Der Stundenverrechnungssatz (SVS) ist der Preis, den du deinen Kunden pro Arbeitsstunde in Rechnung stellst. Neben dem direkten Stundenlohn des zuständigen Mitarbeiters kommen noch weitere Komponenten wie Lohnnebenkosten, Betriebsausgaben und Umsatzsteuer hinzu. Der Stundenverrechnungssatz ist also mehr als nur der Lohn deiner Mitarbeitenden, er spiegelt die gesamten betrieblichen Aufwendungen wider. Erfahre im Folgenden, welche Aspekte der Stundenverrechnungssatz eines Elektrikers berücksichtigen muss.
Personal- und Lohnnebenkosten
Der größte Posten im Stundenverrechnungssatz sind die Personalkosten. Neben dem eigentlichen Stundenlohn deiner Mitarbeiter – Gesellen erhalten im Schnitt zwischen 20 und 24 Euro pro Stunde, während der Stundenlohn für Elektromeister üblicherweise bei über 25 Euro liegt – musst du noch zahlreiche Zusatzkosten einplanen. Dazu gehören etwa:
- Sozialabgaben für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft
- bezahlte Urlaubstage und Feiertage
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld Weiterbildungen
Diese Aufwendungen summieren sich schnell auf rund das Doppelte des reinen Stundenlohns. Vergiss außerdem nicht deinen eigenen Unternehmerlohn, denn auch als Inhaberin oder Inhaber sollst du natürlich für deine Arbeitszeit vergütet werden.
Betriebliche Gemeinkosten
Unter den betrieblichen Gemeinkosten versteht man alle Ausgaben, die nicht direkt einem Auftrag zugeordnet werden können, aber dennoch notwendig sind, um deinen Betrieb am Laufen zu halten. Diese Kosten laufen unabhängig von der Auftragslage, aber müssen trotzdem auf die verrechenbaren Stunden umgelegt werden. Laufende Betriebskosten entstehen etwa durch:
- Miete und Energiekosten für Büroräume
- Verwaltung (Internet, EDV, Telefon, Porto etc.) und IT-Ausstattung
- betriebliche Versicherungen
- Werbe- und Vermarktungskosten
- Kfz-Kosten
- Abschreibungen
- Kreditzinsen
Meist machen die Gemeinkosten ungefähr ein Drittel des Netto-Stundensatzes aus. Du musst deine laufenden Kosten deshalb genau kalkulieren, damit deine jährliche Finanzplanung realistisch bleibt und du nicht ins Minus schlitterst.
Materialkosten und Fahrtkosten
Materialkosten wie Kabel, Steckdosen, Schalter oder Sicherungskästen werden in der Regel separat berechnet, kleinere Verbrauchsmaterialien wie Dübel oder Kabelbinder kannst du aber dennoch anteilig in den Stundensatz einfließen lassen. Ähnlich verhält es sich mit den Fahrtkosten: Anfahrtszeit, Fahrzeugunterhalt, Treibstoff und Wartung summieren sich erheblich über das Jahr. Auch hier ist es verbreitet, dass diese Position eigens als Pauschale abgerechnet wird.
Manche Betriebe entscheiden sich hingegen dafür, Materialkosten und/oder Fahrtkosten in den Stundensatz zu integrieren. Das ist absolut legitim, dann ist es aber wichtig, konsequent und transparent zu bleiben – doppelte oder fehlende Berechnungen führen schnell zu falschen Preisen.
Gewinnzuschlag
Dein Betrieb soll nicht nur kostendeckend, sondern gewinnbringend arbeiten. Das dient nicht nur deiner eigenen Vergütung als Inhaber, sondern ist auch unerlässlich für die finanzielle Stabilität deines Betriebs, um unternehmerische Risiken abzufedern. Stell dir etwa vor, dass plötzlich ein wichtiges Werkzeug ersetzt werden muss, teure Reparaturen an einem Fahrzeug anfallen oder einfach Auftragsflaute herrscht. Gegen solche Unwägbarkeiten musst du dich vorausschauend absichern, daher gehört auf die Selbstkosten immer ein Gewinnzuschlag – typischerweise zwischen 5 und 15 Prozent.
Das ist gerade auch in konjunkturell unsicheren Zeiten wichtig, um Reserven aufzubauen. Ein fester Gewinnanteil ist also nicht Luxus oder Gier, sondern die Grundlage für eine solide Betriebsführung, die es dir erlaubt, auch in instabilen Zeiten dein Personal zu bezahlen und laufende Kosten zu decken.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer kommt am Ende deiner Kalkulation hinzu, denn sie ist kein echter Kostenfaktor, sondern ein durchlaufender Posten. In Deutschland schlägst du für Privatstunden 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den netto kalkulierten Stundenverrechnungssatz auf, so ergibt sich der Bruttopreis auf der Rechnung. Für Geschäftskunden mit Vorsteuerabzug spielt die Umsatzsteuer dagegen keine Rolle. Kalkuliere intern aber immer netto, damit du deine tatsächlichen Kosten und Margen im Blick behältst und deine Preise sauber vergleichen kannst.