Das Corona-Virus in Deutschland (Covid-19)
Spätestens seit Anfang März 2020 hat das Corona-Virus (Covid-19) auch in Deutschland zu massiven Einschränkungen im öffentlichen Leben geführt. Während einige Handwerksbetriebe noch weiter agieren können, müssen viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Selbstisolierung und soziale Distanzierung sind die Werte der Stunde und führen zu einem massiven Einbruch in der Auftragslage. Keiner möchte in diesen Zeiten eine Infektion der eigenen Familie riskieren.
Auch etwa zwei Monat später - zu Anfang Mai - hat sich die Lage in Deutschland noch nicht entschärft. Viele Betriebe aus Handwerk und Dienstleistungssektor bleiben weiterhin geschlossen und verdienen kein Geld. Mittlerweile können zwar staatliche Hilfen beantragt werden, aber auch diese können nur einen Teil der Ausgaben abdecken. Eines ist klar: Das deutsche Handwerk kann nicht lange auf neue Aufträge verzichten.
Wie ist die Stimmung im Handwerk?
Die Stimmung im Handwerk ist während der Corona-Krise angespannt. Besonders die Unsicherheit darüber, wann sich die Situation beruhigt und neue Aufträge zu erwarten sind, kann eine große Belastung für die Betriebe darstellen. Die finanziellen Reserven reichen auch mit Kurzarbeit und günstigen Krediten in den allermeisten Unternehmen nur noch wenige Monate.
Es gibt aber durchaus auch Betriebe, welche in der aktuellen Situation weiterarbeiten können. Insbesondere im SHK-Handwerk werden bei Wasserschäden, Rohrbrüchen und anderen Problemen weiterhin Aufträge vergeben. Und auch Betriebe, welche digital arbeiten können, sind aktuell gut aufgestellt. So können im Homeoffice zumindest Büroarbeiten erledigt, Aufträge erstellt und Rechnungen bearbeitet werden. Die Lage ist von Betrieb zu Betrieb also durchaus unterschiedlich.
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Status quo und Probleme für Handwerker
Anfang Mai 2020 sind mehr als 150.000 Infektionsfälle des Corona-Virus in Deutschland bekannt. Viele Geschäfte, Handwerksbetriebe und Unternehmen haben geschlossen und die Auftragslage ist in fast allen Branchen deutlich eingebrochen. Viele Unternehmen haben für ihre Angestellten deshalb Kurzarbeit angemeldet und verlieren täglich Geld. Zwar gibt es mittlerweile finanzielle Hilfsangebote von privaten Institutionen und den Landesregierungen, aber viele Betriebe sind auf neue Aufträge angewiesen, um finanziell zu überleben.
Gerade im Handwerk, wo ein großer Teil der Arbeit beim Kunden vor Ort geschieht und der direkte Kontakt zu anderen Menschen kaum vermeidbar ist, sind die Auswirkungen der Krise zu spüren. Deshalb ist die Auftragslage besonders im Handwerk stark eingebrochen. Ausnahmen sind hier lediglich einige Notfalldienste. Die zukünftige Entwicklung kann aktuell nur abgeschätzt werden, aber im Folgenden haben wir trotzdem einmal versucht, den Status quo und die möglichen Aussichten der Corona-Krise für das Handwerk darzustellen.
Handwerk | Status quo mit Corona | Aussicht |
---|---|---|
Auftragslage | Starker Einbruch der Aufträge durch Quarantäne und Selbstisolierung | Langfristig erwartet das Handwerk eine große Summe neuer Aufträge |
Krankheitsstand | Mittlerweile gibt es auch in den ersten Betrieben Krankheitsfälle. Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden | Ähnlich wie bei Grippe-Viren wird eine hohe Durchseuchung der Bevölkerung erwartet |
Ausgangssperren | Einzelne Notdienste können trotz Ausgangssperren agieren | Maßnahmen könnten zunächst verschärft werden. Langfristig: Lockerung der Beschränkungen |
Kurzarbeit | Viele Betriebe müssen Kurzarbeit anmelden, um die Insolvenz zu vermeiden | Kurzarbeit kann in den seltensten Fällen langfristig eingesetzt werden. Es werden neue Aufträge benötigt |
Homeoffice | Im Handwerk nur bedingt möglich und vergleichsweise unpopulär | Gerade in Hinblick auf die aktuelle Situation werden Homeoffice und digitales Arbeiten immer wichtiger |
Förderung | Ministerien der Länder und private Institutionen bieten Kredite und Soforthilfen an | Kredite und Soforthilfen können nur kurz- und mittelfristig helfen |
Insolvenz | Vorübergehende Anpassungen im Insolvenzrecht seit Anfang März | Viele Betriebe können finanziell maximal bis Ende des Jahres durchhalten |
Unterschiede zwischen den Branchen
Die verschiedenen Branchen im Handwerk sind durchaus unterschiedlich stark betroffen. Einer der wichtigsten Aspekte ist der direkte Kontakt zu anderen Menschen. Wenn z. B. ein Metallbau-Betrieb in den eigenen Hallen produziert und die fertigen Produkte lediglich an den Endkunden verschickt, dann kann die Auftragslage weniger stark beeinflusst sein als bei einem Maler, welcher stets beim Kunden vor Ort arbeiten muss.
Auch im SHK-Handwerk sind Notfallservices bei Wasserschäden und Rohrbrüchen - trotz Corona - weiterhin gefragt. Hier kann man schließlich schlecht ein paar Wochen warten, bis der Schaden beseitigt wird. Betriebe, welche sich nur intern mit den aktuellen Veränderungen beschäftigen müssen, haben also einen Vorteil gegenüber Betrieben, die stets im direkten Kundenkontakt stehen.
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Tipps und Maßnahmen aus der Praxis
Die aktuelle Lage erfordert einige Veränderungen in Arbeitsweise, Kundenkontakt und Umgang der Mitarbeiter untereinander. Manchen Unternehmen und Betrieben ist es mittlerweile gut gelungen, den Arbeitsalltag auch mit Corona zu bestreiten und nur geringe Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen.
Ein zentraler Aspekt ist dabei das Homeoffice - also das Arbeiten von zu Hause aus. Auch im Handwerk gibt es Möglichkeiten, einige Büroaufgaben wie das Erstellen von Angeboten und Rechnungen, das Verwalten von Auftrags-, Mitarbeiter- und Kundendaten und das Management von Werkzeugen und Materialien von zu Hause aus zu organisieren. Da aber nicht alle Betriebe Homeoffice anbieten können, möchten wir im Folgenden auch noch auf Tipps für den richtigen Umgang mit Kunden und Mitarbeitern eingehen.
Kontakt mit Kollegen
Ähnlich wie der Kontakt zu Kunden sollte natürlich auch der Kontakt von Arbeitskollegen untereinander minimiert und so sicher wie möglich gestaltet werden. Das heißt möglichst viel Abstand zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen, Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzmasken und Hygieneprodukte (Desinfektionsgel, Handseife etc.) am Arbeitsplatz. Trotz aller Maßnahmen birgt ein direkter Kontakt aber natürlich immer ein Infektionsrisiko.
Nur wenn die Interaktionen unter Kollegen vollständig digital geschehen, kann eine Infektion ausgeschlossen werden. Im Handwerk lässt sich aber natürlich nur ein Teil der Arbeiten digital erledigen und nicht alle Betriebe haben die digitale Infrastruktur, um ihren Mitarbeitern die Arbeit aus dem Homeoffice zu ermöglichen. Es ist allerdings durchaus möglich, dass sich dies in Zukunft - gerade in Hinblick auf die Corona-Krise - ändern könnte, da im Moment viele Unternehmen und Betriebe die Vorteile des Homeoffice zu schätzen lernen.
Kontakt mit Kunden
Der direkte Kontakt mit Kunden sollte natürlich nach Möglichkeit vollständig vermieden werden. Aber im Handwerk führt häufig kein Weg um Interaktionen mit dem Kunden herum. Wenn du also auch während der aktuellen Situation Aufträge bearbeitest, sollten deine Mitarbeiter zumindest die grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen beachten:
Kein Händeschütteln, 2 Meter Abstand zu anderen Menschen, regelmäßiges Desinfizieren der Hände und in einigen Fällen auch das Tragen einer Schutzmaske. So kann das Infektionsrisiko bei der Arbeit zumindest auf ein Minimum reduziert werden und du schützt Mitarbeiter und Kunden.
Planung für die nächsten Monate
Viele Menschen befinden sich aktuell in Quarantäne oder freiwilliger Selbstisolation. Das führt dazu, dass fast alle Betriebe und Unternehmen einen Einbruch in ihrer Auftragslage feststellen. Aber natürlich werden Handwerksbetriebe weiterhin benötigt. Gerade in Hinblick auf die anstehenden Sommermonate ist eine große Anzahl von Aufträgen zu erwarten, sobald sich die Situation etwas beruhigt hat.
Obwohl noch niemand abschätzen kann, wann es so weit ist, wird es sicherlich sinnvoll sein, sich auf die bevorstehende Welle von Aufträgen vorzubereiten. So kann dein Betrieb so schnell wie möglich durchstarten, wenn die ersten Anfragen eintreffen. Wichtige Arbeitsmaterialien sollten also vorrätig sein und möglicherweise kann die aktuelle Zeit genutzt werden, um die Büroarbeit der letzten Monate zu erledigen. Außerdem können bereits erste Vorlagen für Angebote und Rechnungen erstellt werden.
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Hilfe: Kurzarbeit oder Insolvenz wegen Corona
Viele Unternehmen und Betriebe werden durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage gebracht. Kurzarbeit und Insolvenz sind die Stichworte, welche in diesem Zusammenhang häufig fallen. Doch was bedeuten sie eigentlich und wie kann ich Kurzarbeit für meinen Betrieb beantragen?
Kurzarbeit - oder auch Kurzarbeitergeld - ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit, um Betriebe in finanzieller Notlage zu unterstützen. Hierbei werden die Angestellten des Betriebes in Kurzarbeit geschickt und somit von der Arbeit freigestellt. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt den betroffenen Personen dann für bis zu 12 Monate ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bis 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettogehaltes. Gerade während der Corona-Krise sind die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld jedoch ganz klar festgelegt und nicht jeder kann das Kurzarbeitergeld beziehen. Ob Kurzarbeit eine Option für deinen Betrieb ist und alles über die konkreten Voraussetzungen erfährst du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn ein Unternehmen oder Betrieb zahlungsunfähig ist, dann muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Insolvenz angemeldet werden. Dieser Prozess ist in der Insolvenzantragspflicht ganz klar gesetzlich festgelegt - oder etwa doch nicht? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 01. März 2020 ausgesetzt und das Insolvenzrecht auch sonst vorübergehend angepasst.
So sind Betriebe, deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung aus den Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist, bis zum 30. September 2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch andere Änderungen des Insolvenzrechts sollen dazu beitragen, dass Unternehmen ausreichend Zeit haben, um sich von den Folgen der Krise zu erholen oder entsprechende Abmachungen mit ihren Gläubigern auszuhandeln. Alles Wichtige zu den aktuellen Anpassungen im Insolvenzrecht findest du auf der Website des BMJV.
Maßnahme | Erklärung | Aktuelle Situation | Anlaufstelle |
---|---|---|---|
Kurzarbeit | Angestellte werden freigestellt und erhalten bis zu 67 % ihres Nettogehalts | Lange Wartezeiten und verschärfte Voraussetzungen für das Beantragen | Agentur für Arbeit |
Insolvenz | Zahlungsunfähige und überschuldete Betriebe müssen Insolvenz anmelden | Verschiedene Änderungen im Insolvenzrecht (Zugunsten der Schuldner) | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |
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