Bild: Bei Hero richtig durchstarten mit diesen Tipps zum Rechnungsprogramm!

Reverse Charge Rechnungen mit HERO erstellen

Mit der Handwerkersoftware HERO erhältst du ein einfach zu bedienendes Rechnungs­programm, mit dem du Rechnungen nach­ § 13b UStG erstellen kannst. Wie du mit der HERO Software eine Rechnung für Bauleistungen nach § 13b erstellst, erfährst du hier.

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Bild: HERO Rechnungsprogramm Drag & Drop

Was ist das Reverse Charge Verfahren?

Das Reverse Charge Verfahren ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft, bei dem die Umsatzsteuerschuld vom Leistungsempfänger und nicht vom Leistenden übernommen wird. Das bedeutet, dass der Kunde die Steuern an das Finanzamt zahlen muss und nicht der Betrieb, der die Rechnung erstellt hat. Im Geschäftsalltag spricht man auch davon, dass die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vorliegt.

Handwerker aus Deutschland können das Reverse Charge Verfahren anwenden, wenn sie ihre Waren ins Ausland liefern oder ein Bauunternehmen Bauleistungen für ein anderes Bauunternehmen erledigt. Als Bauunternehmen gilt ein Unternehmen hierbei, wenn es 10 Prozent seines Umsatzes aus Bauleistungen (Erdarbeiten, Rohbauarbeiten, Ausbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fassadenarbeiten, aber auch Landschaftsbauarbeiten) erzielt. Zudem muss die Bauleistung wesentliche Veränderungen am Bauobjekt beinhalten. Hierunter fallen zum Beispiel das Verlegen von Böden, der Einbau von Fenstern oder die Installation einer Photovoltaikanlage.

Bild: Dokumenten Übersicht in der Hero Software.

Rechnungen nach § 13b UStG

Wie und wann eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vorliegen kann, wird in § 13b des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Im Kontext des § 13b UStG werden sämtliche Werklieferungen und andere Leistungen, die mit Grundstücken in Verbindung stehen und der Errichtung, Reparatur, Wartung, Modifikation oder Demontage von Bauwerken dienen, als Bauleistungen bezeichnet. Solltest du also eine Arbeitsleistung erbringen, die unter diese Bedingungen fällt, kannst du das Reverse Charge Verfahren anwenden und die Steuerlast bezüglich der Umsatzsteuer auf den Leistungs- und Rechnungsempfänger umlagern.

Damit eine Leistung als Bauleistung eingestuft wird, ist Voraussetzung, dass sie direkt auf die Substanz eines Bauwerks Einfluss hat, das heißt, dass sie die Substanz erweitert, verbessert, erhält oder beseitigt. Entsprechend kannst du auch, wenn du zum Beispiel eine Terrasse mit einem Sandstrahler reinigst, das Reverse Charge Verfahren anwenden und mit HERO eine Rechnung nach § 13b erstellen.

Rechnungen nach § 13b UStG in HERO erstellen

Bild: Hero in der App oder vom Büro aus
Bild: Hero Kalkulationssoftware für Handwerker

Bauleistungen abrechnen mit HERO

In der HERO Handwerkersoftware kannst du direkt eine Rechnung nach § 13b erstellen. Wähle dazu einfach bei der Dokumentenerstellung „Rechnung §13b” aus. Alles Weitere kannst du wie gewohnt ausfüllen und auch das Hinzufügen von Rechnungspositionen per Drag & Drop ist unverändert möglich.

Die Software kann hierbei nicht rechtlich im Detail prüfen, ob alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Achte also darauf, dass du dir sicher bist, dass du das Reverse Charge Verfahren anwenden darfst. Die fertige Rechnung kannst du direkt per E-Mail versenden oder eine PDF-Datei nach ZUGFeRD 2.0 Standard (branchenübergreifendes Datenformat für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch) erzeugen.

Das umfangreiche Rechnungsprogramm von HERO ermöglicht dir aber nicht nur die Erstellung von Rechnungen nach § 13b UStG, sondern du kannst zum Beispiel auch Angebote und Kalkulationen oder Zahlungserinnerungen mit wenigen Klicks erstellen!

Bild: Rechnungsprogramm richtig nutzen mit diesen Tipps

HERO: Handwerker Software für Profis

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