- Angleichung des Aufbaus, der Nummerierung und der Verweisungen an die aktuellen Teile 100 bis 600 und 800
- Ergänzung des Anwendungsbereichs um den Außenbereich („Orte“ statt „Räume“) sowie Duschen im Außenbereich von Schwimmbädern
- Definition: Der „Ort“ wird nach oben durch eine Höhe von 3 Metern über dem Fußboden begrenzt und seitlich durch einen Abstand von 4 Metern zum festen Wasseranschluss der Badewanne oder Dusche
- Aufnahme der Tiefe von 6 cm in den Anwendungsbereich für Kabel- und Leitungen und Betriebsmittel, die nicht für diese Orte vorgesehen sind
- Thematische Behandlung von Duschen im Bereich 1 von Badewannen
- Einführung des Bereichs 0 für Duschen ohne Wannen
- Präzisierung der Anforderungen zu festen Abtrennungen
- Entfall der Ausnahmeregelungen für den Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
- Zusammenfassung der Abschnitte für die Auswahl und Errichtung von elektrischen Betriebsmitteln, elektrischen Verbrauchsmitteln und Installationsgeräten zum gemeinsamen Abschnitt 701.512
- Verschiebung der Anforderungen an Kabel- und Leitungsanlagen von Abschnitt 701.512 nach Abschnitt 701.522
- Aufnahme der Anforderungen an die Auswahl von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in Abschnitt 701.531.3
- Aufnahme von weiteren erlaubten elektrischen Verbrauchsmitteln wie Leuchten mit 230 V, optische Verglasung sowie Infrarot- und UV-Strahlern im Bereich 1
- Entfall der Anforderungen an elektrische Fußboden-Flächenheizungen mit Verweis auf DIN VDE 0100-753
- Überarbeitung und Ergänzung von Bildern
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