Fluorierte Treibhausgase – sogenannte F-Gase – eignen sich aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften optimal für den Betrieb von Klimaanlagen oder Wärmepumpen und werden deshalb auch heute noch oftmals als Kältemittel verwendet. Als Treibhausgas sind F-Gase aber auch umweltschädlich und belasten die Erdatmosphäre beim Austritt dauerhaft.
Daher zielen diverse Verordnungen seit geraumer Zeit darauf ab, den Einsatz von Fluorkohlenwasserstoffen zu regulieren und einzudämmen. Schon vor einem Jahrzehnt begann der Gesetzgeber, den Einsatz von F-Gasen mit der Verordnung 517/2014 einzuschränken. Seit dem 11. März 2024 gilt nun die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, welche die Vorschriften nochmal deutlich verschärft.
Hauptziel: Bis 2050 sollen fluorierte Treibhausgasen gänzlich vom Markt verschwinden. Aber schon in den kommenden Jahren sollen die Emissionen drastisch reduziert werden, weswegen eine schrittweise Mengenbegrenzung (Phase-down) weiter vorangetrieben wird. Bis 2030 soll die verfügbare Gesamtmenge erlaubter F-Gase um 79 Prozent (gegenüber dem Ausgangsniveau aus dem Jahr 2015) sinken.
Für SHK-Betriebe bedeutet das: Viele Kältemittel werden zunehmend teurer und schwerer verfügbar, gerade solche mit hohem Global Warming Potential (GWP) – dieses Maß beschreibt, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu Kohlenstoffdioxid (CO2) zur Erderwärmung beiträgt. Je höher der GWP-Wert eines Stoffes, desto größer ist seine Klimawirkung, wobei CO2 als Referenzwert den Wert 1 hat.
Neben dieser mengenmäßigen Begrenzung enthält die Verordnung obendrein zahlreiche konkrete Inverkehrbringungsverbote und Verwendungsverbote. Diese betreffen etwa Split-Klimageräte, Wärmepumpen und gewerbliche Kälteanlagen, für die gestaffelt immer strengere GWP-Grenzwerte festgelegt sind. In der SHK-Praxis müssen Planung, Service und Beratung deshalb fortan auf die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden.