Seit Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und gibt vor, wie digitale Angebote gestaltet werden müssen. Auch Handwerksbetriebe fallen manchmal unter die neuen Vorgaben und sollten daher prüfen, ob sie betroffen sind – insbesondere, wenn sie Online-Dienstleistungen anbieten. In diesem FAQ erklären wir kompakt, was hinter dem Gesetz steckt, wen es betrifft und wie du dein digitales Angebot barrierefrei gestaltest.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) überhaupt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine EU-Vorgabe, die in Deutschland seit dem 28. Juni 2025 gilt. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen – vor allem digitale Angebote wie Webseiten, Apps oder Online-Shops – für alle Personen zugänglich zu machen. Damit soll Menschen mit Behinderung und Einschränkungen wie etwa Blinden, aber auch Senioren oder Nutzern ohne digitale Erfahrung ein gleichberechtigter Zugang zum elektronischen Wirtschafts- und Gesellschaftsleben ermöglicht werden, zum Beispiel durch eine barrierefreie Webseite. Ein echter Meilenstein für digitale Inklusion!
Ist das BFSG für mich als Handwerker verpflichtend?
Nur in manchen Fällen. Im Allgemeinen fallen Unternehmen nur dann unter das BFSG, wenn sie digitale Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Für Handwerker wäre das etwa der Fall, wenn sie einen Online-Shop betreiben oder durch Buchungssysteme einen Vertragsabschluss auf der Website anbieten. Handelt es sich bei deiner Unternehmenswebseite hingegen nur um eine herkömmliche Seite zu Informationszwecken, wo Leistungen beschrieben und Kontaktdaten geteilt werden, dann ist das BFSG nicht relevant.
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
Grundsätzlich gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für kleine und mittlere Unternehmen, sofern sie digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die unter das Gesetz fallen. Es gibt aber eine Ausnahme: Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den BFSG-Pflichten befreit – das dürfte bei sehr vielen Handwerksbetrieben der Fall sein.
Welche Chancen bringt Barrierefreiheit für meinen Betrieb?
Barrierefreiheit eröffnet neue Zielgruppen: In Deutschland gibt es viele Millionen Menschen, die Einschränkungen unterliegen oder einfache digitale Zugänge bevorzugen. Ohnehin verbessert ein barrierefreies Angebot die allgemeine Nutzerfreundlichkeit für alle User, die auf deine Homepage kommen, was wiederum oftmals von Suchmaschinen-Algorithmen honoriert wird und zu einer höheren Sichtbarkeit führt. Wer hier früh investiert, kann sich als moderner und kundenorientierter Betrieb positionieren – ein echter Wettbewerbsvorteil in einer zunehmend digitalen Welt.
Soll ich das BFSG auch umsetzen, wenn keine rechtliche Pflicht besteht?
Sofern die nötigen Ressourcen vorhanden sind, ist eine freiwillige Umsetzung aus den oben genannten Gründen durchaus sinnvoll und empfehlenswert. Mit einer barrierefreien Website erarbeitest du dir durch die größere Zielgruppe einen Wettbewerbsvorteil und sicherst dich vor allen rechtlichen Risiken ab. Zugleich leistest du so einen wichtigen Beitrag zur Inklusion im digitalen Raum, was als positiver Nebeneffekt auch dein Image verbessert.
Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um meine Webseite barrierefrei zu gestalten?
Für eine barrierefreie Website sollten sich Handwerker v.a. an der europäischen Norm EN 301 549 sowie an den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) orientieren. Mit diesen Maßnahmen machst du deine Unternehmenswebsite für alle Menschen verfügbar und konform mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
- Alternative Texte für Bilder: Beschrifte alle Bilder mit beschreibenden Alternativtexten (Alt-Tags), damit Screenreader diese Inhalte wiedergeben können.
- Klare Farbwahl: Mit ausreichend hohen Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund stellst du sicher, dass deine Inhalte auch für Menschen mit Sehschwäche gut erkennbar sind.
- Barrierefreie Navigation: Die Website muss sich vollständig mit der Tastatur steuern lassen sein, d.h. alle wichtigen Funktionen sollten auch ohne Maus erreichbar sein.
- Einfache Sprache: Verwende leicht verständliche Texte und vermeide komplizierte Fachbegriffe, um Nicht-Muttersprachlern das Verständnis zu erleichtern.
- Strukturierte Überschriften: Nutze eine logische und konsistente Überschriftenstruktur (H1, H2, H3), damit Nutzer und technische Hilfsmittel die Seitenstruktur erfassen können.
- Untertitelung: Audiovisuelle Inhalte wie Videos sollten mit Untertiteln versehen werden. Bloße Audioinhalte sollten ein Transkript enthalten.
- Responsive Design: Achte darauf, dass deine Website auf allen Geräten (Desktop, Tablet, Smartphone) lesbar und bedienbar bleibt.
Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle?
Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, riskiert Bußgelder und Abmahnungen, obendrein können Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände etwaige Verstöße melden. Zudem können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden veranlassen, dass eine nicht-barrierefreie Website offline genommen wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Klagen von Betroffenen. Neben den rechtlichen Risiken ist auch der Imageverlust ein Faktor – ein nicht barrierefreies Angebot kann als wenig kundenorientiert wahrgenommen werden. Daher ist es für betroffene Unternehmen unbedingt ratsam, die Anforderungen des BFSG ernst zu nehmen und rechtzeitig umzusetzen.