Ab dem 1. Januar 2026 stellen Finanzämter ihre Steuerbescheide standardmäßig nur noch digital bereit. Damit erfolgt ein bedeutender Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Digitalisierung. Besonders relevant ist das für alle Handwerksbetriebe, da sie durch ihre Gewinneinkünfte ohnehin zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind.
Die bisher notwendige Zustimmung zum elektronischen Bescheid entfällt somit: Wer seine Steuererklärung über ELSTER oder eine Steuersoftware einreicht, erhält künftig automatisch ein digitales PDF, das dem Papierbescheid rechtlich gleichgestellt ist. Eine E-Mail informiert über die Bereitstellung im ELSTER-Postfach. Die Einspruchsfrist beginnt vier Tage nach der digitalen Zustellung, unabhängig davon, ob der Bescheid bereits geöffnet wurde.
Ausnahmen sind aber weiterhin möglich: Wer lieber weiter Papierbescheide erhalten möchte, muss das allerdings gesondert beantragen.