Die ESPR-Verordnung, kurz für „Ecodesign for Sustainable Products Regulation“ ist eine bereits 2024 in Kraft getretene Ökodesign-Richtlinie. Statt sich nur auf energieverbrauchende Produkte wie Elektrogeräte zu konzentrieren, schließt die Verordnung Richtlinien für nahezu alle Produkte im EU-Binnenmarkt ein – darunter auch Reinigungsmittel und Chemikalien. Diese stehen sogar besonders im Fokus: Sogenannte Detergenzien, die in vielen Reinigungsmitteln vorkommen, stellen eine der ersten priorisierten Produktgruppen in der Verordnung dar.
Konkret sollen Reinigungsmittel möglichst wenige kritische Chemikalien enthalten, wenig Ressourcen bei der Herstellung verbrauchen und in recyclebaren Verpackungen vertrieben werden. Genaue Richtwerte stehen hierfür allerdings noch nicht fest, denn obwohl die ESPR-Verordnung bereits 2024 in Kraft getreten ist, sind delegierte Rechtsakten erst 2026/27 zu erwarten. Im Laufe des Jahres 2026 soll zur Vereinfachung der Prüfung von Produkten schrittweise der verpflichtende Digitale Produktpass (DPP) eingeführt werden, der den gesamten Kreislauf eines Produkts von der Produktion bis zur Entsorgung transparent aufschlüsseln soll.
Was Gebäudereiniger jetzt beachten müssen
Als Gebäudereiniger mit eigenem Betrieb bist du erst einmal nicht dazu verpflichtet, deine Reinigungsmittel zu prüfen oder etwas an deinem derzeitigen Ablauf zu ändern. In der Pflicht sind die Hersteller. Auch kann es unter Umständen noch bis zum Jahr 2030 dauern, bis der Digitale Produktpass für Reinigungsmittel verpflichtend eingeführt wird. Du kannst jedoch heute bereits bei deinem Lieferanten anfragen, ob die Einführung des DPP bereits geplant ist.
Prinzipiell kannst du natürlich auch die Informationen, die ein DPP automatisch enthält, also eine vollständige Inhaltsstoffliste, Nachhaltigkeitskennzahlen, Informationen über gefährliche Stoffe, Verpackungsdaten sowie Recycling- und Entsorgungshinweise eigenständig beim Hersteller anfragen. Entsprechend kannst du deine Produktpalette, wenn nötig, anpassen.