Arbeitsschutz klingt erstmal trocken – ist aber im Alltag extrem wichtig. Denn er regelt ganz konkret, wer wofür verantwortlich ist und wie du deine Mitarbeitenden bei der Arbeit schützt. Gerade in der Gebäudereinigung, wo mit Nässe, Chemie und rutschigen Böden gearbeitet wird, sorgen klare Regeln dafür, dass Risiken möglichst gering bleiben. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen haben wir für dich zusammengefasst.
Der Arbeitsschutz für Gebäudereiniger*innen und Reinigungskräfte im Allgemeinen stützt sich in erster Linie auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Demnach müssen Arbeitgeber alle nötigen Maßnahmen treffen, um sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Grundlage dafür ist immer eine individuelle Gefährdungsbeurteilung, aus der hervorgeht, ob Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nötig ist. PSA ist in der Gebäudereinigung laut DGUV-Regel 101‑605 dann Pflicht, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um Risiken zu minimieren1.
Ein Beispiel: Bei Kontakt mit chemischen Reinigungsmitteln oder anderen Gefahrstoffen mit Spritzgefahr reicht eine organisatorische Maßnahme nicht aus. Die Anweisung „Reinigungskonzentrat 1:10 dosieren, korrekt umfüllen, langsam gießen, nicht sprühen“ verringert zwar die Wahrscheinlichkeit einer Fehlanwendung, stellt aber nicht sicher, dass Spritzer auf Hände oder in die Augen gelangen. In diesem Fall wären also mindestens geeignete Handschuhe und eine Schutzbrille Teil der PSA.
Ist für die Reinigungskraft eine PSA nötig, gilt zusätzlich die PSA-Benutzungsverordnung des Bundes2. Sie verpflichtet Arbeitgeber, bestimmte Schutzausrüstung kostenfrei bereitzustellen, sie fachgerecht instand zu halten und Beschäftigte in der korrekten Benutzung zu unterweisen. Mitarbeitende wiederum sind verpflichtet, ihre PSA ordnungsgemäß zu tragen und vor jeder Nutzung auf Schäden zu prüfen. So entsteht ein rechtssicheres Konzept, das Unfälle reduziert und die Gesundheit schützt.
Welche Ausrüstung Reinigungskräfte zwingend benötigen
Nicht jede Reinigung ist gleich – und genauso wenig die Ausrüstung. Ob Büro, Treppenhaus, Industriehalle oder Glasfassade: Je nach Einsatz kommen unterschiedliche Risiken ins Spiel. Trotzdem gibt es ein paar Basics, auf die Reinigungskräfte fast immer angewiesen sind. Was genau die persönliche Schutzausrüstung im professionellen Gebäudereiniger-Handwerk beinhalten muss, ist abhängig vom Ergebnis der individuellen Gefährdungsbeurteilung. In den meisten Fällen besteht sie aber aus mindestens zwei dieser Komponenten:
- Rutschhemmende Arbeitsschuhe oder Sicherheitsschuhe: Besonders wichtig wegen hoher Rutsch- und Stolpergefahren.
- Chemikalienbeständige Handschuhe: Beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
- Schutzkleidung / flüssigkeitsabweisende Kleidung: Beim Kontakt mit Wasser, Chemikalien oder Aerosolen.
- Atemschutz (mindestens FFP2): Innerhalb von staubigen Umgebungen oder bei der Sprühreinigung.
- Schutzbrille: Bei Spritzgefahr von Reinigungsmitteln oder Hochdruckgeräten.
- Absturzsicherung (PSAgA): Beim Arbeiten in der Höhe, etwa für die Glas- oder Fassadenreinigung.