Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist das wichtigste Gesetz für Trinkwasserinstallationen und sorgt in der Praxis für die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes. Damit Trinkwasser auch wirklich genusstauglich und frei von Krankheitserregern sowie Verunreinigungen ist, schreibt die Verordnung nicht nur strenge Grenzwerte vor, sondern auch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) – dazu gehören etwa Normen wie DIN 1988-200 oder DIN EN 806-2, die wir dir später noch genauer vorstellen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt vor allem bei den chemischen Parametern – etwa darf der Bleigehalt höchstens 10 µg/l betragen, ab 2028 verringert sich dieser Grenzwert sogar auf 5 µg/l. Deshalb müssen alte Bleileitungen bis 2026 entfernt oder stillgelegt werden, und schon heute sollten nur Bauteile und Materialien verwendet werden, die auch nach 2028 den Anforderungen genügen.
Zum anderen müssen Anlagenmechaniker SHK dafür sorgen, dass die mikrobiologischen Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist hier vor allem der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen pro 100 ml. Damit diese Schwelle nicht überschritten wird, ist vor der Inbetriebnahme ein Probebetrieb natürlich unumgänglich, aber auch danach ist eine regelmäßige Wartung unbedingt empfehlenswert.