Ist ein Aufmaß im Handwerk Pflicht?
Ein Aufmaß ist normalerweise unbedingt erforderlich und auch durchaus sinnvoll. Ausgenommen sind Pauschalverträge: Hier lässt sich bereits im Vorfeld bestimmen, wie hoch der Leistungsumfang am baulichen Objekt ausfallen wird. Das ist etwa bei einer Komplettsanierung der Fall. In der Regel wird jedoch ein Einheitspreisvertrag abgeschlossen, für dessen Abrechnung ein Aufmaß erforderlich ist. Betroffen sind etwa Maler und Lackierer, Fliesenlegerinnen, Fensterbauer, Dachdeckerinnen oder Handwerker im Baugewerbe und in der SHK-Branche. Bei öffentlichen Aufträgen ist außerdem ein Aufmaß nach VOB verpflichtend.
Eine präzise Mengenermittlung ist aber ohnehin für beide Seiten vorteilhaft und sorgt für Nachvollziehbarkeit sowie Transparenz bei Planung und Leistungsabrechnung. Ein ungenau erstelltes Aufmaß kann hingegen die gegenseitige Vertrauensbasis belasten und im schlimmsten Fall sogar zu Rechtsstreitigkeiten führen. Vermeide deshalb Irrtümer beim Übertragen oder Berechnen der Messdaten! Solche Fehlerquellen lassen sich mit einer digitalen Lösung wie der HERO Software problemlos verhindern.