Mit dem Recht auf Reparatur können sich Betriebe unterschiedlicher Gewerke auf steigende Auftragszahlen freuen: Verbraucher*innen sind nicht mehr an autorisierte Betriebe gebunden und können selbst entscheiden, welche Firma mit der Reparatur beauftragt wird. Dies betrifft kleine Handwerksbetriebe, aber auch Elektriker, Solarteure oder Fensterbauer können mit einem höheren Auftragsaufkommen rechnen. Zudem kann die Reparatur zukünftig auch von Laien durchgeführt werden. Unter Umständen müssen sich Handwerksbetriebe noch mit Defekten befassen, die von Reparaturversuchen durch Laien verursacht wurden.
Wird beispielsweise eine Wärmepumpe gekauft und diese funktioniert nach einigen Monaten nicht mehr richtig, so kann die Reparatur anhand der im Lieferumfang befindlichen Anleitung auch vom Besitzer selbst durchgeführt werden. Auch Privatpersonen müssen die für die Reparatur benötigten Ersatzteile kaufen können. Sollte diese Reparatur nicht erfolgreich gewesen sein, so bleibt die Gewährleistung trotzdem bestehen und eine erneute Reparatur kann über eine selbst ausgesuchte Firma erfolgen.
Im Zusammenhang mit der voraussichtlich steigenden Auftragslage stehen Handwerksbetriebe aber vor einer weiteren Herausforderung: Bereits jetzt müssen Verbraucher*innen häufig länger auf die Auftragserfüllung warten bzw. können Betriebe nicht jeden Auftrag annehmen. Der Fachkräftemangel könnte auch das geplante Recht auf Reparatur verzögern. Umso wichtiger ist es, dass bereits jetzt der Mangel an Fachkräften bekämpft wird. Im Blogartikel „Zu wenig Fachkräfte im Handwerk - Infos und mögliche Lösungen” haben wir mögliche Auswege aus dem Fachkräftemangel zusammengetragen.