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Modernisierte Ausbildungsordnungen

Neue Ausbildungsordnung für Schornsteinfeger sowie Gold- und Silberschmiede

Michel Vo  | 30.07.2025  |  Lesezeit: Minuten

Zum 1. August 2025 treten in mehreren Handwerksberufen neue Ausbildungsordnungen in Kraft – unter anderem für Schornsteinfeger sowie Gold- und Silberschmiede. Obendrein gilt im Vergleich zum Vorjahr eine erhöhte Mindestausbildungsvergütung. Erfahre hier, was sich im Genauen ändert!

Bild: Neue Ausbildungsordnung für Schornsteinfeger
Die Ausbildungsinhalte für angehende Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger werden ab August 2025 einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. | © 2018 Gabor Tinz/Shutterstock.com

Modernisierte Ausbildungsordnung in fünf Handwerksberufen

Azubis aufgepasst! Zum 1. August 2025 treten in gleich fünf Handwerksberufen neue oder überarbeitete Ausbildungsordnungen in Kraft. Betroffen sind folgende Berufe:

  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Schornsteinfeger/-in
  • Fotograf/-in
  • Edelsteinfasser/-in
  • Goldschmied/-in und Silberschmied/-in

Mit der reformierten Ausbildungsordnung sollen die Ausbildungsinhalte an die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt angepasst werden, insbesondere Digitalisierung, neue Technologien und nachhaltige Prozesse nehmen nun eine größere Rolle ein.

Besonders praxisrelevant sind die Neuerungen für Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sowie in der handwerklichen Schmuckherstellung. Wir erklären dir im Folgenden, was sich hier konkret ändert.

Das ändert sich für Schornsteinfeger

Die neue Ausbildungsordnung für Schornsteinfeger*innen tritt ab August 2025 in Kraft und bringt umfassende inhaltliche und strukturelle Änderungen mit sich. Neben den klassischen Aufgabenfeldern wie Brandschutz und Lüftungstechnik rücken nun auch Themen wie Energieeffizienz, regenerative Energien und digitale Messmethoden stärker in den Fokus. Durch die veränderten Ausbildungsschwerpunkte sollen angehende Gesellen gezielt auf die Anforderungen einer nachhaltigen Energieversorgung vorbereitet werden.

Darüber hinaus gewinnt zudem die Kundenberatung an Bedeutung: Künftige Schornsteinfeger müssen nicht nur durch handwerkliches Geschick punkten, sondern zugleich auch in der Lage sein, ihre Expertise für ressourcenschonende Heiztechnik und Energieeinsparung verständlich an ihre Auftraggeber weiterzugeben.

Im Vergleich zur alten Ausbildungsordnung aus dem Jahr 2012 gibt es obendrein einige Neuerungen im Prüfungsverfahren. Die traditionelle Zweiteilung in Zwischen- und Abschlussprüfung wird durch eine einzige gestreckte Abschlussprüfung ersetzt, obendrein ist ein betrieblicher Auftrag künftig zentraler Bestandteil der Bewertung. Damit rückt die Praxisnähe weiter in den Vordergrund – ein wichtiger Schritt für die Modernisierung dieses traditionsreichen Handwerks.

Aus zwei mach eins: Was ist neu für Gold- und Silberschmiede?

Im Zuge einer angepassten Ausbildungsordnung werden zum 01. August 2025 die bisherigen Ausbildungsberufe Goldschmied und Silberschmied im neuen Berufsbild des Gold- und Silberschmieds zusammengefasst. Die Ausbildung erfolgt künftig in zwei Fachrichtungen: Während sich die bisherigen Fachrichtungen Schmuck, Juwelen und Ketten nun in der Fachrichtung Goldschmieden wiederfinden, bildet die neue Fachrichtung Silberschmieden alle Ausbildungsinhalte in den Schwerpunkten Emaille und Metall ab.

Während der Ausbildungszeit, die weiterhin dreieinhalb Jahre andauert, werden verstärkt Nachhaltigkeitaspekte, digitale Gestaltungstechniken sowie innovative Fertigungsverfahren wie der 3D-Druck gelehrt. Ähnlich wie bei den Schornsteinfegern nimmt außerdem die Kundenberatung als zentrale Dienstleistungskompetenz künftig mehr Raum ein. Damit wurde die alte Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1992 einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen.

Mit der neuen Ausbildungsordnung werden des Weiteren die Altberufe Edelmetallprüfer und Vorpolierer aufgehoben, während die Altberufe Feinpolierer und Werkgehilfe zunächst bestehen bleiben. Auch Edelsteinfasser sind weiterhin ein eigenständiger Berufszweig, die schulische Ausbildung in den ersten beiden Lehrjahren erfolgt künftig aber gemeinsam mit den Gold- und Silberschmieden. Zudem gibt es auch strukturelle Änderungen bei den Prüfungen: Die Zwischenprüfung wird künftig durch die Anfertigung eines Werkstücks ersetzt. In der Gesellenprüfung müssen die Auszubildenden des Weiteren sowohl ein Werkstück erstellen als auch eine schriftliche Prüfung ablegen – ein klarer Schritt hin zu mehr Praxisnähe und individueller Gestaltungskompetenz im Schmuckhandwerk.

Ausbildungsstart 2025: So viel müssen Betriebe künftig mindestens zahlen

In Deutschland ist 2025 eine neue gesetzliche Untergrenze bei der Vergütung für Azubis in Kraft getreten: Auszubildende erhalten im ersten Lehrjahr demnach mindestens 682 Euro brutto pro Monat. Damit steigt die Mindestausbildungsvergütung im Vergleich zum Vorjahr um 33 Euro. Die Regelung betrifft alle Ausbildungsberufe bundesweit und ist bereits seit Jahresbeginn aktiv. Da ein Ausbildungsvertrag üblicherweise aber im August oder September beginnt, wird die neue Regelung erst jetzt für die meisten Handwerksbetriebe relevant.

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