Erfreuliche Nachrichten zum Jahresende für Handwerker mit regionaltypischen Produkten: Ab dem 01. Dezember 2025 können lokale Betriebe ihre Erzeugnisse offiziell als geografisch geschützte Angabe registrieren lassen. Gemäß der neuen EU-Verordnung 2023/2411 wird der Herkunftsschutz somit auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse ausgeweitet – bislang war dies nur bei Lebensmitteln und Getränken möglich. Damit sollen Produkte, deren Qualität, Reputation oder besondere Eigenschaften eng mit ihrer geografischen Herkunft verbunden sind, vor Nachahmung geschützt werden.
Von der neuen Regelung profitieren vor allem Betriebe mit traditionsreichen Produkten und starker regionaler Identität. Die EU nennt als Beispiele explizit auch prestigeträchtige Handwerksgüter aus Deutschland: etwa Messer aus Solingen, Luxusuhren aus Glashütte, Schnitzkunst und Holzkunst aus dem Erzgebirge sowie natürlich das berühmte Meissener Porzellan. Die kulturelle Identität solcher Fertigungen wird somit rechtlich geschützt, womit billigeren Importe entgegengewirkt wird.
Die EU-Kommission verspricht sich davon nicht nur mehr Fairness auf dem Binnenmarkt, sondern auch neue Impulse für ländliche Regionen und kleine Betriebe: „Das handwerkliche und industrielle Erbe Europas ist eine Quelle des Stolzes und des Wohlstands für unsere Regionen und Gebiete“, betont EU-Vizepräsident Stéphane Séjourné. „Mit der Einführung des neuen Systems sichern wir [...] neue Wachstumschancen, Arbeitsplätze und viele KMU. Dieser Schutz stellt sicher, dass authentische europäische Produkte auf den Weltmärkten gedeihen können.“1