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REGIERUNGSVERSPRECHEN WIRD EINGEHALTEN:

Koalition einigt sich auf Eckpunkte für neues Gebäudemodernisierungsgesetz

Frank Weber  | 25.02.2026  |  Lesezeit: Minuten

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt weiter Form an. Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat sich gestern nach monatelangen Verhandlungen auf verschiedene Eckpunkte geeinigt. Dazu gehört die Abschaffung der 65-Prozent-Regel aus dem bisherigen „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz). Verbände und Handwerksbetriebe begrüßen die Entwicklung.

Bild: Koalitionsvertrag 2025
Der Koalitionsvertrag ist knapp ein Jahr alt. Jetzt kommt die darin geplante Novelle des Heizungsgesetzes in Fahrt.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird eingestampft

„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“ – so stand es vor rund einem Jahr wörtlich im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Gemeint war das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Inzwischen ist klar: Es wird tatsächlich ein neues Gesetz geben und es werden darin einige Lockerungen vorgenommen. Von ihnen könnten nicht nur Hausbesitzer und Mieter profitieren, sondern auch Handwerker, die die Wärmewende in der Praxis umsetzen.

Einzelheiten präsentierten Matthias Miersch (SPD), Jens Spahn (CDU) und Alexander Hoffmann (CSU) am Dienstagnachmittag in Berlin. Demnach gehören zu den wichtigsten Eckpunkten:

  • Der pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Anteil entfällt.
  • Die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizsysteme entfällt.
  • Betriebsverbote werden aufgehoben, die Kopplung des Heizungstauschs an die kommunale Wärmeplanung entfällt.
  • Technologie-Offenheit wird eingeführt (damit sind alle Heizungsarten grundsätzlich weiter möglich).
  • Zur Erreichung der Klimaschutzziele werden Grüngas- und Grünöl-Quoten für Gas- und Ölheizungen eingeführt. Die zugehörige „Bio-Treppe“ regelt den schrittweise zunehmenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen (ab 2029).
  • Die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) werden 1 zu 1 umgesetzt.

Besonderes Augenmerk lag bei den zähen Verhandlungen der vergangenen Monate auf der 65-Prozent-Regel. Gegen den Wegfall und für ihren Erhalt hatten sich unter anderem zahlreiche Umweltorganisationen, Gewerkschaften und Verbraucherinitiativen stark gemacht. Sie befürchten, dass mit dem Wegfall der Regel die Ziele des nach wie vor aktuellen Klimaschutzgesetzes nicht eingehalten werden können. Zwar wurde die Abschaffung nicht verhindert, die Koalition brachte als eine Art Kompromiss aber die Grüngas- und Grünöl-Quoten ins Spiel. Außerdem werde im Jahr 2030 geprüft, ob Klimaschutzziele voraussichtlich eingehalten werden können – um nötigenfalls nachzubessern.

Branchen-Verbände bewerten den Schritt positiv

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt die vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz als wichtigen Schritt. Positiv hervorzuheben seien insbesondere der Abbau bürokratischer Vorgaben, die stärkere Technologieoffenheit sowie die angekündigte Entkopplung einzelner Entscheidungen von der kommunalen Wärmeplanung.

ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Daniel Föst: „Gut, dass endlich Eckpunkte vorliegen. Darin stecken einige kluge Ansätze – weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Förderkulisse stabil bleibt und Betriebe wie Eigentümer sich darauf verlassen können. Die Evaluierung 2030 ist sinnvoll, um nachzusteuern, falls Ziele verfehlt werden.“

Handwerk will verlässliche Rahmenbedingungen

Gleichzeitig mahnt der Verband, klare Leitplanken nicht aus dem Blick zu verlieren. Für das SHK-Handwerk seien verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, damit Betriebe qualifizieren, investieren und Verbraucher fundiert beraten können. „Wir werden uns konstruktiv in den tatsächlichen Gesetzgebungsprozess einschalten. Entscheidend ist, dass am Ende ein Regelwerk steht, das Modernisierung beschleunigt, Klimaziele erreichbar macht und im Alltag von Betrieben und Verbrauchern funktioniert“, so Föst.

Ganz ähnlich äußerte sich heute der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). „Die Eckpunkte sind eine gute Grundlage, auf der sich aufbauen lässt. Zentral ist aber, sie jetzt zügig und praxistauglich in Gesetzestexte zu überführen. Entscheidend wird sein, die zugesicherte Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei Heizsystemen mit einer verlässlichen Förderkulisse zu hinterlegen“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Und weiter: „Das Handwerk steht bereit, die Bundesregierung bei ihrem zeitlich und inhaltlich ambitionierten Vorhaben konstruktiv-kritisch zu begleiten und zu unterstützen.“

Mehr Planungssicherheit für SHK-Betriebe und Kunden

Zustimmung gibt es derweil auch aus dem Handwerk vor Ort – etwa von Andreas Sadtkowski, Heizungsbaumeister und Geschäftsführer der Firma Sadtkowski GmbH & Co. KG aus Kassel. Gegenüber HERO begrüßte der erfahrene Handwerker das nun erreichte Etappenergebnis der Koalitionsparteien. „Die Eckpunkte nehmen Druck aus der Debatte und bringen wieder Ruhe in die Entscheidung rund um den Heizungstausch, weil viele Kunden nicht mehr mit der Angst starten, etwas falsch zu machen“, so Sadtkowski.

„Für uns heißt das: Wir können wieder vom Gebäude her beraten statt vom Paragrafen. Im Heizungskeller klären wir ganz konkret, welche Technik sinnvoll machbar ist, ob Platz, Aufstellort und Schallschutz passen, wie die Wärmeverteilung im Haus aussieht und was die Lösung über 15 bis 20 Jahre wirklich kostet. Wenn der Rahmen steht, entscheiden die meisten nicht nach Schlagzeile, sondern nach einer Empfehlung, die technisch passt und wirtschaftlich Sinn ergibt.“

Zeitplan: Wie geht es jetzt weiter?

Mit der Einigung auf die genannten Eckpunkte ist die Koalition ihrem Ziel deutlich näher gekommen. Nun folgt das übliche Anschlussprozedere bis zum fertigen Gesetz. Der Zeitplan sieht vor, dass noch vor Ostern ein konkreter Gesetzesentwurf entwickelt und im Kabinett beschlossen wird. Danach soll sich noch im Frühjahr der Bundestag damit befassen, sodass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten kann.

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