Die geplante Neufassung der Gefahrstoffverordnung stößt im Handwerk auf deutliche Kritik. Besonders das Maler- und Lackiererhandwerk sieht in den neuen Vorgaben eine erhebliche Belastung für kleine und mittlere Betriebe. „Diese Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2023/2668 bedeutet zusätzlichen bürokratischen Aufwand“1, warnt der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV Farbe) in einer offiziellen Stellungnahme.
Zentraler Kritikpunkt sind die zusätzlichen bürokratischen Anforderungen für Abbrucharbeiten. In der Gefahrstoffverordnung ist bisher relativ unklar definiert, welche Tätigkeiten überhaupt als Abbrucharbeit zählen, im schlimmsten Fall würden dann selbst Routinearbeiten wie das Entfernen von Tapeten als Abbruch gelten. Damit würde die Anzahl an betroffenen Betrieben laut Schätzungen von 1.165 auf möglicherweise 220.000 ansteigen – es droht ein massives Bürokratie-Monster.
Auch die zusätzlichen Anzeigepflichten bereiten Sorgen. Statt wie bisher nur die Anzahl sachkundiger Mitarbeiter zu nennen, sollen fortan Beschäftigte namentlich aufgeführt und Nachweise über Fachkunde und Vorsorge beigefügt werden, was den Verwaltungsaufwand noch weiter erhöht. Fraglich ist auch, wie Betriebe auf natürliche Mitarbeiterfluktuation reagieren müssen: Wenn jede Veränderung im Team eine Neubeantragung der Genehmigung erfordern sollte, dürfte die bürokratische Last gerade für kleine und mittlere Betriebe kaum zu stemmen sein.
Der BV Farbe will die Bedenken deshalb gemeinsam mit anderen Zentralverbänden aus dem Handwerk vortragen und bis zum Ende der Anhörungsfrist am 27. August 2025 eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermitteln. Dabei geht es vor allem um Klarheit im technischen Regelwerk TRGS 519, damit funktionale Instandhaltungsarbeiten wie Tapetenentfernungen nicht irrtümlich als Abbruch eingestuft werden.