Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der NBank. Dazu musst du dich einmalig im Kundenportal der NBank registrieren. Nach der Anmeldung wirst du Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und reichst diesen sowie die erforderlichen Unterlagen abschließend elektronisch ein.
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Darüber hinaus muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungsstelle übermittelt werden. Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides kannst du mit der Durchführung der geplanten Maßnahme beginnen.
Voraussetzungen und Unterlagen
Wenn du den Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ z. B. für die Handwerkersoftware von HERO beantragen willst, muss dein Unternehmen seinen Sitz oder zumindest eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben und zu den KMU gehören. Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern haben keine Chance auf den Digitalbonus Niedersachsen.
Alle im Antrag genannten Dokumente müssen ausgefüllt und mitgeschickt werden, etwa die De-minimis-Bescheinigung. Die benötigten Formulare findest du auf der Seite des Digitalbonus Niedersachsen der NBank unter dem Punkt Downloads. Dort findest du außerdem Merkblätter und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Eine Vorlage von Vergleichsangeboten ist nicht erforderlich.
Ablauf und Bewilligung der Förderung
Nachdem du den Antrag vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt hast, wird dein Antrag überprüft. Du erhälts entweder einen Ablehnungs- oder einen Zuwendungsbescheid. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides gilt ein zwölfmonatiger Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen du die förderfähigen Anschaffungen tätigen musst. Ist diese Frist abgelaufen, kannst du dir die Investitionen nicht mehr fördern lassen.
Du bist außerdem verpflichtet, der N-Bank innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums einen Verwendungsnachweis vorzulegen, aus dem auch ein zahlenmäßiger Nachweis über die Summe der Anschaffung hervorgeht. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.