Trinkwasserinstallation in Deutschland
Trinkwasser direkt aus dem Wasserhahn – hierzulande ist das selbstverständlich. Kein Wunder, schließlich ist unser Trinkwasser das am strengsten kontrollierte Lebensmittel überhaupt! Entsprechend hoch sind daher die Qualitätsstandards, weswegen SHK-Handwerker beim Bau von Trinkwasserleitungen zahlreiche gesetzliche Vorgaben und technische Normen berücksichtigen müssen. Allzu schnell verliert man in diesem bürokratischen Dickicht dann den Überblick über alle Regularien. Wir haben hier deshalb in diesem Artikel die wichtigsten rechtlichen Vorgaben in einer übersichtlichen Liste zusammengestellt.
Checkliste: Gesetze und Normen
□ Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
□ DIN EN 806
□ DIN 1988
□ DIN EN 1717
□ DIN 18381
□ DVGW-Arbeitsblatt W 551
□ DVGW-Arbeitsblatt W 553
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet die übergeordnete rechtliche Grundlage für alle Fragen rund um die Trinkwasserhygiene. In § 37 heißt es dabei unmissverständlich: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“
Für SHK-Fachbetriebe bedeutet das: Wer eine Trinkwasseranlage plant, baut oder betreibt, bewegt sich immer im Anwendungsbereich des Infektionsschutzes. Gerade beim gewerblichen Bereitstellen von Trinkwasser, etwa in Hotels oder Sportanlagen, trägt der Betreiber eine hohe Verantwortung. Verstöße sind keine Lappalien – das IfSG sieht Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vor, im Extremfall sogar Freiheitsstrafen. Auch zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sind möglich, etwa bei einem großflächigen Legionellenausbruch. Umso wichtiger ist daher die penible Einhaltung der geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben – nicht zuletzt, um sich rechtlich abzusichern.
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist das wichtigste Gesetz für Trinkwasserinstallationen und sorgt in der Praxis für die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes. Damit Trinkwasser auch wirklich genusstauglich und frei von Krankheitserregern sowie Verunreinigungen ist, schreibt die Verordnung nicht nur strenge Grenzwerte vor, sondern auch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) – dazu gehören etwa Normen wie DIN 1988-200 oder DIN EN 806-2, die wir dir später noch genauer vorstellen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt vor allem bei den chemischen Parametern – etwa darf der Bleigehalt höchstens 10 µg/l betragen, ab 2028 verringert sich dieser Grenzwert sogar auf 5 µg/l. Deshalb müssen alte Bleileitungen bis 2026 entfernt oder stillgelegt werden, und schon heute sollten nur Bauteile und Materialien verwendet werden, die auch nach 2028 den Anforderungen genügen.
Zum anderen müssen Anlagenmechaniker SHK dafür sorgen, dass die mikrobiologischen Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist hier vor allem der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen pro 100 ml. Damit diese Schwelle nicht überschritten wird, ist vor der Inbetriebnahme ein Probebetrieb natürlich unumgänglich, aber auch danach ist eine regelmäßige Wartung unbedingt empfehlenswert.
Bekanntmachungen des Umweltbundesamtes (UBA)
Obendrein müssen SHK-Betriebe auch die Bekanntmachungen des Umweltbundesamtes (UBA) beachten, diese geben den verbindlichen Rahmen für Materialien und Verfahren in der Trinkwasserinstallation vor. Dazu gehört die Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 TrinkwV, nur die dort aufgeführten Mittel dürfen verwendet werden. Zusätzlich veröffentlicht das UBA Ausnahmegenehmigungen (§ 21 TrinkwV) sowie befristete Regelungen, etwa zum Einsatz von Ionenaustauschern, Membranen, Kalkschutzgeräten und Filtermedien. Diese Technologien sind nicht uneingeschränkt anerkannt und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen oder zeitlich befristet genutzt werden.
Für SHK-Betriebe heißt das: Prüfe bei der Verlegung von Trinkwasserleitungen immer genau, ob das jeweilige Produkt aktuell noch zulässig ist. Nach Ablauf von Übergangsfristen müssen Anlagen ggf. angepasst oder ersetzt werden.
DIN EN 806
Neben Gesetzen und Verordnungen gibt es eine Reihe an technischen Normen, die bei der Trinkwasserinstallation gültig sind. Die Grundlage für Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserleitungen bildet dabei die europäische Normenreihe DIN EN 806, die SHK-Betrieben als verlässliche Orientierung dient:
- Die DIN EN 806-1 (Allgemeines) enthält grundlegende Definitionen und Anwendungsbereiche. Sie beschreibt, welche Installationen unter die Norm fallen und legt damit den Rahmen für die weiteren Teile fest.
- Die DIN EN 806-2 (Planung) definiert die Grundsätze der Planung wie Dimensionierung, Materialwahl, Vermeidung von Stagnation und hygienische Netzführung. Dieser Teil ist für die SHK-Praxis daher besonders maßgeblich. Planer müssen u. a. sicherstellen, dass alle Entnahmestellen regelmäßig durchströmt werden und dass die Rohrleitungen so verlegt sind, dass keine hygienischen Risiken entstehen. Auch die Auswahl geeigneter Bauteile und Apparate wird hier festgelegt.
- Die DIN EN 806-3 (Berechnung der Rohrdurchmesser) enthält Rechenverfahren zur Dimensionierung. Ziel ist es, einen ausreichenden Durchfluss bei Spitzenlast zu gewährleisten, ohne die Leitungen überdimensioniert auszuführen.
- Die DIN EN 806-4 (Installation) behandelt die fachgerechte Ausführung der Trinkwasserinstallation, also etwa die Montage der Rohrleitungen, die Kombination verschiedener Werkstoffe sowie die Inbetriebnahme und Desinfektion. Für SHK-Betriebe sind hier vor allem die Vorgaben zu Sauberkeit und Spülung relevant.
- Die DIN EN 806-5 (Betrieb und Wartung) legt Anforderungen an Inspektion, Wartungsintervalle und Dokumentation fest. Sie schreibt vor, dass Betreiber regelmäßige Kontrollen durchführen und Wartungen lückenlos nachweisen müssen. Informiere deine Kunden über die Inspektionspflicht und vereinbare idealerweise direkt einen Wartungsvertrag.
DIN 1988
Die Normenreihe DIN 1988 ergänzt die europäische DIN EN 806 um nationale Anforderungen und ist somit das zweite zentrale Regelwerk für die Trinkwasserinstallation in Deutschland. Für SHK-Betriebe ist sie besonders praxisrelevant, da sich hier konkrete Vorgaben zu Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserleitungen finden.
- Die DIN 1988-100 (Schutz des Trinkwassers) baut auf der DIN EN 1717 auf und regelt den Schutz vor Rückflüssen von Nicht-Trinkwasser. Hier geht es etwa um Sicherungsarmaturen wie Systemtrenner oder Rückflussverhinderer, die an kritischen Stellen verpflichtend einzubauen sind.
- Die DIN 1988-200 (Planungsgrundsätze) – das ist der wichtigste Teil für SHK-Handwerker. Diese Norm definiert die zentralen Grundsätze der Planung und benennt die für die Errichtung geeigneten Bauteile und Werkstoffe. Sie legt unter anderem fest, wie Leitungen hygienisch zu führen sind, welche Materialien verwendet werden dürfen und wie der bestimmungsgemäße Betrieb sichergestellt wird. Für die Praxis bedeutet das: Stagnation muss durch richtige Leitungsführung vermieden werden, alle Entnahmestellen müssen durchströmt sein und nur geprüfte Werkstoffe sind zulässig.
- Die DIN 1988-300 (Rohrdimensionierung) regelt die Berechnung der Rohrdurchmesser. Damit soll ausreichender Druck und Durchfluss sichergestellt werden, ohne die Leitungen zu groß auszulegen. So werden Kosten gespart und hygienische Risiken durch Überdimensionierung vermieden.
- Die DIN 1988-500 (Druckerhöhungsanlagen) behandelt Planung, Einbau und Betrieb von Druckerhöhungsanlagen, die z. B. in Hochhäusern erforderlich sind.
- Die DIN 1988-600 (Trinkwassererwärmungsanlagen) enthält spezielle Anforderungen an Planung und Betrieb von Warmwasseranlagen, insbesondere zur Vermeidung von Legionellen.
DIN EN 1717
Die DIN EN 1717 regelt den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch Rückfließen. Demnach müssen Trinkwasseranlagen so ausgeführt sein, dass Nicht-Trinkwasser – etwa aus Heizungsanlagen, Bewässerungssystemen oder industriellen Prozessen – nicht in das Netz zurückgelangen kann. Hierzu fordert die Norm den Einsatz geeigneter Sicherungsarmaturen, zum Beispiel Rückflussverhinderer oder Systemtrenner. Jede Schnittstelle, an der Trinkwasser mit anderen Medien in Berührung kommen könnte, muss daher sorgfältig geprüft und abgesichert werden, denn Fehler in diesem Bereich gelten als schwerwiegender Mangel und können die gesamte Anlage kontaminieren.
DIN 18381
Die DIN 18381 ist Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und regelt die „Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“. Anders als bei der DIN EN 806 oder DIN 1988 geht es hier weniger um technische Details der Trinkwasserhygiene, sondern vielmehr um Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsgrundlagen bei Bauprojekten. Für SHK-Betriebe ist die Norm vor allem dann relevant, wenn es um Ausschreibungen oder Vertragsarbeiten geht. Sie definiert, welche Leistungen im Bereich der Trinkwasserinstallation geschuldet sind, wie sie kalkuliert werden und wie die Ausführung im Bauvertrag eindeutig beschrieben werden muss.
DVGW-Arbeitsblatt W 551
Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches ist das zentrale technische Regelwerk zur Vermeidung von Legionellenwachstum in Trinkwasser-Installationen. Besonders wichtig sind die Temperaturvorgaben: Warmwasser muss am Speicherausgang mindestens 60 °C erreichen (an jeder Entnahmestelle mindestens 55 °C), während Kaltwasser dauerhaft unter 25 °C bleiben sollte. Außerdem muss die Installation so ausgelegt sein, dass Stagnation vermieden wird.
Hinzu kommen diverse Unterregelungen:
- W 551-2 behandelt hygienisch-mikrobielle Auffälligkeiten. Es beschreibt, wie Auffälligkeiten erkannt werden, welche Untersuchungen nötig sind und wie Betreiber reagieren müssen.
- W 551-3 legt die Vorgehensweise für Reinigung und Desinfektion fest – etwa nach Sanierungen, bei mikrobiellen Problemen oder bei längeren Stillstandszeiten.
- W 551-4 konzentriert sich auf die Verhütung und Bekämpfung von Kontaminationen mit Pseudomonas aeruginosa, einem Keim, der vor allem in sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern eine große Rolle spielt.
- W 551-6 gibt Hinweise zur Instandsetzung, insbesondere bei Korrosionsschäden oder wiederkehrenden hygienischen Auffälligkeiten.
Für SHK-Betriebe sind die Vorgaben aus W 551 verbindlich, wenn es um hygienisch sichere Warmwasseranlagen geht. Wer nach diesen Regeln arbeitet, minimiert nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern erfüllt gleichzeitig die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und des IfSG.
DVGW-Arbeitsblatt W 553
Das DVGW-Arbeitsblatt W 553 behandelt die Auslegung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen. Kernpunkt ist der hydraulische Abgleich: Alle Stränge müssen so dimensioniert und eingestellt sein, dass das Warmwasser gleichmäßig verteilt wird und keine Teilbereiche auskühlen. Werden einzelne Leitungen nicht ausreichend durchströmt, steigt das Risiko für Legionellen erheblich. Für SHK-Betriebe bedeutet das: Bei Planung und Inbetriebnahme ist der Abgleich Pflicht, und im laufenden Betrieb sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Zirkulation noch korrekt funktioniert. So wird sichergestellt, dass an allen Entnahmestellen eine ausreichende Temperatur herrscht und gleichzeitig Energieverluste minimiert werden.

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