Ab 2026 bekommen Auszubildende in Deutschland mehr Mindestgehalt in allen Lehrjahren. Wer die Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnt, kriegt 6,2 % mehr im Vergleich zu 2025.
Freude für Azubis: Ab 2026 steigt die Mindestvergütung für Auszubildende in Handwerksberufen.
Ab 2026 bekommen Auszubildende in Deutschland mehr Mindestgehalt in allen Lehrjahren. Wer die Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnt, kriegt 6,2 % mehr im Vergleich zu 2025.
42 Euro mehr Mindestgehalt im Monat im ersten Lehrjahr
Gute Nachrichten für Azubis im Handwerk: Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erhöht die tarifliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung1. Damit steigt die Untergrenze für das Gehalt, das Azubis in tarifgebundenen Ausbildungsverhältnissen monatlich mindestens bekommen – wenn sie nicht ohnehin eine höhere Ausbildungsvergütung erhalten. Infolgedessen knackt die Mindestvergütung im vierten Lehrjahr erstmals die 1000-Euro-Grenze. Die Vergütungssätze über die ersten vier Lehrjahre sehen ab 2026 aus wie folgt:
Ausbildungsjahr
Mindestvergütung 2026
Mindestvergütung 2025 zum Vergleich
1. Ausbildungsjahr
724 €
682 €
2. Ausbildungsjahr
854 €
805 €
3. Ausbildungsjahr
977 €
921 €
4. Ausbildungsjahr
1114 €
955 €
Seit 2020 gilt die Mindestausbildungsvergütung und legt die Untergrenze für die Ausbildungsvergütung gesetzlich fest. Betriebe, die nicht tariflich gebunden sind, dürfen ihre Vergütungen maximal 20 % niedriger ansetzen, als es die tarifliche Mindestvergütung in ihrer Branche und Region vorsieht.
Die Mindestausbildungsvergütung wird für das jeweils erste Ausbildungsjahr jährlich per BBiG angepasst und richtet sich dabei nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen der beiden jeweils vorangegangenen Jahren. An dieser Mindestvergütung für das erste Lehrjahr berechnen sich dann die Vergütungssätze für die folgenden Ausbildungsjahre: Die Steigerungen betragen 18 % im zweiten, 35 % im dritten und 40 % im vierten Ausbildungsjahr2.
Die meisten Auszubildenden bekommen mehr
Seit die Mindestausbildungsvergütung in 2020 eingeführt wurde, erhielten nur rund 3-4 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung in Höhe der Mindestausbildungsvergütung. Das haben Auswertungen des BIBB ergeben3. Der Anteil der Verträge auf Höhe der Mindestausbildungsvergütung variiert dabei zwischen Ausbildungsbereichen und -berufen sowie Regionen maßgeblich.
Der größte Anteil der Azubis wird ohnehin besser bezahlt: Im Jahr 2024 erhielten Azubis in tarifgebundenen Betrieben laut Berechnungen des BIBB über alle Ausbildungsjahre hinweg monatlich durchschnittlich 1133 € brutto. Auch hier gibt es teils erhebliche Abweichungen vom Durchschnittswert – je nach Zuständigkeitsbereich und Ausbildungsberuf.
Quellen
1Bundesinstitut für Berufsbildung (2025): Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro, https://www.bibb.de/de/pressemitteilung_212952.php
2Bundesinstitut für Berufsbildung (2025): Datengrundlage und Berechnungsmethodik, https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a1_Datengrundlage_Methodik_Mindestausbildungsverguetung_241002.pdf
3Bundesinstitut für Berufsbildung (2025): Sinkende Ungleichheit in vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen und der Zusammenhang mit Engpässen auf dem Ausbildungsmarkt, https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/20221