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Kältemittel für SHK: Alle Verbote im Überblick

F-Gase-Verordnung 2024: Welche Kältemittel sind erlaubt?

Michel Vo  | 07.10.2025  |  Lesezeit: Minuten

Kältemittel sind das Herzstück vieler SHK-Anlagen – unter anderem bei nachhaltigen Technologien wie Wärmepumpen. Gleichzeitig besitzen viele Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) aber ein hohes Treibhauspotenzial und sind ein echtes Klimaproblem. Mit der neuen F-Gase-Verordnung 2024 wurden deshalb die Regeln nochmals verschärft: Erfahre hier, worauf SHK-Betriebe künftig bei Kältemitteln achten müssen.

Bild: Kältemittel für SHK
Viele Kältemittel wie R410A oder R134a unterliegen schon bald strengen Regulierungen und Verboten.

Verordnung (EU) 2024/573: Der Fahrplan zum Ausstieg aus F-Gasen

Fluorierte Treibhausgase – sogenannte F-Gase – eignen sich aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften optimal für den Betrieb von Klimaanlagen oder Wärmepumpen und werden deshalb auch heute noch oftmals als Kältemittel verwendet. Als Treibhausgas sind F-Gase aber auch umweltschädlich und belasten die Erdatmosphäre beim Austritt dauerhaft.

Daher zielen diverse Verordnungen seit geraumer Zeit darauf ab, den Einsatz von Fluorkohlenwasserstoffen zu regulieren und einzudämmen. Schon vor einem Jahrzehnt begann der Gesetzgeber, den Einsatz von F-Gasen mit der Verordnung 517/2014 einzuschränken. Seit dem 11. März 2024 gilt nun die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, welche die Vorschriften nochmal deutlich verschärft.

Hauptziel: Bis 2050 sollen fluorierte Treibhausgasen gänzlich vom Markt verschwinden. Aber schon in den kommenden Jahren sollen die Emissionen drastisch reduziert werden, weswegen eine schrittweise Mengenbegrenzung (Phase-down) weiter vorangetrieben wird. Bis 2030 soll die verfügbare Gesamtmenge erlaubter F-Gase um 79 Prozent (gegenüber dem Ausgangsniveau aus dem Jahr 2015) sinken.

Für SHK-Betriebe bedeutet das: Viele Kältemittel werden zunehmend teurer und schwerer verfügbar, gerade solche mit hohem Global Warming Potential (GWP) – dieses Maß beschreibt, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu Kohlenstoffdioxid (CO2) zur Erderwärmung beiträgt. Je höher der GWP-Wert eines Stoffes, desto größer ist seine Klimawirkung, wobei CO2 als Referenzwert den Wert 1 hat.

Neben dieser mengenmäßigen Begrenzung enthält die Verordnung obendrein zahlreiche konkrete Inverkehrbringungsverbote und Verwendungsverbote. Diese betreffen etwa Split-Klimageräte, Wärmepumpen und gewerbliche Kälteanlagen, für die gestaffelt immer strengere GWP-Grenzwerte festgelegt sind. In der SHK-Praxis müssen Planung, Service und Beratung deshalb fortan auf die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden.

Welche Kältemittel werden verboten?

Die neue F-Gase-Verordnung unterscheidet klar zwischen Neuanlagen und Bestandsanlagen. Bereits installierte Systeme dürfen zunächst weiter betrieben und gewartet werden. Bei der Wartung und Instandhaltung gelten aber dennoch Einschränkungen: Ab 2025 ist für Anlagen mit Kältemitteln mit einem GWP über 2.500 das Nachfüllen von neu produziertem Kältemittel verboten, stattdessen darf nur noch recyceltes oder aufbereitetes Kältemittel verwendet werden. Ab 2032 gilt ein Verwendungsverbot von neu produziertem Kältemittel mit einem GWP über 750.

Für Neuanlagen gelten je nach Gerätekategorie hingegen noch deutlich strengere GWP-Grenzen, die sich im Laufe der Zeit weiter verschärfen. Damit du den Überblick behältst, gibt es hier die wichtigsten Eckpunkte.

Tabelle: Verbot von Kältemitteln

JahrEinschränkungbetroffene Anlagen
2025Verbot von Neuanlagen mit Kältemitteln GWP ≥ 750Mono-Splitgeräte < 3 kg Füllmenge, Klimaanlagen mit GWP ≥ 750
2027Verbot von F-Gasen mit GWP ≥ 150Chiller < 12 kW Nennleistung, Monoblock-Klimageräte bis 12 kW
2027Verbot von F-Gasen mit GWP ≥ 750Chiller > 12 kW Nennleistung
2029Verbot von F-Gasen mit GWP ≥ 150Luft-Luft-Split-Systeme bis 12 kW
2030Verbot von F-Gasen mit GWP ≥ 150stationäre Klimaanlagen (außer Chiller)
2032Komplettes Verbot von F-Gasen in Geräten mit GWP ≥ 150Monoblock-Klimageräte und Wärmepumpen
2035Verbot von F-Gasen mit GWP ≥ 150auch Splitgeräte bis 12 kW
2050Vollständiges Verbot von F-Gasenalle Anlagen (EU-weit)

Viele Kältemittel werden also sukzessive vom Markt verschwinden, und auch wenn Bestandsanlagen zwar weiterlaufen dürfen, werden Ersatzstoffe knapp und damit auch überaus teuer. Es lohnt sich daher schon jetzt, Kundinnen und Kunden frühzeitig auf alternative Lösungen hinzuweisen – so lassen sich Engpässe und Stress beim Nachrüsten vermeiden.

Ist R410A vom Kältemittel-Verbot betroffen?

R410A ist zwar noch nicht gänzlich verboten, aber mit einem GWP-Wert von 2088 schon heute stark durch die F-Gase-Verordnung eingeschränkt. Bei Mono-Splitgeräten unter 3 kg gilt für Neugeräte schon jetzt ein Verbot für Kältemittel mit einem GWP-Wert über 750, daher ist das weit verbreitete R410A faktisch in vielen Bereichen nicht mehr erlaubt.

Für größere Anlagen und manche Wärmepumpen gilt das Verbot hingegen noch nicht, und auch das Nachfüllen ist noch erlaubt, wobei ab 2032 allerdings nur noch recyceltes oder aufbereitetes R410A verwendet werden darf. In jedem Fall dürften die neuen Regelungen zu einer starken Verknappung und Verteuerung von R410A führen. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit und des hohen Preises ist eine Umstellung daher langfristig unumgänglich.

Gilt das Kältemittel-Verbot ebenso für R134a?

Auch das Kältemittel R134a war viele Jahre lang ein Standard in der Kältetechnik, insbesondere in Kälteanlagen und manchen Wärmepumpen, aber auch in Autoklimaanlagen. Mit einem GWP von 1.430 handelt es sich bei R134a aber ebenso um ein Auslaufmodell – auch hier ist der Einsatz in Neuanlagen schon heute stark eingeschränkt.

Anders als bei R410A ist zumindest das Nachfüllen mit Neuware nicht unmittelbar verboten, doch hier gilt gleichermaßen: Je näher die Verbotsfristen rücken, desto stärker wird sich der Markt verknappen. Schon heute setzen deshalb viele Hersteller auf Ersatzstoffe mit niedrigeren GWP-Werten wie R513A oder R1234ze. Auch hier lohnt sich also bereits heute eine Umstellung, weswegen SHK-Betriebe ihre Kunden frühzeitig über Alternativen informieren sollten.

Kältemittel der Zukunft: Welche Alternativen bleiben?

Die F-Gase-Verordnung zeigt klar: Klassische HFKW mit hohem GWP haben keine Zukunft mehr. SHK-Betriebe sollten daher schon heute den Blick auf mögliche Alternativen richten. Neben synthetischen Low-GWP-Kältemitteln rücken vor allem natürliche Stoffe wie Propan oder CO₂ in den Mittelpunkt. Sie gelten als langfristig sichere Lösung, während Übergangslösungen wie R32 die Lücke schließen. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Optionen.

R32 als Kältemittel: Wie geht es weiter?

Mit einem GWP von 675 erfüllt R32 die ab 2025 geltende Grenze von 750 und ist daher in vielen Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen im Einsatz. Für SHK-Betriebe ist R32 technisch attraktiv: Es bietet eine ähnliche Effizienz wie R410A, benötigt aber geringere Füllmengen und ist leichter verfügbar.

Auch R32 wird aber schon bald eingeschränkt, denn für viele kleine Geräte gilt ab 2027 ein Verbot für Kältemittel mit einem GWP-Wert über 150, wobei R32 in manchen Fällen weiterhin vorübergehend als Kompromiss genutzt werden dürfte, um Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Als fluoriertes Treibhausgas ist R32 aber trotzdem nicht zukunftsfähig und dürfte langfristig ebenso durch Kältemittel mit noch geringerem GWP ersetzt werden.

Als Übergangslösung wird R32 aber zumindest in den nächsten Jahren weiterhin relevant bleiben. Dennoch sollten SHK-Betriebe bei der Beratung klar kommunizieren: Es handelt sich hier nur um eine Lösung auf Zeit.

Neue Generation: R1234yf, R454B & Co. im Überblick

Neben R32 gibt es noch weitere synthetische Alternativen, die deutlich klimafreundlicher sind als etwa R410A oder R134a. Diese sogenannten Low-GWP-Kältemittel erfüllen die aktuellen Grenzwerte und dürften daher zumindest mittelfristig weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

  • R1234yf und R1234ze (HFOs): Diese Hydrofluorolefine haben einen GWP-Wert von unter 1 und sind damit praktisch klimaneutral. Sie ähneln in ihren Eigenschaften bekannten HFKW und sind daher gut als Ersatz einsetzbar. Allerdings ist die Handhabung aufgrund der Brennbarkeit in der Praxis durchaus mit Herausforderungen verbunden, zudem entstehen dennoch schädliche Abfallprodukte wie Trifluoressigsäure.
  • R454B: Mit einem GWP von rund 466 gilt R454B als Nachfolger von R410A. Es ist leicht brennbar, bietet aber eine ähnliche Leistung wie das bisherige Standard-Kältemittel. Damit eignet es sich besonders für kleinere Klimaanlagen und Wärmepumpen.
  • R455A: Mit einem GWP von 148 erfüllt R455A schon jetzt die ab 2030 geltende Grenze von 150. Damit gilt es als eine der wenigen synthetischen Optionen, die auch in den nächsten Jahrzehnten bestehen könnten. Einsatzgebiete sind insbesondere kleine und mittlere Wärmepumpen.

Natürliche Kältemittel im SHK-Einsatz: Propan, CO2, Ammoniak

Selbst synthetische Low-GWP-Optionen haben oft einen beträchtlichen GWP oder verursachen weitere Abfallprodukte. Langfristig ist daher ein grundlegender Wechsel auf natürliche Kältemittel unabdingbar – sie gelten als nachhaltigster Ersatz für fluorierte Kältemittel, denn sie sind nahezu klimaneutral und von den Vorgaben der F-Gase-Verordnung somit nicht betroffen. Für SHK-Betriebe werden sie deshalb in den kommenden Jahren immer wichtiger.

Wichtige Alternativen sind etwa:

  • Propan (R290): Mit einem GWP von nur 3 zählt Propan zu den klimafreundlichsten Kältemitteln überhaupt. Es bietet sehr gute thermodynamische Eigenschaften und wird bereits heute in vielen Wärmepumpen eingesetzt. Der Nachteil: Propan ist hoch brennbar (Sicherheitsklasse A3), weshalb strenge Sicherheitsauflagen und Füllmengenbegrenzungen gelten. In Monoblock-Geräten ist es gut handhabbar, im Innenbereich sind hingegen besondere Schutzmaßnahmen nötig.
  • Kohlendioxid (R744): CO2 hat per Definition den GWP-Wert 1 und ist außerdem nicht brennbar – damit ist es regulatorisch dauerhaft sicher. Technisch erfordert CO2 allerdings hohe Betriebsdrücke von über 100 bar, was robuste Komponenten und spezielles Know-how voraussetzt. In der Gewerbekälte, etwa in Supermärkten, ist CO₂ längst etabliert und wird zunehmend auch in Wärmepumpen genutzt.
  • Ammoniak (R717): Ammoniak weist einen GWP von 0 auf und ist ein äußerst effizientes Kältemittel, insbesondere in größeren Anlagen und bei tiefen Temperaturen. Wegen seiner Giftigkeit und Korrosivität ist es jedoch auf industrielle Anwendungen beschränkt. In Lebensmittelbetrieben, Eishallen oder Kühlhäusern bleibt Ammoniak unverzichtbar, im Wohn- oder Kleinanlagenbereich ist der Stoff hingegen keine gangbare Option.

Für SHK-Betriebe bedeutet das: Wer heute schon auf natürliche Kältemittel setzt, garantiert zukunftssichere Kühlanlagen und Wärmepumpen. Sie sind nicht nur klimafreundlich, sondern auch regulatorisch stabil – und werden damit zum wichtigsten Fundament einer nachhaltigen Kälte- und Wärmetechnik.

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