Der Aufbau der Dachdecker Ausbildung erfolgt sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule. Traditionell wird im Handwerk bei einer oder einem Auszubildenden vom Lehrling gesprochen. Typische Ausbildungsinhalte in der Dachdecker Lehre sind beispielsweise das Decken von Dach-/Wandflächen oder die Planung von Arbeitsabläufen.
Ab dem zweiten Lehrjahr haben die Auszubildenden in der Regel die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten in Wahlpflichtkursen zu vertiefen. Eine Spezialisierung ist in den Schwerpunkten Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Dachdeckungstechnik, Energietechnik oder Reetdachtechnik möglich.
Voraussetzungen und Schulabschluss
Offiziell müssen Auszubildende keinen bestimmten Schulabschluss haben. Jugendliche unter 18 Jahren müssen lediglich eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen können. Die Großzahl der Betriebe besetzt die Ausbildungsplätze vorwiegend mit jungen Menschen, die über einen Hauptschulabschluss verfügen. Charakteristisch für Dachdecker*innen ist eine Vorliebe für das Schulfach Werken. Daneben ist eine Affinität zu Fächern wie Mathematik (für Berechnungen auf der Baustelle) und Physik (um bauphysikalische Gegebenheiten zu verstehen) von Vorteil.
Für die Ausbildung sollte man ein gewisses Maß an handwerklicher Geschicklichkeit, eine gute Hand-Auge-Koordination und eine generell gute körperliche Physis mitbringen, beispielsweise zum Tragen von Baumaterialien. Des Weiteren sollte man über eine gute räumliche Orientierung und Trittsicherheit verfügen. Wichtig hierbei ist, dass diese Fähigkeiten auch in großer Höhe beherrscht werden. Aus diesem Grund sollten angehende Dachdecker*innen schwindelfrei sein. Wer dazu noch teamfähig ist, der kann hervorragend in der Dachdeckerbranche Fuß fassen.
Gehalt - brutto und netto
Das durchschnittliche Dachdecker-Gehalt liegt bei ungefähr 33.500 Euro brutto im Jahr. Dies entspricht, mit einem Verdienst von 2.790 Euro im Monat - einer mittelmäßigen Vergütung in der Handwerkerbranche. Nachfolgend ein Vergleich der Durchschnittsgehälter pro Jahr:
Handwerk | Durchschn. Jahresgehalt (brutto) | Durchschn. Jahresgehalt (netto) |
Mechatroniker | 45.300 Euro | 32.163 Euro |
Elektroniker | 45.000 Euro | 31.950 Euro |
Werkzeugmechaniker | 44.500 Euro | 31.595 Euro |
Maschinenschlosser | 43.500 Euro | 30.885 Euro |
Maurer | 43.000 Euro | 30.530 Euro |
Anlagenmechaniker | 42.000 Euro | 29.820 Euro |
Heizungsinstallateur | 40.000 Euro | 28.400 Euro |
Schweißer | 39.800 Euro | 28.258 Euro |
Schlosser | 36.300 Euro | 25.773 Euro |
Dachdecker | 33.500 Euro | 23.785 Euro |
Tischler | 33.100 Euro | 23.501 Euro |
Metallbauer | 33.000 Euro | 23.430 Euro |
Maler | 32.500 Euro | 23.075 Euro |
Fliesenleger | 32.000 Euro | 22.720 Euro |
(Datenquelle Bruttogehälter: Stepstone; Annahme Nettogehälter: 29 Prozent Steuerbelastung)
Dauer und Verkürzung der Ausbildung
Die Dachdecker Ausbildung dauert 3 Jahre und startet in zum Ersten des Monats August oder September. Aufgrund schulischer Voraussetzungen können Azubis mit mindestens Mittlerer Reife ihre Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzen. Hierfür müssen der Lehrling und der Ausbildungsbetrieb kollektiv einen entsprechenden Antrag stellen.
Praxis vs. Berufsschule
Im Rahmen der dualen Berufsausbildung zum Dachdecker bekommen die Auszubildenden praktische Erfahrungen unter Anleitung eines Ausbilders im Betrieb. Je nach Ausbildungsjahr kann das Eindecken von Dächern oder das Abdichten von Fugen zu den Aufgaben der Auszubildenden gehören. Der Praxisteil der Ausbildung kann in Lehrwerkstätten oder auf wechselnden Baustellen erfolgen.
Um die theoretischen Grundlagen zu erlernen, besuchen alle Auszubildenden darüber hinaus die Berufsschule. Neben allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Wirtschaft oder Sozialkunde werden dort ebenfalls berufsbezogene Fächer unterrichtet. Der Besuch der Berufsschule kann je nach Ausbildung entweder ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von drei oder vier Wochen erfolgen.
Bei einer dreijährigen Ausbildung steht mit Ablauf des zweiten Lehrjahres eine Zwischenprüfung an, bevor mit Ende des dritten Lehrjahres abschließend die sogenannte Gesellenprüfung abgelegt werden kann. Besteht der Lehrling diese Prüfung, darf er sich fortan Handwerks-Gesellin oder -Geselle nennen.