Wer seinen Traum vom eigenen Handwerksbetrieb verwirklichen will, ist bei der Finanzierung in der Regel auf zinsgünstige Kredite angewiesen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Existenzgründungen deshalb schon seit vielen Jahren mit einer geldlichen Förderung. In Kooperation mit den Deutschen Bürgschaftsbanken wird ab November 2024 zusätzlich der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW 077) angeboten.
Der neue ERP-Förderkredit (ERP: European Recovery Programme) unterscheidet sich von anderen KfW-Förderprodukten durch die Risikoentlastung der beteiligten Hausbank bzw. Sparkasse, denn diese ist dennoch für die Abwicklung der Kreditvergabe zuständig. Im Zuge dessen prüft sie die Bonität des Antragstellers und bewilligt dann idealerweise das gewünschte Darlehen. Der Kredit wird anschließend zwar von der KfW refinanziert, das Kreditausfallrisiko trägt normalerweise aber weiterhin das Geldinstitut. Aus diesem Grund werden viele Anträge abgelehnt oder nur mit starker Besicherung gewährt.
Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge wird dieses Kreditausfallrisiko hingegen in Form einer vollständigen Garantie von den Bürgschaftsbanken übernommen. Für diese Garantie besteht wiederum eine 80-prozentige Rückgarantie vonseiten des Bundesministeriums für Finanzen sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Somit muss die Hausbank oder Sparkasse bei einer Kreditbewilligung keinen Geldverlust befürchten – umso leichter wird es dann für Antragsteller, ein Darlehen zu erhalten. Kurz gesagt: Eine Bürgschaftsbank gibt der Hausbank eine Garantie, sodass du leichter an ein Darlehen kommst, um deinen Betrieb ins Laufen zu bringen. Gleichzeitig profitierst du von geringen Zinsen und einer tilgungsfreien Anlaufzeit, in der du noch nichts zurückzahlen musst.