Im Zuge einer angepassten Ausbildungsordnung werden zum 01. August 2025 die bisherigen Ausbildungsberufe Goldschmied und Silberschmied im neuen Berufsbild des Gold- und Silberschmieds zusammengefasst. Die Ausbildung erfolgt künftig in zwei Fachrichtungen: Während sich die bisherigen Fachrichtungen Schmuck, Juwelen und Ketten nun in der Fachrichtung Goldschmieden wiederfinden, bildet die neue Fachrichtung Silberschmieden alle Ausbildungsinhalte in den Schwerpunkten Emaille und Metall ab.
Während der Ausbildungszeit, die weiterhin dreieinhalb Jahre andauert, werden verstärkt Nachhaltigkeitaspekte, digitale Gestaltungstechniken sowie innovative Fertigungsverfahren wie der 3D-Druck gelehrt. Ähnlich wie bei den Schornsteinfegern nimmt außerdem die Kundenberatung als zentrale Dienstleistungskompetenz künftig mehr Raum ein. Damit wurde die alte Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1992 einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen.
Mit der neuen Ausbildungsordnung werden des Weiteren die Altberufe Edelmetallprüfer und Vorpolierer aufgehoben, während die Altberufe Feinpolierer und Werkgehilfe zunächst bestehen bleiben. Auch Edelsteinfasser sind weiterhin ein eigenständiger Berufszweig, die schulische Ausbildung in den ersten beiden Lehrjahren erfolgt künftig aber gemeinsam mit den Gold- und Silberschmieden. Zudem gibt es auch strukturelle Änderungen bei den Prüfungen: Die Zwischenprüfung wird künftig durch die Anfertigung eines Werkstücks ersetzt. In der Gesellenprüfung müssen die Auszubildenden des Weiteren sowohl ein Werkstück erstellen als auch eine schriftliche Prüfung ablegen – ein klarer Schritt hin zu mehr Praxisnähe und individueller Gestaltungskompetenz im Schmuckhandwerk.