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So erstellst du eine E-Rechnung

E-Rechnung erstellen als Handwerker: 
4 Möglichkeiten im Vergleich

Seit Januar 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen empfangen können. Selbst ausstellen musst du sie im Geschäftsverkehr ab 2027, bei bis zu 800.000 Euro Vorjahresumsatz erst ab 2028. Bleibt die Frage: Wie schreibt man eigentlich eine E-Rechnung? Wir zeigen dir vier Wege, von der Branchensoftware bis zum kostenlosen Online-Generator, und erläutern, welche Variante sich für dich lohnt.

Bild: Von der Papierrechnung zur E-Rechnung
Wie schreibt man eine E-Rechnung und was unterscheidet sie von der Papierrechnung? Die Antwort findest du hier.

E-Rechnung erstellen im Handwerk – muss das überhaupt sein?

Die meisten Rechnungen im Handwerk gehen an Privatpersonen. Im sogenannten B2C-Bereich, also „business-to-consumer“, ist derzeit keine verpflichtende Einführung einer E-Rechnungspflicht geplant. Hier lautet die Antwort also: Nein, an deine Privatkunden musst du als Handwerker*in auch zukünftig keine E-Rechnungen verschicken.

Anders sieht es aus, wenn du eine Rechnung an ein anderes Unternehmen, zum Beispiel als Subunternehmer oder Zulieferer, verschickst. Hier gilt seit dem 01. Januar 2025 prinzipiell die Pflicht zur elektronischen Rechnung. Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto. Während der Übergangsfristen darfst du außerdem weiter auf Papier abrechnen. Ein PDF ist nur erlaubt, wenn dein Geschäftskunde zustimmt.

Empfänger / FallE-Rechnung-Pflicht?Ab wann / Details
Empfang von E-RechnungenJaSeit 01.01.2025, ohne Übergangsfrist
Privatkund*innen (B2C)NeinAktuell keine Pflicht geplant, Papier- und PDF-Rechnungen bleiben erlaubt
Andere Unternehmen (B2B), z. B. als Subunternehmer oder ZuliefererJa, gestaffeltSchreiben verpflichtend ab 2027 bei über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle Betriebe
Kleinbetragsrechnung bis 250 € brutto (B2B)NeinEine sonstige Rechnung, etwa auf Papier oder als PDF, ist weiterhin zulässig
Öffentliche Auftraggeber (B2G)JaAls XRechnung, bereits vor der allgemeinen E-Rechnung-Pflicht verpflichtend

Definition: Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF zählt nicht dazu. Seit Januar 2025 musst du als Handwerksbetrieb E-Rechnungen empfangen können – hierfür genügt allerdings ein einfaches E-Mail-Postfach. Ab 2027 sind Papierrechnungen im B2B-Bereich nur noch für Unternehmen zulässig, deren Jahresumsatz in 2026 unter 800.000 Euro lag. Die flächendeckende E-Rechnungspflicht für den gesamten B2B-Bereich gilt ab dem Jahr 2028. Rechnungen an Privatkunden bleiben ausgenommen.

E-Rechnung erstellen: Diese Möglichkeiten hast du

Selbst wenn dein Betrieb die Frist bis 2028 nutzen kann, kommt irgendwann die Frage: Wie schreibt man eine E-Rechnung? Tatsächlich gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Welche für dich und deinen Betrieb die richtige ist, hängt davon ab, wie regelmäßig du E-Rechnungen erstellen musst und ob du dies selbst in einem zentralen Programm erledigen oder lieber auslagern willst. Im Folgenden haben wir die bewährtesten Methoden zum Erstellen einer E-Rechnung zusammengetragen.

1. Branchensoftware

Wenn du im Handwerk arbeitest, liegt eine Branchensoftware am nächsten. Mit der HERO Handwerkersoftware kannst du beispielsweise E-Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung erstellen und direkt versenden, eingehende E-Rechnungen empfangen und sicher archivieren. ZUGFeRD-Rechnungen kannst du problemlos wie PDF-Dateien importieren.

Eine Branchensoftware wie HERO bietet außerdem zahlreiche weitere Vorteile: Du kannst sämtliche Verwaltungsaufgaben rund um deinen Handwerksbetrieb darin erledigen, zu großen Teilen automatisieren und deinen Betrieb so langfristig wachsen lassen.

Der größte Nachteil: Die Einführung kostet Zeit. Wenn du nur nach einer schnellen Möglichkeit suchst, um E-Rechnungen erstellen zu können, ist der Umstieg auf eine Branchensoftware vermutlich ein Schritt zu weit. Wenn du allerdings ohnehin auf der Suche nach All-in-One-Lösung für deinen Betrieb bist, ist HERO genau das Richtige für dich.

E-Rechnung erstellen mit HERO
Bild: Hero in der App oder vom Büro aus

2. Buchhaltungssoftware

Neben Branchensoftware fürs Handwerk gibt es allgemeine Buchhaltungsprogramme. Programme wie sevDesk, Lexware Office oder WISO MeinBüro, um nur einige zu nennen, bilden sämtliche Prozesse der Buchhaltung auf digitale Weise ab – entsprechend haben sie längst Funktionen zur Erstellung von E-Rechnungen in ihr Portfolio aufgenommen.

Buchhaltungssoftware und Handwerkersoftware sind dabei kein Gegensatz, sondern ergänzen sich über Schnittstellen. Die Buchhaltungssoftware punktet dabei häufig mit umfangreichen Features in Bezug auf die Buchführung, während eine Handwerkersoftware stärker auf den Alltag in Handwerksbetrieben zugeschnitten ist. Wenn es dir nur um die E-Rechnung geht, kommst du mit so ziemlich jeder etablierten Lösung ans Ziel.

Sonderfall: E-Rechnung in DATEV

Viele Handwerksbetriebe arbeiten bei Buchhaltung und Steuer mit DATEV, in der Regel über ihren Steuerbüro. Mit einem Zusatzmodul wie „DATEV Auftragswesen next“ kannst du E-Rechnungen direkt in DATEV erstellen und versenden. Die fertige Rechnung übergibst du zur Weiterverarbeitung an die Finanzbuchführung: Deine Steuerberatungskanzlei greift direkt darauf zu und verbucht sie, ihr arbeitet also beide auf demselben Datenbestand.

Du musst dafür aber nicht zwingend in DATEV selbst schreiben. Viele Rechnungsprogramme und Branchenlösungen, darunter auch die HERO Handwerkersoftware, bringen eine passende DATEV-Schnittstelle mit. So schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe: Du erstellst und verwaltest deine E-Rechnungen dort, wo auch deine Aufträge, Angebote und dein Tagesgeschäft liegen, und deine Rechnungsdaten fließen trotzdem direkt zur Steuerberatungskanzlei.

3. Kostenlose Online-Generatoren

Schreibst du fast alle Rechnungen an Privatkund*innen und musst nur in Ausnahmefällen eine B2B-Rechnung aufsetzen? Dann ist dir mit einem kostenlosen Online-Generator für E-Rechnungen vermutlich schon geholfen. Anbieter wie Accountable, PDF24, xrechnung-erstellen.com und sogar namhafte Buchhaltungsprogramme wie sevDesk und WISO MeinBüro bieten kostenfreie Tools für die schnelle Erstellung einer E-Rechnung an.

Dafür musst du häufig nichts weiter tun, als ein Konto anzulegen und schon kannst du mit dem Erstellen einer E-Rechnung loslegen. Solche Tools bringen allerdings auch einige Nachteile mit sich: Zum einen sind die Funktionen häufig auf ein Minimum begrenzt, zum anderen musst du immer wieder von vorne ansetzen, wenn du eine neue elektronische Rechnung aufsetzen willst.

Häufig ist auch die Anzahl an Rechnungen, die du kostenfrei erstellen kannst, gedeckelt. Wir empfehlen daher, kostenlose Online-Generatoren nur im Ausnahmefall zu verwenden und bei einem häufigen Aufkommen von B2B-Rechnungen auf ein professionelles Programm zu wechseln.

Stand: August 2026. Alle Angaben laut Anbieterseiten, Kontingente und Preise können sich ändern.

Tool (Free)VorteileNachteile
Accountable
(Rechnungen Free)
  • Unbegrenzt E-Rechnungen, dauerhaft gratis
  • Versand per XRechnung und Peppol, Empfang von ZUGFeRD und XRechnung, Logo und Fremdwährung möglich
  • Nur Smartphone-App, Web-Zugang erst ab höherem Tarif
  • Nur 5 Belege pro Monat, wiederkehrende Rechnungen erst ab Plus
PDF24
  • Unbegrenzt gratis, XRechnung und ZUGFeRD, ohne Registrierung
  • Liest XML- und PDF-E-Rechnungen ein, Pflichtfelder farblich markiert
  • Online und offline nutzbar
  • Reine Handeingabe, rund 50 Felder plus 10 pro Position
  • Keine ERP-Schnittstelle
  • Kein Logo, schlichtes Layout, keine Buchhaltung
xrechnung-erstellen.com
  • Ohne Registrierung nutzbar, Serverstandort Deutschland, integrierte Validierung
  • Nach Gratis-Registrierung Stammdaten, Vorlagen und Duplizieren
  • Viewer und Validator für Eingangsrechnungen
  • Betragsgrenze: 150 Euro unregistriert, 1.000 Euro registriert
  • Nur XRechnung, kein ZUGFeRD
  • PDF-Umwandlung per KI erst ab 9,95 Euro pro Monat
sevDesk
(Generator + Free)
  • Generator ohne Registrierung, beliebig oft, liefert beide Formate per E-Mail
  • Free-Tarif mit 3 Rechnungen pro Monat inklusive XRechnung und ZUGFeRD, Server in Deutschland
  • Kundenstamm und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Nur 3 Rechnungen pro Monat
  • Daten werden beim Schließen des Browsers gelöscht, keine revisionssichere Ablage
WISO MeinBüro
(Gratis-Version)
  • Beliebig viele XRechnungen, keine Mengenbegrenzung
  • Erhaltene E-Rechnungen auslesen
  • Etwas komfortabler als PDF24, feste Kunden anlegbar
  • ZUGFeRD und weitere Funktionen kostenpflichtig
  • Stark vereinfacht, im Kern nur eine Rechnungsmaske
  • Keine Archivierung, kein Peppol
E-Rechnung erstellen mit HERO
Bild: Hero in der App oder vom Büro aus

4. B2G-Portale für öffentliche Aufträge

Nimmst du als Handwerker*in öffentliche Aufträge an, etwa für die Stadt, eine Schule oder den kommunalen Bauhof, brauchst du für genau diese Rechnungen streng genommen gar keine eigene Software. Öffentliche Auftraggeber empfangen E-Rechnungen über zentrale Portale – und diese Portale bringen die Erstellung gleich selbst mit.

p>Rechnungen an Bundesbehörden laufen seit Ende 2025 über die Plattform OZG-RE oder das Peppol-Netzwerk. Für Länder und Kommunen gibt es eigene, meist vergleichbare Eingangsportale, die du leicht im Internet findest. Über die sogenannte Weberfassung gibst du deine Rechnungsdaten direkt im Browser ein, und das Portal erzeugt daraus kostenlos eine gültige XRechnung. Eine eigene Rechnungssoftware ist dafür nicht nötig, und die Registrierung ist gratis.

Wichtig ist nur die Leitweg-ID. Sie funktioniert wie eine interne Hausnummer und sagt dem Amt, welche Stelle deine Rechnung bearbeitet. Sie muss zwingend in der XRechnung stehen, sonst weist das Portal die Rechnung automatisch ab. Für Behördenrechnungen ist die XRechnung ohnehin schon länger der geforderte Standard, nicht erst seit der allgemeinen E-Rechnungspflicht.

Fazit: Situation prüfen und dann entscheiden

Welche Variante zur Erstellung einer E-Rechnung die richtige für dich und einen Handwerksbetrieb ist, hängt von der Ausgangslage ab. Als Kleinbetrieb mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro in 2026 hast du noch bis zum Jahr 2028 Zeit, bevor die E-Rechnung im Rahmen von Geschäftsbeziehungen auch für dich zur Pflicht wird.

Selbst wenn du heute kaum B2B-Rechnungen schreibst: Der Umstieg ist ein guter Anlass, deine Betriebsabläufe insgesamt einmal anzuschauen. Wer Angebote, Aufträge und Rechnungen in einem System hat, spart nicht nur beim Rechnungsformat Zeit.

Dabei ist es prinzipiell unerheblich, ob du dich für eine Branchensoftware oder ein Buchhaltungsprogramm entscheidest. Festzuhalten ist, dass eine Handwerkersoftware wie HERO vor allem für Betriebe, die wachsen wollen, den größten Mehrwert bietet. Das Thema E-Rechnung läuft dann einfach mit und die zahlreichen weiteren Vorteile einer professionellen Handwerkersoftware erlauben dir, größer zu denken. Teste HERO jetzt 14 Tage kostenlos und überzeuge dich selbst!

FAQ

Wann muss ich eine E-Rechnung erstellen?

Eine E-Rechnung ist Pflicht, wenn du eine Rechnung an ein anderes Unternehmen, etwa einen Zulieferer, Subunternehmer oder einen anderen Handwerksbetrieb stellst. Ausnahmen stellen Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG dar. Wenn dein Betrieb im Jahr 2026 einen Jahresumsatz von unter 800.000 Euro verzeichnet, musst du erst ab 2028 E-Rechnungen an B2B-Kunden ausstellen.


Kann meine Steuerberatung oder Buchhaltungsbüro E-Rechnungen für mich erstellen?

Prinzipiell ja, üblich ist es aber nicht. Deine Steuerberatung übernimmt in der Regel die Buchhaltung, nicht das Schreiben deiner Ausgangsrechnungen. Praktischer ist der umgekehrte Weg: Du erstellst die E-Rechnung selbst in deiner Software, und die Daten fließen über eine Schnittstelle wie DATEV direkt an die Kanzlei.


Wie lange sind Papierrechnungen noch zulässig?

Im B2B-Bereich nur noch übergangsweise: bis Ende 2026 generell, für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro bis Ende 2027. Ab 2028 sind Papierrechnungen zwischen Unternehmen nicht mehr zulässig. An Privatkund*innen darfst du weiterhin uneingeschränkt auf Papier abrechnen.


Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Beide erfüllen die Norm EN 16931 und gelten als vollwertige E-Rechnung. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei, also nur maschinenlesbar, und der Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. ZUGFeRD ist ein Hybrid: ein PDF mit eingebettetem XML. Du siehst die Rechnung also wie gewohnt als PDF, während die strukturierten Daten für die maschinelle Verarbeitung im Hintergrund mitreisen. Für Rechnungen an andere Unternehmen ist ZUGFeRD daher oft die praktischere Wahl.


Reicht ein PDF als E-Rechnung aus?

Nein. Ein klassisches PDF ist nur ein Bild deiner Rechnung und enthält keine strukturierten, maschinenlesbaren Daten, wie sie die Norm EN 16931 verlangt. Es zählt rechtlich als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung. Eine Ausnahme ist ZUGFeRD, weil dort ein maschinenlesbarer XML-Datensatz im PDF steckt. Ein reines PDF an einen Geschäftskunden ist nur noch während der Übergangsfristen und mit dessen Zustimmung zulässig.


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