Du weißt nicht, wie und ob sich die Steuersätze innerhalb deiner Handwerkersoftware anpassen lassen? Da du als Betriebsinhaber selbst dafür sorgen musst, dass dein Kassensystem oder dein Rechnungsprogramm rechtzeitig den richtigen Mehrwertsteuersatz ausgibt, raten wir dir in dem Fall dazu, den Hersteller zu kontaktieren.
Support kontaktieren
In der Regel informieren die jeweiligen Hersteller ihre Kunden von sich aus über die bevorstehende Umstellung. Sollte das bei deinem Softwarehersteller nicht der Fall sein, solltest du diesen kontaktieren.
Besonders, wenn du selbst technisch nicht sehr versiert bist, lohnt sich eine Beratung durch den Software Experten oder ein Anruf beim technischen Support deines Softwareherstellers. Sollte es für deine Handwerkersoftware keinen technischen Support geben, ist das kein gutes Zeichen und du solltest darüber nachdenken, den Anbieter zu wechseln.
Software wechseln
Eine Software ist nur dann wirklich hilfreich, wenn du durch die Anwendung Zeit sparen und effektiver arbeiten kannst. Vielleicht bemerkst du im aktuellen Kontext, dass sich die Umstellung der Mehrwertsteuer innerhalb deiner Software sehr schwierig gestaltet. Gibt es außerdem noch weitere Punkte mit denen du unzufrieden bist, ist die aktuelle Situation ein guter Anlass, um die Software zu wechseln.
Gegebenenfalls macht es übergangsweise Sinn zwei Softwares parallel zu nutzen, langfristig solltest du aber ein Programm verwenden, welches alle wiederkehrenden Prozesse in deinem Unternehmen abbildet. Außerdem wichtig ist, dass du eine Software wählst, die ohne großen Entwicklungsaufwand an neue Situationen angepasst werden kann, denn nur dann ist sie auch zukunftssicher.
Schlupflöcher ausnutzen
Eins der Schlupflöcher, das vermutlich einige Händler und Supermärkte nutzen werden, könnte man als Rechnungsrabatt bezeichnen. Dabei werden die Preise der Produkte im Geschäft wie gewohnt ausgeschildert und die durch die gesenkte Mehrwertsteuer entstandene Vergünstigung wird erst an der Kasse für den Gesamtpreis berechnet.
Dieser Umweg könnte sich vor allem für Betriebe mit großer Produktpalette lohnen, da auch ältere Kassensysteme oder Rechnungsprogramme mit einer Rabattfunktion ausgestattet sind und die Anpassung der Preise über die Rabattierung um einiges leichter zu realisieren ist. Dieses Vorgehen ist zwar rechtlich möglich, könnte aber einige Verbraucher abschrecken, da eine Preistransparenz in dem Rahmen, wie wir sie kennen, dann nicht mehr gegeben wäre.