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Recht auf Reparatur kommt - was Handwerker beachten müssen

Anja Zendlowski  | 30.11.2023
Bild: Ein Handwerker repariert einen Kühlschrank
Was bedeutet das Recht auf Reparatur fürs Handwerk? | © 2023 Andrey_Popov/Shutterstock.com

Das Recht auf Reparatur nimmt konkrete Formen an: Im Koalitionsvertrag 2021-2025 ist festgehalten, dass „Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft gemacht wird (Recht auf Reparatur)“ und auch im EU-Parlament wird an Richtlinien gearbeitet. Doch was bedeutet das genau für das Handwerk?


Gesetzliche Grundlage innerhalb der EU

Derzeit (Dezember 2023) besteht noch keine rechtliche Verpflichtung für Hersteller aus EU-Mitgliedsstaaten, Geräte möglichst langlebig und reparierbar zu gestalten. Am 30. März 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft und zur Steigerung der Nachhaltigkeit eingebracht. Zudem beschloss das Europäische Parlament am 21.11.2023 die gemeinsame Position zur „Right-to-Repair-Richtlinie". Derzeit befinden sich die EU-Mitgliedstaaten in Verhandlungen über diesen Vorschlag. Auch im Koalitionsvertrag, den die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP gemeinsam geschlossen haben, ist das Recht auf Reparatur verankert.

Ziel des Rechts auf Reparatur ist die Schonung von Ressourcen und die Reduzierung von Müllmengen. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Produkte vom Hersteller reparaturfreundlicher gestaltet werden müssen. Ersatzteile und Reparaturanleitungen sollen zudem besser zugänglich sein und Hersteller sollen während der Gewährleistungszeit zur Reparatur verpflichtet werden. Außerdem ist vorgesehen, dass sich der Gewährleistungszeitraum verlängert, wenn eine Reparatur durchgeführt wurde. Über die Verlängerungsdauer wurde noch nicht entschieden. Zusätzlich sollen Verbraucher*innen schon vor dem Kauf erfahren, wie lange Ersatzteile für das Produkt mindestens verfügbar sind. Für Hersteller kann diese geplante Vorschrift eine unliebsame Herausforderung sein, da damit auch die einkalkulierte Nutzungsdauer preisgegeben wird. Die von vielen Verbraucher*innen vermutete geplante Obsoleszenz wäre damit sofort erkennbar.

Bild: Aktenordner mit Dokumenten zur Gewährleistung und Garantie
Bereits jetzt gibt es viele Gesetze, die den Gewährleistungsanspruch regeln. | © 2021 H_Ko/Shutterstock.com

Unterschied Gewährleistung und Garantie

Umgangssprachlich spricht man bei der Gewährleistung auch von einer gesetzlichen Garantie. Im Gegensatz zur Gewährleistung handelt es sich bei einer Garantie aber um eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Das Recht auf Reparatur soll hingegen die Gewährleistung erweitern. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich verankertes Recht, das in Deutschland automatisch beim Kauf von Waren greift. Sie schützt den Käufer vor mangelhaften Produkten und gewährt ihm das Recht auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung. Im Regelfall beträgt der Gewährleistungszeitraum 2 Jahre.

Geplante Änderungen

Die aktuellen Pläne sehen vor, dass eine Reparatur über den gesamten Nutzungszeitraum möglich sein soll. Produkte müssen so angefertigt werden, dass besonders im Gewährleistungszeitraum eine Reparatur zeitlich und finanziell die beste Lösung im Falle eines Defekts ist. Derzeit sind Hersteller und Produzenten nicht zur Reparatur verpflichtet und können im Gewährleistungsfall beispielsweise auch ein Ersatzgerät anbieten.

Geplant ist ebenso, dass eine Reparatur auch über einen nicht autorisierten Händler erfolgen kann und selbst Privatpersonen können eine Reparatur vornehmen. Hierfür muss sichergestellt werden, dass Reparaturanleitungen und Ersatzteile einfach zugänglich sind. Auch der Einbau von Ersatzteilen muss vereinfacht werden, damit die Reparatur nicht erschwert wird. Zukünftig sollen Hersteller auch keine Gewährleistungsfälle mehr ablehnen dürfen, wenn das Produkt schon einmal außerhalb des autorisierten Händlernetzes repariert wurde.

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Offene Themen

Neben den allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen noch weitere Fragen geklärt werden. Ein Hauptproblem, für das noch keine Lösung gefunden wurde, ist die Umsetzung des Rechts auf Reparatur für Online-Bestellungen aus Drittstaaten. Vorstellbar ist, dass Verbraucher*innen weiterhin kein Recht auf Reparatur haben, sollte eine Bestellung über einen Nicht-EU-Shop erfolgt sein.

Zudem muss geklärt werden, welche Instanz den angemessenen Preis für Ersatzteile festlegt. Bisher konnten Hersteller die Preise entsprechend ihrer gewünschten Gewinnspanne anpassen. Nicht-autorisierte Betriebe haben im Regelfall keine Wahl, woher sie die benötigten Ersatzteile beziehen, und müssen eventuell hohe Preise an Verbraucher*innen weitergeben. Im Zweifelsfall könnte es also sein, dass weiterhin bestimmte Händler oder Betriebe einen Wettbewerbsvorteil durch Preisnachlässe vom Hersteller haben. Damit das nicht passiert, müssen Vorgaben und Beschwerdestellen geschaffen werden.

Bild: Ein Handwerker notiert sich Auftragsdetails
Durch das Recht auf Reparatur können Handwerker mit steigenden Auftragszahlen rechnen. | © 2022 Kostiantyn Voitenko/Shutterstock.com

Bedeutung fürs Handwerk

Mit dem Recht auf Reparatur können sich Betriebe unterschiedlicher Gewerke auf steigende Auftragszahlen freuen: Verbraucher*innen sind nicht mehr an autorisierte Betriebe gebunden und können selbst entscheiden, welche Firma mit der Reparatur beauftragt wird. Dies betrifft kleine Handwerksbetriebe, aber auch Elektriker, Solarteure oder Fensterbauer können mit einem höheren Auftragsaufkommen rechnen. Zudem kann die Reparatur zukünftig auch von Laien durchgeführt werden. Unter Umständen müssen sich Handwerksbetriebe noch mit Defekten befassen, die von Reparaturversuchen durch Laien verursacht wurden.

Wird beispielsweise eine Wärmepumpe gekauft und diese funktioniert nach einigen Monaten nicht mehr richtig, so kann die Reparatur anhand der im Lieferumfang befindlichen Anleitung auch vom Besitzer selbst durchgeführt werden. Auch Privatpersonen müssen die für die Reparatur benötigten Ersatzteile kaufen können. Sollte diese Reparatur nicht erfolgreich gewesen sein, so bleibt die Gewährleistung trotzdem bestehen und eine erneute Reparatur kann über eine selbst ausgesuchte Firma erfolgen.

Im Zusammenhang mit der voraussichtlich steigenden Auftragslage stehen Handwerksbetriebe aber vor einer weiteren Herausforderung: Bereits jetzt müssen Verbraucher*innen häufig länger auf die Auftragserfüllung warten bzw. können Betriebe nicht jeden Auftrag annehmen. Der Fachkräftemangel könnte auch das geplante Recht auf Reparatur verzögern. Umso wichtiger ist es, dass bereits jetzt der Mangel an Fachkräften bekämpft wird. Im Blogartikel „Zu wenig Fachkräfte im Handwerk - Infos und mögliche Lösungen” haben wir mögliche Auswege aus dem Fachkräftemangel zusammengetragen.

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