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Tarifgehalt für Gerüstbauer erhöht sich

Mehr Gehalt für Gerüstbauer: Neuer Tarifvertrag beschlossen

Michel Vo  | 01.10.2025  |  Lesezeit: Minuten

Der neue Tarifvertrag steht: Gerüstbauer können sich ab 2025 über höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen freuen, ab 2026 kommt außerdem erstmals ein Sommerausfallgeld hinzu. Hier gibt es alle Zahlen und Regelungen im Überblick!

Bild: Neuer Tarifvertrag für Gerüstbauer 2025
Der neue Tarifvertrag für Gerüstbauer tritt ab November 2025 in Kraft und wird für zwei Jahre gelten.

Höhere Tariflöhne für Beschäftigte und Auszubildende im Gerüstbau

Nach zwei Jahren ohne neuen Lohntarifvertrag können sich Gerüstbauer endlich wieder über eine Anpassung der tariflichen Vergütung freuen. Wichtigste Änderung für die knapp 35.000 Beschäftigten im Gerüstbau: Schon ab dem 01. November 2025 steigt der Ecklohn um 7,5 Prozent auf insgesamt 19,25 Euro pro Stunde. Ein Jahr später, also zum 1. Oktober 2026, folgt eine weitere Anhebung um 4,4 Prozent auf einen Stundenlohn von dann 20,10 Euro. Bereits freiwillig gewährte Lohnerhöhungen können dabei jeweils angerechnet werden. Der neue Tarifvertrag gilt bis zum 31. Oktober 2027.

Über ein höheres Gehalt können sich zudem auch Gerüstbau-Azubis freuen. Die neue Ausbildungsvergütung gemäß Tarif findest du in dieser Tabelle:

AusbildungsjahrNeues TarifgehaltAltes Tarifgehalt
1. Ausbildungsjahr1.125 Euro1.050 Euro
2. Ausbildungsjahr1.300 Euro1.245 Euro
3. Ausbildungsjahr1.550 Euro1.515 Euro

Auch hier treten die Änderungen zum 01. November 2025 in Kraft und sind bis zum 31. Oktober 2027 gültig.

Obendrein wurde eine Anhebung des Mindestlohns für Gerüstbauer beschlossen. Ab 2026 beträgt die Untergrenze 14,35 Euro, ab 2027 dann sogar 14,90 Euro. Die tariflichen Bestimmungen für den Mindestlohn enden am 31. Dezember 2027.

Sommerausfallgeld und mehr: Handwerk begrüßt Neuerungen im Tarifabschluss

Neben den Gehaltsanpassungen kann der Tarifvertrag noch mit einer echten Neuerung aufwarten: Ab Mai 2026 wird das sogenannte Sommerausfallgeld eingeführt. Damit sollen Betriebe bei wetterbedingten Arbeitsausfällen in den heißen Monaten entlastet werden, beispielsweise im Falle einer massiven Hitzeperiode. Ähnlich wie beim Saison-Kurzarbeitergeld im Winter erhalten Arbeitnehmer somit eine finanzielle Absicherung bei extremer Witterung.

Gemäß der neuen Regelung können Unternehmen für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. August bis zu 50 Stunden Sommerausfallgeld geltend machen, wenn außergewöhnliche Wetterlagen die Arbeit unmöglich machen. Die Sozialkasse erstattet dann 75 Prozent des Stundenlohns, zusätzlich erhalten die Betriebe 32 Prozent der Sozialaufwendungen. Wann unzumutbare Wetterbedingungen vorliegen, liegt weiterhin im Ermessen des Arbeitgebers und richtet sich nach den bisherigen Regeln des Rahmentarifvertrags.

Weitere Anpassungen: Neben der Einführung des Sommerausfallgeldes sieht der Tarifabschluss eine Erhöhung der tariflichen Zusatzrente um zehn Prozent vor, außerdem wurde eine vereinfachte Berechnung des Lohnausgleichs für Teilzeitkräfte beschlossen.

Vonseiten des Handwerks wird die Einigung auf den neuen Tarifvertrag als voller Erfolg bewertet. Marcus Nachbauer, Präsident des Bundesverbands Gerüstbau und Verhandlungsführer der Arbeitgeber, bezeichnete den Tarifabschluss als wichtigen Schritt zur Stärkung der Branche: „Für die Gerüstbaubranche ist dieser Abschluss ein großer Gewinn. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein entscheidendes Ergebnis.“ Zugleich betont Nachbauer: „Die Ausbildung zum Gerüstbauer gehört damit weiterhin zu den bestbezahlten Ausbildungen im Handwerk. Auch das ist ein wichtiges Argument bei der Gewinnung neuer Fachkräfte.“1

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