Wann wird eine kumulierte Rechnung benötigt?
Eine kumulierte Rechnung ist immer dann sinnvoll, wenn sich ein Projekt über einen längeren Zeitraum erstreckt und schon während der Umsetzung verschiedene Leistungen bzw. Teilleistungen abgerechnet werden sollen. So behalten Auftraggeber stets den Überblick und Handwerker kommen schneller an ihr Geld. Eine generelle Pflicht zur Erstellung von kumulierten Rechnungen existiert allerdings nicht.
Bei Bauverträgen nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder Werkvertrag nach BGB kann eine kumulative Rechnungslegung jedoch vertraglich festgelegt werden. Dementsprechend müssen erhaltene kumulative Abschlagszahlungen vom Rechnungsbetrag der jeweils folgenden Abschlagsrechnung abgezogen werden. Dieses Verfahren zieht sich dann durch das gesamte Projekt bis zur Schlussrechnung.