Neben den Gehaltsanpassungen kann der Tarifvertrag noch mit einer echten Neuerung aufwarten: Ab Mai 2026 wird das sogenannte Sommerausfallgeld eingeführt. Damit sollen Betriebe bei wetterbedingten Arbeitsausfällen in den heißen Monaten entlastet werden, beispielsweise im Falle einer massiven Hitzeperiode. Ähnlich wie beim Saison-Kurzarbeitergeld im Winter erhalten Arbeitnehmer somit eine finanzielle Absicherung bei extremer Witterung.
Gemäß der neuen Regelung können Unternehmen für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. August bis zu 50 Stunden Sommerausfallgeld geltend machen, wenn außergewöhnliche Wetterlagen die Arbeit unmöglich machen. Die Sozialkasse erstattet dann 75 Prozent des Stundenlohns, zusätzlich erhalten die Betriebe 32 Prozent der Sozialaufwendungen. Wann unzumutbare Wetterbedingungen vorliegen, liegt weiterhin im Ermessen des Arbeitgebers und richtet sich nach den bisherigen Regeln des Rahmentarifvertrags.
Weitere Anpassungen: Neben der Einführung des Sommerausfallgeldes sieht der Tarifabschluss eine Erhöhung der tariflichen Zusatzrente um zehn Prozent vor, außerdem wurde eine vereinfachte Berechnung des Lohnausgleichs für Teilzeitkräfte beschlossen.
Vonseiten des Handwerks wird die Einigung auf den neuen Tarifvertrag als voller Erfolg bewertet. Marcus Nachbauer, Präsident des Bundesverbands Gerüstbau und Verhandlungsführer der Arbeitgeber, bezeichnete den Tarifabschluss als wichtigen Schritt zur Stärkung der Branche: „Für die Gerüstbaubranche ist dieser Abschluss ein großer Gewinn. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein entscheidendes Ergebnis.“ Zugleich betont Nachbauer: „Die Ausbildung zum Gerüstbauer gehört damit weiterhin zu den bestbezahlten Ausbildungen im Handwerk. Auch das ist ein wichtiges Argument bei der Gewinnung neuer Fachkräfte.“1