Für das Handwerk bedeutet das Omnibus-I-Paket gleich in mehreren Punkten spürbare Entlastung. Die wichtigste Änderung dürfte die sogenannte CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen, welche Unternehmen dazu verpflichtet, einen Bericht über die sozialen und ökologischen Auswirkungen des eigenen wirtschaftlichen Handelns zu erstellen. Hier werden nun die Schwellenwerte erhöht, künftig müssen nur noch Betriebe mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden einen vollständigen Bericht erstellen – damit sinkt die Zahl der direkt betroffenen Unternehmen deutlich. Die Neuregelung dürfte zudem auch die gängige Praktik beenden, bei der große Firmen ihre Berichtspflichten systematisch an kleinere Zulieferer weiterreichen.
Und auch bei der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sorgt das Paket für mehr Klarheit: Die Sorgfaltspflichten gelten künftig nur noch dann, wenn tatsächlich ein Risiko identifiziert wurde, obendrein beginnt die Berichtspflicht erst ab 5.000 Beschäftigten – Handwerksbetriebe sind damit praktisch vollständig ausgenommen. Aus Sicht des Handwerks ist das ein wichtiger Schritt hin zu mehr Planbarkeit, wie auch Rainer Reichhold, Präsident des baden-württembergischen Handwerks, betont: „Diese Korrekturen bringen dringend benötigten Realitätssinn in die europäische Regulierung. [...] Mit der jetzt erzielten Einigung im EU-Parlament kann der Fokus wieder auf das gelegt werden, was zählt: gute Arbeit, nachhaltige Produktion und faire Wettbewerbsbedingungen.“2
Am 18. November sind nun Trilogverhandlungen zur finalen Gesetzesfassung anberaumt, bei denen das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union sowie die EU-Kommission eine endgültige Einigung erzielen wollen. Klar ist: Mit dem Omnibus-I-Paket würden mittelständische Handwerksbetriebe deutlich bei den Berichtspflichten entlastet werden.