Eine Verfahrensdokumentation zu erstellen ist ein wichtiger Bestandteil der GoBD, allerdings gibt es weder für das Handwerk noch für einen anderen Bereich die „perfekte“ Lösung. Da jeder Betrieb anders ist, ist es auch individuell verschieden, wie zweckmäßig eine besonders detaillierte oder umfangreiche Darstellung ist. Sicher ist aber, dass für jedes DV-System, das genutzt wird, eine eigene Verfahrensdokumentation erstellt werden muss. In dieser müssen der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens eindeutig ersichtlich werden.
Zudem gibt es vier Abschnitte, die gemäß den GoBD essenzieller Bestandteil sind, wenn Handwerker, Bauunternehmer und andere Dienstleister eine Verfahrensdokumentation erstellen: Eine allgemeine Beschreibung, eine Anwenderdokumentation, eine technische Systemdokumentation sowie eine Betriebsdokumentation.
Während die allgemeine Beschreibung die „harten Fakten“ des Handwerksbetriebs wie Zweck, Organisation, Zuständigkeit und Aufgaben der Mitarbeiter beschreiben soll, ist die Anwenderdokumentation so etwas wie eine Bedienungsanleitung. Aus ihr soll hervorgehen, wie das eingesetzte EDV- oder IT-Systeme sachgerecht benutzt wird.
Die technische Dokumentation beschreibt die EDV-Umgebung und alles, was damit zusammenhängt. Dazu zählt die eingesetzte IT inklusive Hardware, Verantwortlichen, Nutzern, aber auch Software oder die Organisation von Datenschutz und Datensicherung. Die Betriebsdokumentation hingegen beschreibt Sicherheitsvorkehrungen, die der Betrieb trifft, um die Stabilität seiner EDV zu garantieren. Dazu zählen auch Notfallpläne bei einem Systemausfall.
Bedenke, dass die festgehaltene Verfahrensdokumentation für die Zeit der Aufbewahrung jederzeit dem in der Praxis eingesetzten Verfahren entsprechen muss. Ansonsten gilt es sie anzupassen und zudem darauf zu achten, dass Änderungen in der Dokumentation historisch nachvollziehbar sind.