bundesebene aufgelistet. Wenn keine der genannten Förderungen für dich interessant klingt, heißt das aber nicht, dass du leer ausgehen musst. Neben der Förderung des Bundes gibt es noch zahlreiche Programme auf regionaler Ebene.
Mit der Förderdatenbank des BMWK findest du unter den mehr als 2.000 Förderungen garantiert ein passendes Förderprogramm. Dort kannst du alle Programme von Bund, Ländern und EU einfach nach Bundesland, Förderbereich und Unternehmensgröße filtern und siehst so alle für dich relevanten Förderungen im Überblick.
Förderung | Summe | Institut | Verfügbarkeit |
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go-digital (Zuschuss) | 50 % der Kosten für eine Digitalisierungsberatung Beratungskosten, max. 16.500 € | BMWK | Antrag kann noch bis zum 31.06.2024 eingereicht werden |
Digital Jetzt (Zuschuss) | Maximal 50.000 € für Investitionen im Bereich Digitalisierung, kann auf bis zu 100.000 € erhöht werden, wenn das Unternehmen Teil einer Wertschöpfungskette oder eines Wertschöpfungsnetzwerks ist | BMWK | Antrag kann bis bis zum 31.12.2023 gestellt werden |
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (Kredit) | zwischen 20.000 und 25 Millionen € für Anschaffungen und Projekte im Bereich Digitalisierung | KfW | Aktuell ohne Ablaufdatum |
ERP Gründerkredit StartGeld (Kredit) | 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs, maximal 125.000 € | KfW | Aktuell ohne Ablaufdatum |
Mikrokreditfonds Deutschland (Kredit) | Darlehen von maximal 25.000 € | BMAS | Aktuell ohne Ablaufdatum |
Gründungszuschuss der BA (Zuschuss) | zuletzt erhaltenes Arbeitslosengeld + 300 € | BA | Aktuell ohne Ablaufdatum |
Meister-BAföG (Zuschuss + Kredit) | Einkommens- und vermögensunabhängiger Betrag von bis zu 15.000 € (50 % Zuschuss, 50 % Darlehen) | BMBF | Aktuell ohne Ablaufdatum, maximale Förderhöchstdauer Vollzeitmaßnahme: 24 Monate; Teilzeitmaßnahme: 24 Monate |
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLÜ (Zuschuss) | Je nach Bundesland variabel | BMWK | Aktuell ohne Ablaufdatum |
KMU-innovativ (Zuschuss) | 50 % der förderfähigen Kosten für Forschungsprojekte | BMBF | Aktuell ohne Ablaufdatum |
Go innovativ (Zuschuss) | 5.500 - 13.750 € pro Innovationsberatung je Bewertungsstufe | BMWi | Aktuell ohne Ablaufdatum |
Zukunft Bau (Zuschuss) | Bis zu 90 % der förderfähigen Kosten für Forschungsprojekte | BMI | Aktuell ohne Ablaufdatum |
Förderung des Know-How-Transfers im Handwerk (Zuschuss) | Für Betriebsberatungsstellen: max. 120 Tagessätze á 200 € (max. 24.000 €) pro Jahr. Für Beauftragte für Innovation und Technologie: max. 30.000 € pro Jahr. Für GIT: 24.000 € pro Jahr pro Stelleninhaber | BMWK | Gilt aktuell bis 30.06.2024 |
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Zuschuss) | Alte Bundesländer: 50 % der Beratungskosten, max. 1.750 € Neue Bundesländer: 80 % der Beratungskosten, max. 2.800 € | BAFA | Gilt aktuell bis 31.12.2026 |
ERP Förderkredit KMU (Kredit) | max. 25 Mio € | KfW | Aktuell ohne Ablaufdatum |
HERO: Handwerker Software für Profis