Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Unternehmen müssen seitdem dazu in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren – ein einfacher E-Mail-Posteingang reicht hierfür aus. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es jedoch Übergangsfristen: Bis Ende 2026 sind Papierrechnungen weiterhin zulässig, sofern der Empfänger zustimmt.
Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro profitieren sogar von einer verlängerten Frist bis Ende 2027. Für Handwerksbetriebe bedeutet dies, dass sie noch ausreichend Zeit haben, ihre Prozesse anzupassen. Wenn du bereits eine moderne Rechnungssoftware wie HERO nutzt, brauchst du dir zukünftig keine Gedanken mehr um das Thema E-Rechnung machen. Eine spezialisierte eRechnung Software, wie das HERO Rechnungsprogramm, erleichtert die Umstellung erheblich und sorgt für eine reibungslose Integration in den Arbeitsalltag.