Im Kern berührt das Positionspapier des ZVEH zum Solarspitzengesetz vier zentrale Aspekte:
1) Behandlung von PV-Speichern: Nach aktueller Gesetzeslage werden Speicher, die ausschließlich mit Solarstrom geladen werden, als sogenannte „fiktive Anlagen“ eingestuft und unterliegen deshalb ebenfalls der 60-Prozent-Begrenzung. Das führt oftmals dazu, dass Betreiber von bestehenden PV-Anlagen auf die Installation von Speichern verzichten, obwohl diese gar keine zusätzliche Einspeisung erzeugen, sondern sogar maßgeblich zur Netzstabilisierung beitragen. Der ZVEH fordert deshalb unmissverständlich: „Der Ausbau von PV-Speichern sollte nicht durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben unnötig eingeschränkt werden.“1 Demnach soll sich die 60-Prozent-Regelung ausschließlich auf den Stromerzeuger selbst beziehen.
2) Erweiterung von Batteriespeichern: Auch bei Erweiterungen bestehender Batteriespeicher sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf. Bisher ist nämlich unklar, wie der Bestandsschutz beim Nachrüsten von Speichern angewendet werden soll, und ob bei der Erweiterung modularisierter Batteriespeicher eine neue Anlage entsteht, die dementsprechend unter das Solarspitzengesetz fällt. Der Gesetzestext liefert hier keine Klarheit – viele Betreiber verzichten deshalb aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen einfach gänzlich auf sinnvolle Nachrüstungen. Der ZVEH plädiert daher für eine eindeutige gesetzliche Klarstellung: Erweiterte Anlagen sollen ihren bisherigen Rechtsstatus behalten, solange sich die Netzeinspeiseleistung nicht verändert.
3) Einheitliche Steuerungsvorgaben zwischen EEG und EnWG: Ein weiteres Problem sind widersprüchliche Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Während das EEG eine Steuerung der Einspeiseleistung vorsieht (also nur den Anteil des in das Netz eingespeisten Stroms), schreibt das EnWG weiterhin die Steuerung der gesamten Wirkleistungserzeugung vor. Das kann dazu führen, dass im Falle von Netzmaßnahmen der Eigenverbrauch vollständig blockiert wird und Betreiber zusätzlichen Netzstrom beziehen müssen. Der ZVEH fordert deshalb eine Harmonisierung beider Regelwerke und empfiehlt, dass stets die Einspeiseleistung reguliert werden soll.
4) Praxisnahe Übergangsregelungen: Schließlich moniert der Verband ebenso die derzeitigen Übergangsregelungen bei der Steuerung größerer Anlagen. Bis der Smart-Meter-Rollout vollständig abgeschlossen ist, müssen PV-Anlagen mit über 25 kWp aktuell noch zusätzlich mit sogenannten Rundsteuerempfängern ausgerüstet werden. Dabei handelt es sich nach Ansicht des ZVEH aber um eine veraltete Technologie, weshalb sich viele Betreiber bewusst unter der 25-kWp-Grenze bewegen, um den zusätzlichen Aufwand zu vermeiden. Der ZVEH plädiert daher für mehr Pragmatik: Es sollen „schnellstmöglich maßvolle Übergangslösungen etabliert werden, die eine Steuerbarkeit der Einspeiseleistung im Falle einer drohenden Netzüberlastungen ermöglichen.“1
Das vollständige Positionspapier des ZVEH zum Solarspitzengesetz findest du hier.