Bei einer öffentlichen Ausschreibung stehen Auftraggebern zwei Optionen offen: die Gesamtvergabe oder die Losvergabe. Bei einer Gesamtvergabe wird der gesamte Auftrag an einen einzigen Bieter vergeben, der dann den vollständigen Leistungsumfang übernimmt. Anders sieht es bei der Losvergabe aus – hier wird der Auftrag in eigenständige Einheiten aufgeteilt, sogenannte Lose. Während Fachlose einen Auftrag nach verschiedenen Gewerken oder Leistungsarten trennen, unterteilen Teillose einen Auftrag nach Menge oder Arbeitsort.
Ein Beispiel: Beim Bau eines Mehrfamilienhauses lässt sich die Gesamtleistung in Maurer- und Betonarbeiten, Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Elektroinstallationen, Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie den Einbau von Fenstern und Außentüren unterteilen. Jedes dieser Fachlose wird dann an einen unterschiedlichen Betrieb vergeben, etwa an spezialisierte Fensterbaufirmen oder SHK-Unternehmen. Innerhalb eines Fachloses können obendrein zusätzliche Teillose gebildet werden, etwa für die Aufteilung nach Etagen.
Sowohl Fachlose als auch Teillose erhöhen den Wettbewerb und verbessern die Chancen für Unternehmen aus dem Handwerk, sodass sich mittelständische Betriebe gezielt auf einzelne Teilbereiche bewerben können. In Deutschland ist die Losvergabe deshalb bereits rechtlich verankert: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind öffentliche Auftraggeber zur Losvergabe angehalten, um die faire Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen sicherzustellen. Ausnahmen aus wirtschaftlichen, technischen oder zeitlichen Gründen sind dennoch möglich, diese müssen dann aber nachvollziehbar und eindeutig dokumentiert werden.