Altersgerechte Umbauten und Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind seit dem 08. April 2026 durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig. Alle Infos zur Höhe des Zuschusses, förderbaren Maßnahmen und Tipps für die Antragstellung gibt es hier.
Barrierereduzierende Umbauten wie bodentiefe Duschen und stufenloses Badezimmer werden ab April 2026 von der KfW bezuschusst.
Altersgerechte Umbauten und Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind seit dem 08. April 2026 durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig. Alle Infos zur Höhe des Zuschusses, förderbaren Maßnahmen und Tipps für die Antragstellung gibt es hier.
Förderung für altersgerechten Umbau
Gute Nachrichten für Handwerker*innen im Ausbaugewerbe und ihre Kund*innen: Ab April 2026 werden altersgerechte Umbauten zur Barrierereduzierung durch die KfW bezuschusst. Darunter fallen Maßnahmen wie die Einrichtung einer bodentiefen Dusche, Verbreiterung von Wegen und Durchgängen und die Installation von Treppenliften. Vor allem bei Badezimmern ist der altersgerechte Umbau beliebt, wodurch Kunden von Fliesenlegern und Sanitärinstallateuren insbesondere von der Förderung profitieren dürften.
Der große Vorteil für Privatpersonen: Es werden bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten von Umbauten bezuschusst, bei Einzelmaßnahmen bis zu 10 Prozent. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Handwerksbetriebe können die Förderung nutzen, um Anreize für ihre Kund*innen zu schaffen.
Höhe des Zuschusses
Die konkrete Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Kosten. Diese sind für Einzelmaßnahmen bei 25.000 Euro und bei umfangreichen Umbauten bei 50.000 Euro gedeckelt. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt also 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen. Wenn mit der Barrierereduzierung der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird, kann der Zuschuss sogar 12,5 Prozent der maximalen Kosten von 50.000 Euro, also insgesamt 6.250 Euro betragen.
Maßnahme
Höhe Ihres Zuschusses
Maximaler Förderbetrag
Maximaler Zuschuss
Einzelmaßnahmen, z.B. bodentiefe Dusche
10,0 % der förderfähigen Kosten
25.00 Euro
2.500 Euro
Standard „Altersgerechtes Haus"
12,5 % der förderfähigen Kosten
50.000 Euro
6.250 Euro
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind laut KfW „Baumaßnahmen an Haus und Wohnung”, die „Barrieren reduzieren und [...] Wohnkomfort erhöhen.“ Dazu zählen Maßnahmen der Förderbereiche Wege zum Gebäude, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung und Schwellen, Badezimmer, Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag sowie Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen.
Konkret zu nennen sind die Modernisierung von Sanitärobjekten wie Badezimmern, die Erschließung von Terrassen oder Balkonen einschließlich der Anbringung von Wetterschutz und die Installation von altersgerechten Assistenzssystemen. Nicht förderfähig sind dagegen Maßnahmen an Garagen, Gartenhäusern, Ferienhäusern sowie Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden.
So funktioniert die Antragstellung
Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist stets, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt und bewilligt wurde. Hierfür nutzen Privatpersonen das Zuschussportal der KfW. Als Baubeginn zählt dabei der Abschluss eines Vertrages, nicht aber die vorherige Beratung und Planung durch einen Fachbetrieb. Für Maßnahmen, die auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ abzielen, ist außerdem zwingend ein Sachverständiger erforderlich, der zu den Maßnahmen berät, sie begleitet, dokumentiert und die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.
Sobald der Zuschussantrag bestätigt wurde, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Anschließend müssen Antragstellende ihre Identität nachweisen und die Rechnung bei der KfW hochladen, welche die Umsetzung der Maßnahme bestätigt. Sobald die Überprüfung des Nachweises abgeschlossen ist, erhalten Antragstellende eine Bestätigung und bekommen nach einiger Zeit ihren Zuschuss ausgezahlt. Weitere Infos zum Förderprogramm sind der Website der KfW zu entnehmen: www.kfw.de/455-B