Das Urteil vonseiten der Handwerksverbände fällt eher kritisch aus. „Der große Befreiungsschlag bleibt aus“, urteilte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Insgesamt sei das BEG IV „zu zögerlich, um spürbare Entlastungseffekte in der Breite des Handwerks zu erzielen.”
Ähnlich äußert sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, in einer offiziellen Stellungnahme heißt es: „Das (...)von der Ampel-Koalition beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz IV ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber hinter dem Notwendigen zurück. Weitere entschlossene Schritte zum Abbau der Bürokratie müssen folgen.” Noch deutlichere Worte findet Arne Joswig, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK): „Beim Aufbau von Bürokratie wird angesichts der vielen neuen Regulierungen der Turbo gezündet, während der Bürokratieabbau im Schneckentempo erfolgt.”
Der unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wird von Handwerksverbänden schon seit geraumer Zeit moniert: Bereits 2020 hatte der ZDH einen Maßnahmenkatalog mit 52 Forderungen an die Politik veröffentlicht, darunter die Aufweichung der Bonpflicht sowie die Reduzierung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn. Auch nach der Verlautbarung des BEG IV mehren sich abermals Stimmen nach weiteren Gesetzesänderungen zur Entbürokratisierung – kurzfristige Maßnahmen sind durch die Neuwahlen im Februar 2025 aber nicht realistisch.