2.1 Übersicht. HERO stellt dem Softwarenutzer folgende Leistungen bereit:
a) eine Software zur Nutzung über das Internet zur Verwaltung von Projekten und Terminen sowie zum Management der Kundenbeziehung („HERO Software“ ),
b) Apps für mobile Endgeräte, über die der Softwarenutzer einzelne Funktionen der HERO Software nutzen kann („HERO-App“),
c) eine Internetpräsenz („Anfrageformuar“), über die Kunden des Softwarenutzers („Endkunden“) mit dem Softwarenutzer Termine vereinbaren können („Anfragefunktion“),
d) soweit vereinbart, begleitende technische Leistungen, etwa den Import existierender Daten des Softwarenutzers in die HERO Software oder weitere Implementierungsservices. Einzelheiten ergeben sich aus der Bestellung und der unter https://hero-software.de/preise abrufbaren Leistungs- und Preisübersicht („Leistungsbeschreibung“).
2.2 HERO. HERO stellt dem Softwarenutzer das in der Leistungsbeschreibung bezeichnete und beschriebene die HERO Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung („Service“). Die HERO Software wird auf Computern eines von HERO genutzten Rechenzentrums betrieben. Der Softwarenutzer erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die HERO Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und die Software für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z. B. JavaScript) auf dem Rechner des Softwarenutzers zeitweise zu speichern (z. B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Nutzung für das im Bestellschein angegebene Unternehmen einschließlich aller rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Betriebsstätten. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung der HERO Software an Dritte und eine Nutzung für Dritte, einschließlich verbundene Unternehmen, sind untersagt.
2.3 HERO-App. Soweit der Softwarenutzer einzelne Funktionen der HERO Software mittels der HERO-App nutzen möchte, muss er zunächst die HERO-App kostenlos aus dem jeweiligen App-Store (z. B. Google Play Store, Apple App Store) herunterladen. Es gelten dann vorrangig die Bestimmungen des jeweiligen App-Store-Betreibers.
2.4 Verfügbarkeit. HERO stellt dem Softwarenutzer die Anfrageformulare sowie die HERO Software und HERO App mit einer Verfügbarkeit von 99 % bereit.
a) Übergabepunkt. HERO erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von der HERO Software genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung zwischen dem Softwarenutzer und dem Rechenzentrum ist der Softwarenutzer verantwortlich.
b) Erreichte Verfügbarkeit. Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen durch HERO, die HERO aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern HERO angemessene Vorkehrung zur Sicherheit getroffen hatte (z. B. Denial of Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch).
2.5 Einrichtung. Der Softwarenutzer nimmt die erstmalige Einrichtung der HERO Software und der Anfrageformulare (individuelle Einstellungen, Eingabe/Import von Daten, Signaturen, Firmenprofil) selbst vor, außer im Bestellschein wurde etwas Abweichendes vereinbart. Eine Veränderung der HERO Software oder von Anfrageformularen nach Wünschen des Softwarenutzers ist nicht geschuldet.
2.6 Support. HERO stellt einen kostenlosen E-Mail- und Live-Support zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung der HERO Software zur Verfügung. Der Live-Support beinhaltet nicht: Allgemeine Beratung oder Schulungen zu Marketing, rechtliche Beratung oder Einrichtungsarbeiten. Technische Unterstützung bei Webauftritten des Softwarenutzers wird im Rahmen des Supports nur erbracht, soweit unmittelbar das Anfrageformular betroffen ist. Die Supportleistungen werden von HERO werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr – 17.00 Uhr (MEZ) erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage, der 31.10. sowie der 24. und 31.12. eines jeden Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail- oder Live-Anfragen beträgt in der Regel nicht mehr als 36 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.
2.7 Dokumentation. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet HERO nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe für die HERO Software sowie die HERO-App sowie eine Installationsanleitung für Anfrageformulare. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sowie eine Kommentierung des Source-Codes von Anfrageformularen sind nicht geschuldet.
2.8 Subdienstleister. HERO kann zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subdienstleister einsetzen, etwa für das Hosting, den E-Mail-Versand oder Messenger-Dienste.
2.9 Leistungsänderungen. Dem Softwarenutzer ist bekannt, dass es sich bei der HERO Software um eine Standardsoftware handelt, die als „Software as a Service”-Dienst bereitgestellt wird, und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy(Mehrmieter)-Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher:
a) Wichtige Gründe. HERO kann die HERO Software, die HERO App und die Anfrageformulare aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderter technischer Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit.
b) Fortentwicklung. Daneben kann HERO die HERO Software, die HERO App und die Anfrageformulare im Rahmen einer Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). HERO wird den Softwarenutzer hierbei auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, hinweisen. Die Zustimmung des Softwarenutzers zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Softwarenutzer der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird HERO auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Softwarenutzers nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.