ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Ab November 2024: Neue KfW-Förderung unterstützt Handwerker bei der Selbstständigkeit

Michel Vo  | 28.10.2024

Willst du ein Handwerksunternehmen gründen oder übernehmen? Für die Finanzierung solcher Pläne wird nun der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ins Leben gerufen. Durch eine Bürgschaft verringert sich das Risiko der Bank, wodurch du einfacher ein Darlehen bekommen kannst. Bis zu 500.000 Euro werden finanziert – mit einem günstigen Zinssatz und einer tilgungsfreien Anlaufzeit. Anträge sind bereits ab dem 01.11.2024 möglich.

Bild: Der neue ERP-Förderkredit
Der neue ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge kann Handwerkern die Selbstständigkeit erleichtern. Anträge sind ab 11/2024 möglich!

So funktioniert der neue ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Wer seinen Traum vom eigenen Handwerksbetrieb verwirklichen will, ist bei der Finanzierung in der Regel auf zinsgünstige Kredite angewiesen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Existenzgründungen deshalb schon seit vielen Jahren mit einer geldlichen Förderung. In Kooperation mit den Deutschen Bürgschaftsbanken wird ab November 2024 zusätzlich der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW 077) angeboten.

Der neue ERP-Förderkredit (ERP: European Recovery Programme) unterscheidet sich von anderen KfW-Förderprodukten durch die Risikoentlastung der beteiligten Hausbank bzw. Sparkasse, denn diese ist dennoch für die Abwicklung der Kreditvergabe zuständig. Im Zuge dessen prüft sie die Bonität des Antragstellers und bewilligt dann idealerweise das gewünschte Darlehen. Der Kredit wird anschließend zwar von der KfW refinanziert, das Kreditausfallrisiko trägt normalerweise aber weiterhin das Geldinstitut. Aus diesem Grund werden viele Anträge abgelehnt oder nur mit starker Besicherung gewährt.

Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge wird dieses Kreditausfallrisiko hingegen in Form einer vollständigen Garantie von den Bürgschaftsbanken übernommen. Für diese Garantie besteht wiederum eine 80-prozentige Rückgarantie vonseiten des Bundesministeriums für Finanzen sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Somit muss die Hausbank oder Sparkasse bei einer Kreditbewilligung keinen Geldverlust befürchten – umso leichter wird es dann für Antragsteller, ein Darlehen zu erhalten. Kurz gesagt: Eine Bürgschaftsbank gibt der Hausbank eine Garantie, sodass du leichter an ein Darlehen kommst, um deinen Betrieb ins Laufen zu bringen. Gleichzeitig profitierst du von geringen Zinsen und einer tilgungsfreien Anlaufzeit, in der du noch nichts zurückzahlen musst.

Lohnt sich das Angebot für mich?

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge richtet sich einerseits an Existenzgründer und Betriebsnachfolger, andererseits aber auch an Jungunternehmer, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Somit werden ebenso Festigungsmaßnahmen von frisch gegründeten Betrieben finanziell unterstützt. In allen Fällen müssen außerdem die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllt sein.

Insgesamt werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert, wobei ein Kreditrahmen von 500.000 Euro pro Antragsteller nicht überschritten werden darf. Reicht das nicht aus, um deine Selbstständigkeit zu stemmen? Kein Problem: Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge kann auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Antragsteller können zwischen zwei Laufzeiten wählen:

  • Laufzeit von 10 Jahren (zwei tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit) Laufzeit von 15 Jahren (fünf tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung für die ersten 10 Jahre)
  • Während der tilgungsfreien Jahre werden nur die Kreditzinsen fällig, anschließend erfolgt die Rückzahlung des Darlehens in vierteljährlichen Raten.

Der genaue Zinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt und richtet sich nach dem aktuellen Kapitalmarkt. Durch die Garantie vonseiten der Bürgschaftsbanken sowie die Refinanzierung vonseiten der KfW gelten üblicherweise aber außerordentlich günstige Zinssätze. Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge dürfte sich deshalb für alle Handwerker lohnen, die eine Selbstständigkeit anstreben.

Alles Wichtige zur Antragsstellung

Auch wenn der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge von der KfW sowie den Deutschen Bürgschaftsbanken angeboten wird, erfolgt die Kreditanfrage weiterhin über die Bank bzw. Sparkasse deines Vertrauens – ganz wie bei einem herkömmlichen Kredit.

Wende dich folglich an dein Geldinstitut, um das Vorhaben zu diskutieren und einen Kreditantrag zu stellen, das ist ab dem 01.11.2024 möglich. Im Anschluss an das Kreditgespräch stellt deine Hausbank bzw. Sparkasse dann einen Antrag auf Garantieübernahme an die zuständige Bürgschaftsbank und erhält nach der erfolgreichen Genehmigung eine Garantieerklärung.

Im letzten Schritt stellt dein Geldinstitut wiederum einen Refinanzierungsantrag an die KfW, das ist frühestens am 12.12.2024 möglich. Nach erfolgter Zusage wird dir dann sofort die vollständige Darlehenssumme ausgezahlt. Auf organisatorischer Ebene fällt für dich also lediglich der Kreditantrag an deine Bank oder Sparkasse an. Mehr Informationen zu allen formalen Details findest du auf der Webseite der Deutschen Bürgschaftsbanken.

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