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KFW-FÖRDERUNG FÜR BARRIEREABBAU

Zuschuss Nr. 455-B: Förderung für barrierefreie Umbauten

Lukas Beckmann  | 08.04.2026  |  Lesezeit: Minuten

Altersgerechte Umbauten und Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind seit dem 08. April 2026 durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig. Alle Infos zur Höhe des Zuschusses, förderbaren Maßnahmen und Tipps für die Antragstellung gibt es hier.

Barrierereduzierende Umbauten wie bodentiefe Duschen und stufenloses Badezimmer werden ab April 2026 von der KfW bezuschusst.

Förderung für altersgerechten Umbau

Gute Nachrichten für Handwerker*innen im Ausbaugewerbe und ihre Kund*innen: Ab April 2026 werden altersgerechte Umbauten zur Barrierereduzierung durch die KfW bezuschusst. Darunter fallen Maßnahmen wie die Einrichtung einer bodentiefen Dusche, Verbreiterung von Wegen und Durchgängen und die Installation von Treppenliften. Vor allem bei Badezimmern ist der altersgerechte Umbau beliebt, wodurch Kunden von Fliesenlegern und Sanitärinstallateuren insbesondere von der Förderung profitieren dürften.

Der große Vorteil für Privatpersonen: Es werden bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten von Umbauten bezuschusst, bei Einzelmaßnahmen bis zu 10 Prozent. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Handwerksbetriebe können die Förderung nutzen, um Anreize für ihre Kund*innen zu schaffen.

Höhe des Zuschusses

Die konkrete Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Kosten. Diese sind für Einzelmaßnahmen bei 25.000 Euro und bei umfangreichen Umbauten bei 50.000 Euro gedeckelt. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt also 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen. Wenn mit der Barrierereduzierung der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird, kann der Zuschuss sogar 12,5 Prozent der maximalen Kosten von 50.000 Euro, also insgesamt 6.250 Euro betragen.

MaßnahmeHöhe Ihres ZuschussesMaximaler FörderbetragMaximaler Zuschuss
Einzelmaßnahmen, z.B. bodentiefe Dusche10,0 % der förder­fähigen Kosten25.00 Euro2.500 Euro
Standard „Alters­gerechtes Haus"12,5 % der förder­fähigen Kosten50.000 Euro6.250 Euro

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind laut KfW „Bau­maßnahmen an Haus und Wohnung”, die „Barrieren reduzieren und [...] Wohn­komfort erhöhen.“ Dazu zählen Maßnahmen der Förderbereiche Wege zum Gebäude, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung und Schwellen, Badezimmer, Orientierung, Kommunikation und Unter­stützung im Alltag sowie Gemeinschafts­räume und Mehr­generationen­wohnen.

Konkret zu nennen sind die Modernisierung von Sanitärobjekten wie Badezimmern, die Erschließung von Terrassen oder Balkonen einschließlich der Anbringung von Wetterschutz und die Installation von altersgerechten Assistenzssystemen. Nicht förderfähig sind dagegen Maßnahmen an Garagen, Gartenhäusern, Ferienhäusern sowie Maßnahmen, die über die soziale Pflege­versicherung oder die private Pflege-Pflicht­versicherung gefördert werden.

So funktioniert die Antragstellung

Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist stets, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt und bewilligt wurde. Hierfür nutzen Privatpersonen das Zuschussportal der KfW. Als Baubeginn zählt dabei der Abschluss eines Vertrages, nicht aber die vorherige Beratung und Planung durch einen Fachbetrieb. Für Maßnahmen, die auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ abzielen, ist außerdem zwingend ein Sachverständiger erforderlich, der zu den Maßnahmen berät, sie begleitet, dokumentiert und die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.

Sobald der Zuschussantrag bestätigt wurde, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Anschließend müssen Antragstellende ihre Identität nachweisen und die Rechnung bei der KfW hochladen, welche die Umsetzung der Maßnahme bestätigt. Sobald die Überprüfung des Nachweises abgeschlossen ist, erhalten Antragstellende eine Bestätigung und bekommen nach einiger Zeit ihren Zuschuss ausgezahlt. Weitere Infos zum Förderprogramm sind der Website der KfW zu entnehmen: www.kfw.de/455-B

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