Eine Kleinbetragsrechnung (typische Beispiele sind Kassenbons und handschriftliche Quittungen) kann für Beträge bis zu 250 Euro ausgestellt werden und kommt mit weniger Angaben aus als eine ausführliche Rechnung. Das kann für beide Seiten die Prozesse beschleunigen, Schreibarbeit reduzieren und für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Allerdings haben Kunden stets das Recht, auch bei kleinen Beträgen auf eine ausführliche Rechnung zu bestehen.
Aus Unternehmersicht hat die Kleinbetragsrechnung den Nachteil, dass sie buchhalterisch wie eine ausführliche Rechnung behandelt wird. Daher muss sie oft im Nachhinein ergänzt werden; auch ist die physische Archivierung von Kassenzetteln o. Ä. häufig unpraktisch umzusetzen. Zudem muss auf einer Kleinbetragsrechnung der Mehrwertsteuersatz nicht zwingend aufgeführt werden - für die Buchhaltung ist dieser aber von großer Wichtigkeit.