Unterschied: Angebot und Kostenvoranschlag
Im Alltag werden die Begriffe Angebot und Kostenvoranschlag oft synonym verwendet. Beides gibt dem Kunden einen Überblick über die entstehenden Kosten und ermöglicht einen Preisvergleich. Rechtlich gesehen müssen Angebot und Kostenvoranschlag jedoch voneinander getrennt betrachtet werden.
Bei einem Angebot ist eine rechtsverbindliche Summe angegeben, anders als bei einem Kostenvoranschlag. Wird ein Angebot erstellt, ist es für den Handwerker schwer möglich, eine abweichende Summe im Nachhinein einzufordern. Sofern es nicht anders kommuniziert wurde, ist das Angebot an seinen Preis gebunden.
Ein Kostenvoranschlag ist eine spezielle Form des Angebots. Er beinhaltet alle voraussichtlichen Kosten, die beim Anbieter für eine Ware oder eine Dienstleistung entstehen. Im Handwerk werden vor allem Arbeitszeit und Materialien aufgelistet und am Schluss die Gesamtsumme. Auf der Basis entscheiden sich Kunden meist für oder gegen einen Handwerker. Der Kostenvoranschlag verschafft einen groben Überblick über die entstehenden Kosten bei einem Hausbau oder der Renovierung. Anders als bei einem Angebot ist der Kostenvoranschlag nicht preisbindend. Er gibt eine grobe Schätzung über die Kosten, kann aber preislich innerhalb eines bestimmten Rahmens variieren (Details dazu siehe unten). Schließlich kann eine Arbeit ungeplant länger dauern oder die Materialkosten sind zwischenzeitlich gestiegen.
Der rechtliche Rahmen (Gesetzeslage)
Zu dem rechtlichen Rahmen eines Angebots steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.“ Im Prinzip ist ein Angebot preislich gebunden. Es gibt allerdings drei Formulierungen, die ein Angebot in einen freien Rahmen stellen:
- unverbindlich
- solang der Vorrat reicht
- Preise freibleibend
Das sind sogenannte Freizeichnungsklauseln, mit denen ein Angebot ungebunden ist. Dadurch macht der Anbieter deutlich, dass sein Angebot variieren und es zu einer Preisabweichung kommen kann.
Wie lang ein Angebot gültig ist, hängt von individuellen Absprachen ab. Ist kein zeitlicher Rahmen festgelegt worden, gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB § 146: Ein Angebot erlischt, wenn es nicht rechtzeitig angenommen oder abgelehnt wird.
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel nicht verbindlich, denn er beinhaltet Kosten, die nicht klar zu kalkulieren sind. Dazu muss er bestimmte Inhalte aufweisen, damit er rechtsgültig ist. Hierzu gehören:
- Art und Umfang der Arbeit
- der Zeitaufwand
- Fahrtkosten
- Materialkosten
- ein zeitlicher Rahmen für die Aufgaben
Gerade der letzte Punkt ist wichtig, da damit einer Schwankung der Preise in puncto Lohn und Material entgegengewirkt werden kann. Sollte es dennoch zu einer Überschreitung der Kosten kommen - was nicht unüblich ist - dann dürfen diese Mehrkosten lediglich zwischen 10 und maximal 20 Prozent betragen. Generell gilt: Die vorherige Absprache mit dem Kunden ist ausschlaggebend für den Rahmen eines Kostenvoranschlags und seine Verbindlichkeit.
Sonderfall: Kostenvoranschläge im Kfz-Bereich
Schäden, die am eigenen Auto durch Fremdverschulden entstehen, werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Oftmals wird dafür ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt eingeholt, um anschließend lediglich das Geld der Versicherung zu erhalten, ohne die Reparatur durchführen zu lassen. Zum Auftrag selbst kommt es also meistens nicht, da der Schaden für den Kunden nicht besonders bedeutend ist. Im Kfz-Bereich ist es üblich, Kostenvoranschläge preislich zu binden, damit die Schadenshöhe exakt festgelegt werden kann.
Pro & Contra für kostenpflichtige Preisauskünfte
Ob ein kostenpflichtiges Angebot sinnvoll ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Natürlich kann es für einen Kunden unattraktiv wirken, für einen Kostenvoranschlag Geld zu berechnen. Allerdings ist die Erstellung eines Angebots sehr zeitaufwändig und damit auch gerechtfertigt, diese Arbeitszeit bezahlen zu lassen.
Pro | Contra |
---|---|
Höhere Wahrscheinlichkeit für Auftrags-Abschluss durch Kunden | Kosten könnten Kunden abschrecken |
Zeitaufwand wird vergütet | Keine flexible Preiserhöhung mehr möglich |
Gratis Kostenvoranschlag / Angebot durch gute Prozesse abfedern
Im Prinzip muss sich jedes Unternehmen bei der Neukunden-Akquise darauf einstellen, dass nicht jeder Auftrag zustande kommt. Daher sollte man einfach schnelle Prozesse für die Angebotserstellung schaffen bzw. in der Finanzplanung irgendwo berücksichtigen, dass pro Jahr auch eine gewisse Anzahl von Stunden für gratis Kostenvoranschläge einfach verloren sind. Wenn man für die Angebotserstellung zum Beispiel über eine Software alle notwendigen Dokumente direkt griffbereit hat, spart man sich Zeit. Oder man wägt bei den Aufträgen ab, wie viel Gewinn man erzielen könnte, wenn man den Auftrag bekommt. Lohnt sich der Aufwand, weil am Ende der Auftrag sehr gewinnbringend ist?
Keine Zeit verschenken: Kostenpflichtige Preisauskünfte
Grundsätzlich muss niemand seine Zeit verschenken. Wichtig ist klare Kommunikation, dass das Angebot etwas kostet bzw. auch verrechnet wird, wenn der Auftrag zustande kommt. Der Handwerker macht dadurch überhaupt erstmal deutlich, wie viel Zeit in die Angebote fließt. Durch die kostenpflichtige Preisauskunft werden Kunden gewissermaßen aussortiert, die nur mal einen Preis wissen wollten. Den Auftrag hätten sie allerdings nicht gegeben. Der Handwerker kann den Fokus auf die tatsächlichen Kunden legen.
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Unser Fazit
Kostenlose Angebote und Kostenvoranschläge sind ein guter Marketing-Aspekt. Für den potenziellen Kunden sind gratis Angebote immer attraktiver. Trotzdem ist die Erstellung für den Handwerksbetrieb mit Arbeitsaufwand verbunden, der in diesem Fall nicht bezahlt wird. Je nach Höhe des möglichen Gewinns kann sich aber auch ein kostenloses Angebot durchaus lohnen.
Im Prinzip sollte vor der Erstellung eines Kostenvoranschlags hinterfragt werden: Ist mit hohem Gewinn zu rechnen bei einem Abschluss? Ist Kundenakquise zurzeit wichtig für den Betrieb? Wo können Kosten eingespart werden beim Erstellen eines Angebots? Denn wenn der Blick auf die Digitalisierung gerichtet ist, kann man durchaus Zeit und Geld bei der Verwendung einer Software zur Angebotserstellung sparen und dadurch Raum für gratis Kostenvoranschläge schaffen. Unser Tipp: Rechtlich ist es für den Handwerker ratsam, eher von einem Kostenvoranschlag zu sprechen, statt von einem Angebot. So bleibt der Preis am Ende flexibel.
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