FAQ
Wann muss ich eine E-Rechnung erstellen?
Eine E-Rechnung ist Pflicht, wenn du eine Rechnung an ein anderes Unternehmen, etwa einen Zulieferer, Subunternehmer oder einen anderen Handwerksbetrieb stellst. Ausnahmen stellen Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG dar. Wenn dein Betrieb im Jahr 2026 einen Jahresumsatz von unter 800.000 Euro verzeichnet, musst du erst ab 2028 E-Rechnungen an B2B-Kunden ausstellen.
Kann meine Steuerberatung oder Buchhaltungsbüro E-Rechnungen für mich erstellen?
Prinzipiell ja, üblich ist es aber nicht. Deine Steuerberatung übernimmt in der Regel die Buchhaltung, nicht das Schreiben deiner Ausgangsrechnungen. Praktischer ist der umgekehrte Weg: Du erstellst die E-Rechnung selbst in deiner Software, und die Daten fließen über eine Schnittstelle wie DATEV direkt an die Kanzlei.
Wie lange sind Papierrechnungen noch zulässig?
Im B2B-Bereich nur noch übergangsweise: bis Ende 2026 generell, für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro bis Ende 2027. Ab 2028 sind Papierrechnungen zwischen Unternehmen nicht mehr zulässig. An Privatkund*innen darfst du weiterhin uneingeschränkt auf Papier abrechnen.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Beide erfüllen die Norm EN 16931 und gelten als vollwertige E-Rechnung. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei, also nur maschinenlesbar, und der Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. ZUGFeRD ist ein Hybrid: ein PDF mit eingebettetem XML. Du siehst die Rechnung also wie gewohnt als PDF, während die strukturierten Daten für die maschinelle Verarbeitung im Hintergrund mitreisen. Für Rechnungen an andere Unternehmen ist ZUGFeRD daher oft die praktischere Wahl.
Reicht ein PDF als E-Rechnung aus?
Nein. Ein klassisches PDF ist nur ein Bild deiner Rechnung und enthält keine strukturierten, maschinenlesbaren Daten, wie sie die Norm EN 16931 verlangt. Es zählt rechtlich als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung. Eine Ausnahme ist ZUGFeRD, weil dort ein maschinenlesbarer XML-Datensatz im PDF steckt. Ein reines PDF an einen Geschäftskunden ist nur noch während der Übergangsfristen und mit dessen Zustimmung zulässig.