Wieso gibt es die Meisterpflicht?
Die Meisterpflicht für Handwerke wurden ursprünglich eingeführt, um die Qualität der handwerklichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Es soll sichergestellt werden, dass Handwerkerinnen und Handwerker über das notwendige Fachwissen und die Fertigkeiten verfügen, um ihre Tätigkeiten qualitativ hochwertig auszuüben. Damit werden Verbraucher*innen vor schlechter Arbeit geschützt. Außerdem ist ein Ziel der Meisterpflicht, dass die Nachwuchsförderung durch die Ausbildung von Fachkräften sichergestellt wird. Zudem berechtigt ein Meistertitel zum Studieren ohne Abitur. Hierdurch sollen Fortbildung und Weiterbildung im Handwerk erleichtert werden.
Die Meisterpflicht wurde immer wieder angepasst bzw. für bestimmte Berufe abgeschafft und wieder eingeführt. Derzeit besteht die Meisterpflicht für insgesamt 53 Handwerks-Berufe, wobei man in insgesamt 94 Berufen einen Meistertitel erlangen kann. 2004 wurde die Meisterpflicht vollständig abgeschafft. Damit sollte die hohe Arbeitslosigkeit bekämpft und ein Anreiz zur Selbstständigkeit geschaffen werden. 2020 fand die letzte Anpassung statt und für viele Berufe wurde die Meisterpflicht wieder eingeführt.
Beruflicher Werdegang eines Handwerkers
Der berufliche Werdegang eines Handwerkers kann in drei Abschnitte bzw. Bildungsstufen unterteilt werden: Lehrling, Geselle, Meister. Zum Erreichen der Titel gibt es festgelegte Voraussetzungen und es müssen mehrere Prüfungen abgelegt werden. Die jeweilige Handwerkskammer gibt die Rahmenbedingungen vor.
Lehrling
Als Lehrling absolviert man im Handwerk eine duale Ausbildung, in der handwerkliche Tätigkeiten erlernt werden. Ein Lehrling besucht eine Berufsschule und arbeitet im Ausbildungsbetrieb.
Geselle
Mit erfolgreichem Abschluss der Gesellenprüfung wird ein fertig ausgebildeter Lehrling zum Gesellen. Gesellen verfügen über umfassende praktische Erfahrungen.
Meister
Der Meistertitel ist im Handwerk der höchste Berufsabschluss. Handwerksmeister dürfen selbstständig einen Handwerksbetrieb führen und Lehrlinge ausbilden.
Handwerks-Berufe mit Meisterpflicht
Seit 2020 gibt es insgesamt 53 meisterpflichtige Handwerke. Zuvor bestand nur für 41 Berufe ein Meisterzwang und in Deutschland ursprünglich eingeführt wurde die Meisterpflicht 1953. Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sind ausbildungsberechtigt und können sich auch selbstständig machen. Zudem ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein Meisterbrief ein Gütesiegel und spiegelt eine handwerkliche Qualität wider.
Liste der meisterpflichtigen Berufe im Handwerk
- Augenoptiker
- Bäcker
- Behälter- und Apparatebauer
- Boots- und Schiffbauer
- Böttcher
- Büchsenmacher
- Brunnenbauer
- Chirurgiemechaniker
- Dachdecker
- Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Elektromaschinenbauer
- Elektrotechniker
- Estrichleger
- Feinwerkmechaniker
- Fleischer
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Friseure
- Gerüstbauer
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Glaser
- Glasveredler
- Hörakustiker
- Installateur- und Heizungsbauer
- Informationstechniker
- Kälteanlagenbauer
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Klempner
- Konditoren
- Land- und Baumaschinenmechatroniker
- Kraftfahrzeugmechaniker
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
- Metallbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Orthopädieschuhmacher
- Orthopädietechniker
- Parkettleger
- Raumausstatter
- Rolladen- und Sonnenschutztechniker
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Schornsteinfeger
- Seiler
- Steinmetze und Steinbildhauer
- Straßenbauer
- Stuckateure
- Tischler
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Werkstein und Terrazzohersteller
- Zahntechniker
- Zimmerer
- Zweiradmechaniker
Selbstständig ohne Meister: Ausnahme-Regelungen
Eines der größten Privilegien, die man mit einem Meistertitel erhält, ist die Möglichkeit sich selbstständig zu machen. In Deutschland gibt es aber auch Fälle, in denen man sich ohne einen Meistertitel im Handwerk selbstständig machen kann.
Neben den zulassungsfreien Handwerks-Berufen gibt es fünf Ausnahme-Regelungen. Diese sind in der Handwerksordnung festgelegt und weitere Informationen erhält man bei der zuständigen Handwerkskammer.
- Meisterin und Meister einstellen: Wenn man eine Meisterin oder einen Meister in der technischen Betriebsleitung einstellt, muss man als Geschäftsführer keinen Meistertitel vorweisen.
- Alternative Ausbildung absolvieren: Ein Hoch- oder Fachhochschulabschluss in einem verwandten Feld kann laut § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung als Ersatz zur Meisterprüfung geltend gemacht werden.
- Altgesellenregelung nutzen: Wenn man mindestens sechs Jahre nach der Gesellenprüfung Berufserfahrung im Handwerk gesammelt hat, kann man sich auch ohne Meistertitel selbstständig machen. Wichtig ist, dass man in mindestens vier der sechs Berufsjahre in einer leitenden Position tätig war.
- Ausnahmebewilligungen zur Umgehung des Meisterzwangs nutzen: Unter bestimmten Umständen kann man eine Ausnahmebewilligung erhalten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man unverhältnismäßig lange auf die Meisterprüfung warten müsste und man nachweislich über meisterähnliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
- Ausübungsberechtigung für EU-Bürger beantragen: EU-Bürger, die bereits sechs Jahre einen eigenen Betrieb geführt oder als Betriebsleiter tätig waren, können eine Ausübungsberechtigung beantragen. Das ist auch möglich, wenn man eine dreijährige Ausbildung absolvierte und anschließend fünf Jahre in einer leitenden Position im Handwerk gearbeitet hat.
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Handwerks-Berufe ohne Meisterpflicht
In einigen Handwerks-Berufen gibt es keine Meisterpflicht. Man spricht hier auch von zulassungsfreien Handwerksberufen. In diesen kann man ohne einen Meistertitel einen eigenen Handwerksbetrieb gründen und sich selbstständig machen. Zudem gibt es auch handwerksähnliche Gewerbe ohne Meisterpflicht und auch in diesen Berufen kann man einer Selbstständigkeit ohne Meisterbrief nachgehen. Zu diesen gehören Ausbeiner, Dekateure und Handschuhmacher.
Liste der Berufe im Handwerk ohne Meisterzwang
Für insgesamt 43 Handwerksberufe besteht kein Meisterzwang. Derzeit ist nicht geplant, dass diese Handwerks-Berufe meisterpflichtig werden.
- Bogenmacher
- Brauer
- Buchbinder
- Buchdrucker
- Damen- und Herrenschneider
- Drucker
- Edelsteinschleifer und -graveur
- Feinoptiker
- Flexografen
- Fotografen
- Gebäudereiniger
- Geigenbauer
- Glas- und Porzellanmaler
- Gold- und Silberschmied
- Graveur
- Handzuginstrumentenmacher
- Holzbildhauer
- Holzblasinstrumentenmacher
- Keramiker
- Klavier- und Cembalobauer
- Korbmacher
- Kürschner
- Mälzer
- Metall- und Glockengießer
- Metallbildner
- Metallblasinstrumentenmacher
- Modellbauer
- Modisten
- Müller
- Sattler und Feintäschner
- Schneidwerkzeugmechaniker
- Schriftsetzer
- Schuhmacher
- Segelmacher
- Siebdrucker
- Sticker
- Textilreiniger
- Uhrmacher
- Vergolder
- Wachszieher
- Weber
- Weinküfer
- Zupfinstrumentenmacher
Meisterpflicht: Vorteile und Nachteile
Mit dem Bestehen der Meisterprüfung ist man berechtigt, eine bestimmte Handwerksdienstleistung selbstständig anzubieten. Zusätzlich erwirbt man mit dem Meisterbrief das Recht, Lehrlinge auszubilden. Die Meisterpflicht birgt jedoch sowohl Vorteile als auch Nachteile, die in Betracht gezogen werden müssen.
Vorteile der Meisterpflicht | Nachteile der Meisterpflicht |
---|---|
Qualitätssicherung: Die Meisterpflicht soll sicherstellen, dass nur gut ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker mit einem fundierten Fachwissen Dienstleistungen erbringen. | Einstiegshürden: Potenziell könnten die Kosten und der Zeitaufwand talentierte Personen von der Meisterausbildung abhalten. |
Tradition und Handwerkskunst: Der Erhalt von über Generationen überliefertem Wissen und Können soll gefördert werden. | Weniger Wettbewerb: Die Meisterpflicht begrenzt den Wettbewerb, da nur Meisterbetriebe bestimmte Dienstleistungen anbieten dürfen. |
Verbraucherschutz: Reduzierung von mangelhafter Arbeit und Pfusch. | Bürokratie: Die Verwaltung und Überwachung der Meisterpflicht erfordert sowohl für Handwerkerinnen und Handwerker als auch für Behörden bürokratischen Aufwand. |
Ausbildungsförderung: Nur Meisterbetriebe dürfen Lehrlinge ausbilden und das trägt zur Weitergabe von Wissen und Fertigkeiten bei. | Modernisierungshemmnis: In einigen Handwerksberufen könnte die Meisterpflicht die Einführung neuer Methoden und Technologien behindern, da der Meisterzwang traditionelle Qualifikationen hervorhebt. |
Insgesamt ist die Meisterpflicht ein kontrovers diskutiertes Thema. Eine Abwägung zwischen Qualitätssicherung, Traditionserhalt und dem Bedarf nach Innovation und Wettbewerb ist erforderlich, damit Handwerksberufe zukunftssicher sind und bleiben. Mit der Meisterpflicht sollen sowohl die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch von Handwerkerinnen und Handwerkern berücksichtigt werden.
Kosten für den Meistertitel im Handwerk
Mit erfolgreichem Abschluss der Gesellenprüfung erhält man automatisch die Berechtigung eine Meisterschule zu besuchen. Der Erwerb des Meistertitels ist jedoch mit Kosten verbunden. Diese variieren je nach Berufszweig und zuständiger Handwerkskammer stark.
Im Schnitt zahlt man für die Meisterausbildung 4.000 bis 9.000 Euro. Dazu kommen noch Kosten für die jeweiligen Prüfungen. Die Ausbildung findet in einer von mehr als 3.000 Meisterschulen in Deutschland statt. Geprüft wird man in den Bereichen praktisches Arbeiten, Fachtheorie, Betriebswirtschaft, Recht und Berufspädagogik. Insgesamt zahlt man nur für die Prüfungen im Durchschnitt 850 Euro.
Mit die höchsten Kosten für den Meistertitel im Handwerk haben Bäcker*innen. Im Durchschnitt zahlt man insgesamt 10.500 Euro für den Meister und auch bis zum Meisterbrief in der Elektrotechnik zahlt man in der Regel um die 12.000 Euro. Im Friseurhandwerk zahlt man durchschnittlich 5.800 Euro und im Zimmererhandwerk zahlt man sogar fast 13.000 Euro für den Meistertitel.
Die Kosten für den Meistertitel hängen von vielen Faktoren ab und die genannten Preise variieren stark. Sie sind abhängig vom Bundesland, in dem die Meisterschule besucht wird, dem Gewerk, der Dauer der Ausbildung und der jeweiligen Meisterschule. Die Ausbildung kann in Teilzeit und in Vollzeit absolviert werden.
Förderung für die Meisterausbildung
Generell gibt es verschiedene Institute, die eine Förderung für die Meisterausbildung anbieten. Am bekanntesten ist das frühere Meister-BAFöG. Inzwischen heißt diese finanzielle Unterstützung Aufstiegs-BAFöG und die Bedingungen sind unverändert: Die Förderung erfolgt unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen und 50 Prozent der Förderung sind ein zinsloses Darlehen.
Zusätzlich gibt es in den meisten Bundesländern einen Meisterbonus oder eine Meisterprämie. Diese Förderung liegt je nach Bundesland bei 1.000 bis 4.000 Euro. Für die Gründung eines Handwerksbetriebes kann man zudem in vielen Bundesländern auch eine Meistergründungsprämie beantragen. In Niedersachsen gibt es zum Beispiel die Gründungsprämie. Diese Förderung über 10.000 Euro können Existenzgründer*innen und Nachfolger*innen bei der NBank beantragen.
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