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EU schützt regionale Handwerksprodukte

EU-Schutzsystem ab Dezember 2025: Regionale Handwerkskunst erhält Herkunftsschutz

Michel Vo  | 03.12.2025  |  Lesezeit: Minuten

Uhren aus Glashütte, Messer aus Solingen oder Schnitzereien aus dem Erzgebirge – mit der neuen EU-Verordnung 2023/2411 werden erstmals auch regionale handwerkliche Produkte per Herkunftsschutz gesichert. Eine Registrierung ist ab dem 01. Dezember möglich.

Bild: Geografischer EU-Herkunftsschutz für Handwerksprodukte ab Dezember 2025
Regionale Handwerksbetriebe können ihre Produkte ab sofort unter geografischen Herkunftsschutz stellen lassen.

Ab Dezember 2025: Neuer EU-Schutz für regionale Handwerksprodukte

Erfreuliche Nachrichten zum Jahresende für Handwerker mit regionaltypischen Produkten: Ab dem 01. Dezember 2025 können lokale Betriebe ihre Erzeugnisse offiziell als geografisch geschützte Angabe registrieren lassen. Gemäß der neuen EU-Verordnung 2023/2411 wird der Herkunftsschutz somit auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse ausgeweitet – bislang war dies nur bei Lebensmitteln und Getränken möglich. Damit sollen Produkte, deren Qualität, Reputation oder besondere Eigenschaften eng mit ihrer geografischen Herkunft verbunden sind, vor Nachahmung geschützt werden.

Von der neuen Regelung profitieren vor allem Betriebe mit traditionsreichen Produkten und starker regionaler Identität. Die EU nennt als Beispiele explizit auch prestigeträchtige Handwerksgüter aus Deutschland: etwa Messer aus Solingen, Luxusuhren aus Glashütte, Schnitzkunst und Holzkunst aus dem Erzgebirge sowie natürlich das berühmte Meissener Porzellan. Die kulturelle Identität solcher Fertigungen wird somit rechtlich geschützt, womit billigeren Importe entgegengewirkt wird.

Die EU-Kommission verspricht sich davon nicht nur mehr Fairness auf dem Binnenmarkt, sondern auch neue Impulse für ländliche Regionen und kleine Betriebe: „Das handwerkliche und industrielle Erbe Europas ist eine Quelle des Stolzes und des Wohlstands für unsere Regionen und Gebiete“, betont EU-Vizepräsident Stéphane Séjourné. „Mit der Einführung des neuen Systems sichern wir [...] neue Wachstumschancen, Arbeitsplätze und viele KMU. Dieser Schutz stellt sicher, dass authentische europäische Produkte auf den Weltmärkten gedeihen können.“1

So läuft das Antragsverfahren ab

Mit dem neuen Schutzsystem für geografische Angaben gibt es nun erstmals ein etabliertes und strukturiertes Antragsverfahren für Handwerker. Die Anmeldung erfolgt in einem zweistufigen Prozess: Zunächst reichen Hersteller ihren Antrag bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde ein – in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) der erste Ansprechpartner. Dort wird geprüft, ob die eingereichte Produktspezifikation nachvollziehbar ist, ob die geografische Herkunft belegt werden kann und ob das Produkt bestimmte Qualitätsmerkmale oder einen Ruf aufweist, die mit diesem Herkunftsgebiet verbunden sind. Zusätzlich findet ein nationales Widerspruchsverfahren statt, in dem Dritte begründet Einspruch einlegen können.

Nach erfolgreicher Prüfung durch das DPMA wird der Antrag an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weitergeleitet. Das EUIPO übernimmt dann die formale Prüfung und leitet die zweite Widerspruchsphase ein, diesmal auf europäischer Ebene. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Produkt schließlich in das Register der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) aufgenommen

Berechtigt sind sowohl Vereinigungen als auch einzelne Hersteller, etwa wenn sie nachweislich die einzigen Produzenten eines bestimmten Erzeugnisses sind. Die EU-Kommission erwartet erste Eintragungen ab Mitte 2026, die Antragstellung ist ab Dezember 2025 möglich.

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