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Bild: Hero Software für das Mahnwesen

Mahnwesen Software

Stressfrei mahnen und Zahlungen schnell erhalten.

Mahnwesen mit HERO: Mit unserer Handwerkersoftware lassen sich große Teile deines Zahlungswesens ganz einfach digitalisieren. Durch die einfache Erstellung von Mahnungen sparst du Zeit und Mühe. Alles zum Thema Mahnwesen im Handwerk erfährst du hier.

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Inhaltsverzeichnis

Bild: Teilautomatisches Mahnwesen
Teilautomatisiertes Mahnwesen in HERO: Zahlungserinnerungen und Mahnungen automatisch versenden lassen und dabei die volle Kontrolle behalten.

Teilautomatisches Mahnwesen in HERO

Mit HERO erledigst du dein Forderungsmanagement als Handwerker einfach und strukturiert. In einer Übersicht werden dir alle offenen Zahlungen, die entsprechende Mahnstufe und die ursprüngliche Rechnung als Referenzdokument angezeigt. Du siehst auf den ersten Blick den Fortschritt der jeweiligen Zahlungsfrist und kannst auf ausbleibende Zahlungen sofort reagieren, indem du zur nächsten Mahnstufe übergehst.

Die Dokumente zu Zahlungserinnerungen und Mahnungen sowie den jeweiligen Text der E-Mail musst du nur einmal aufsetzen. Platzhalter sorgen dafür, dass alle Kundendaten automatisch in die Dokumente übernommen werden. Dadurch erstellst du personalisierte Forderungen per Knopfdruck und versendest sie direkt aus der Software an säumige Kunden. Alles was du tun musst, ist, deine Zahlungseingänge zu überwachen und mit ein paar Klicks den Mahnlauf zu starten.

Forderungsmanagement mit HERO & Lexware Office

Nutzt du den automatischen Rechnungsabgleich über unsere Lexware Office Schnittstelle, kannst du dein Mahnwesen mit HERO sogar noch weiter vereinfachen. Rechnungen werden einfach digital an Lexware Office übergeben. Registriert Lexware Office eine Zahlung, wird diese Information an die Handwerkersoftware weitergeleitet. Bleibt die Zahlung aus, kannst du in HERO direkt den entsprechenden Mahnlauf starten.

Selbstverständlich kannst du den Mahnlauf zwischendurch auch pausieren, etwa, wenn der Kunde eine Teilzahlung geleistet hat oder zugesichert hat, den offenen Betrag zeitnah zu begleichen. Diese Information kannst du ebenfalls in der Mahnwesen-Übersicht in HERO festhalten, sodass auch andere Mitarbeitende immer über den aktuellen Status informiert sind.

Das Feature in der Übersicht

Neugierig auf unser Mahnwesen Feature? In diesem Video erfährst du die wichtigsten Infos dazu im Schnelldurchlauf.

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Verwalte dein Mahnwesen digital mit HERO

Bild: Hero in der App oder vom Büro aus
Bild: Vorlagen in der Software
Forderungen auf Knopfdruck erstellen und direkt versenden.

Vorteile des digitalen Forderungsmanagements

Das Forderungsmanagement als Handwerker zu digitalisieren und teilweise zu automatisieren hat verschiedene Vorteile. Zum einen sorgt ein zentrales Programm, über das du deine Mahnprozesse organisierst, für eine bessere Übersicht. Zum anderen kannst du dadurch auch schneller reagieren, wenn ein Kunde in Zahlungsverzug gerät. Beide Aspekte sichern langfristig die Liquidität deines Handwerksbetriebes.

Zu diesem Ergebnis kam auch die Studie „Europäische Zahlungsgewohnheiten 2022“ der EOS-Gruppe, bei der 3.200 Finanzentscheider*innen in Unternehmen aus 16 europäischen Ländern befragt wurden.* Demnach sei es wichtig, säumigen Kund*innen eine schnelle, digitale und einfache Möglichkeit zur Zahlung zu liefern. Dies verbessere die Rückzahlungsquote spürbar. Ein digitalisiertes Mahnwesen stellt hierfür einen wichtigen Schritt dar.

*Artikel zur EOS-Studie „Europäische Zahlungsgewohnheiten 2022“

Das sagen unsere Kunden

Bild: Logo Installations- und Heizungsbau Tobias Barth

„Mit der Marktführer-Software von HERO wollte ich bei der Neugründung direkt digital durchstarten. Das hat sehr gut funktioniert.“

Tobias Bahrt - Installations- und Heizungsbau

Bild: Logo Fenster 123

„Dass ich bei der Erstellung von Dokumenten einfach die Artikel per Drag & Drop hinzufügen kann, ist sehr cool!“

Maciej Szwajnoch - AMS Bauelemente GmbH & Co. KG

Bild: Logo HF Solarbbau

„Wichtig war uns vor allem eine gute Kalkulations-Möglichkeit. Mit HERO haben wir die bekommen. Und noch viel mehr Funktionen, die uns den Arbeitsalltag erleichtern!“

Heiko Braun & Frank Gußmann - HF Solarbau

Bild: Zahlungserinnerung Beispiel
Eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung sind aus rechtlicher Sicht gleich.

Vorlage für Mahnung und Zahlungserinnerung

Bei der Dokumentenerstellung in der HERO Handwerkersoftware sparst du viel Zeit durch die vorab erstellen Vorlagen, nicht nur bei Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Du musst Dokumente nur einmal im Design deines Unternehmens erstellen, die Texte anpassen und entsprechende Platzhalter setzen und schon kannst du zukünftig einfach Dokumente mit wenigen Klicks erstellen und direkt aus der Software an deine Kunden per E-Mail versenden.

Du kannst also beispielsweise eine freundlich formulierte Dokumentenvorlage für eine Zahlungserinnerung erstellen, ähnlich dieser Vorlage. Zusätzlich kannst du eine schärfer formulierte Vorlage für eine Mahnung* und eine für die letzte Mahnung erstellen. So wird deiner Forderung über die Mahnstufen hinweg mehr Nachdruck verliehen. Wenn du deine Buchhaltung außerdem mit Lexware Office (ehemals lexoffice) managen willst, kannst du hierfür die passende Schnittstelle in HERO nutzen.

*Die Vorlagen dienen lediglich der Orientierung. Von einer ungeprüften Verwendung ohne vorherige Anpassung wird abgeraten.

Zahlungserinnerung oder Mahnung?

Rund um das Thema Mahnwesen kommt vor allem immer wieder eine Frage auf: Sind eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung dasselbe? Rein rechtlich betrachtet gibt es keinen Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung. Obwohl der Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Wort „Zahlungserinnerung“ nicht kennt, kann eine versendete Zahlungserinnerung mit einer ersten Mahnung gleichgestellt werden. Eine Zahlungserinnerung unterscheidet sich zumeist nur im Titel und im Ton des Anschreibens von einer Mahnung.

In der Regel wird der in Verzug geratene Kunde in der Zahlungserinnerung freundlich daran erinnert, der Zahlungsaufforderung nachzukommen und die Forderung bzw. Rechnung zu begleichen. Wesentlich für Zahlungserinnerungen, bzw. Mahnungen an Privatkunden ist eine in der Rechnung festgelegte Zahlungsfrist von in der Regel 30 Tagen. Der Kunde gerät mit Überschreitung der Frist automatisch in Verzug. Ohne genaue Zahlungsfrist ist eine Rechnung im B2C-Bereich nicht zulässig. Im B2B-Bereich ist eine Rechnung ohne Zahlungsziel direkt nach Erhalt fällig.

Verwalte dein Mahnwesen digital mit HERO

Bild: Hero in der App oder vom Büro aus
Bild: HERO Software für vorbereitende Buchhaltung
Die Zahlungsfrist in der Rechnung ist entscheidend für das Mahnverfahren.

Mahnwesen: So läuft das Mahnverfahren

Ein säumiger Kunde kommt prinzipiell nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen in Verzug. Da die Zahlung des Rechnungsbetrags in den meisten Fällen nur unabsichtlich versäumt wurde, lassen die meisten Unternehmen dem Kunden nach Ablauf der Frist eine freundlich formulierte Erinnerung zukommen, die erneut zur Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist auffordert – üblich sind hier 14 Tage, gesetzlich geregelt ist diese Frist jedoch nicht.

Oft ist es hilfreich, zusätzlich zu der Versendung der Zahlungserinnerung per Post oder E-Mail auch einen kurzen Anruf zu tätigen, um an die Forderung zu erinnern. Bei einem persönlichen Gespräch lassen sich etwaige Missverständnisse meist schnell klären und der Kunde geht dennoch mit einem guten Gefühl aus der Situation. Rechtlich bindend ist später allerdings nur die schriftliche Aufforderung zur Zahlung, ein Anruf allein genügt oft nicht!

Fristen, Mahngebühren und Verzugszinsen

Ob und welche neuen Zahlungsfristen in Mahnungen festgelegt werden, bleibt in erster Linie dem Unternehmen überlassen. Üblich sind 10 bis 14 Tage nach Ausstellung der ersten Erinnerung, 7 bis 10 Tage in der zweiten und 3 bis 5 Tage in der dritten und letzten Mahnung. In Zahlungsverzug gerät der Kunde jedoch immer bereits nach Ablauf der ersten Zahlungsfrist, unabhängig von weiteren Mahnfristen.

Ab der zweiten Mahnstufe sind sogenannte Mahngebühren zusätzlich zum ursprünglichen Rechnungsbetrag üblich. Ab dem zweiten Mahnschreiben können durch den Zahlungsverzug entstandene Kosten erhoben werden, sofern darauf in der ersten Mahnung hingewiesen wurde. Die Höhe der Mahngebühren beträgt in der Regel nur wenige Euro, da sie beispielsweise Materialkosten und Porto bei postalischer Zustellung, nicht aber Personalkosten o. Ä. abdecken dürfen.

Ab der dritten Mahnstufe werden meist sogenannte Verzugszinsen erhoben. Die Höhe der Verzugszinsen, die prinzipiell ab dem ersten Tag nach der Zahlungsfrist erhoben werden können, sind gesetzlich klar definiert:

  • Die Höhe der Verzugszinsen kann vorab vertraglich geregelt werden.
  • Bei Bauleistungen werden Verzugszinsen nach VOB/B geregelt.
  • Ohne vertragliche Regelung werden Verzugszinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz erhoben, demzufolge sie 5 % über dem Basiszinssatz, aktuell also bei 6,27 % liegen dürfen
    (Basiszinssatz vom 01.07.2025: 1,27 %).

Was muss eine Mahnung enthalten?

Bei Ausbleiben einer Zahlung werden vom Unternehmen üblicherweise drei Mahnungen an den säumigen Kunden versendet. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von drei Mahnstufen. Dabei ist es unerheblich, ob die Schreiben als Zahlungserinnerung, Mahnung und letzte Mahnung oder erste, zweite und dritte Mahnung bezeichnet werden.

Wichtig ist, dass die Mahnschreiben immer das aktuelle Datum, das Datum der vorangegangenen Rechnung, die Rechnungsnummer, das ursprüngliche Fälligkeitsdatum, den zu zahlenden Betrag und ein neues Zahlungsziel enthalten. Ob Mahngebühren oder Verzugszinsen erhoben werden, ist meist im Einzelfall zu entscheiden, sofern die Verzugszinsen nicht vorab vertraglich geregelt wurden.

Verwalte dein Mahnwesen digital mit HERO

Bild: Hero in der App oder vom Büro aus
Bild: Rechnung und Lieferschein mit HERO
Eine saubere Dokumentation deiner Dokumente ist unverzichtbar – speziell beim gerichtlichen Mahnverfahren.

Gerichtliches Mahnverfahren: Ablauf & Kosten

In jedem Mahnverfahren sollte die außergerichtliche Einigung immer die angestrebte Lösung sein. Sofern der säumige Kunde mindestens eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung erhalten hat und dennoch nicht leistet oder von vornherein die Zahlung nicht leisten will, bleibt als letzter Ausweg jedoch oft nur das gerichtliche Mahnverfahren. Hierfür muss vom Unternehmen zunächst ein Mahnantrag gestellt werden, der online über das gemeinsame Mahnportal der Mahngerichte der Bundesländer eingereicht werden kann.

Im weiteren Verlauf wird dann ein Mahnbescheid erlassen, der dem Schuldner vom zuständigen Mahngericht zugestellt wird. Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid und kommt der Zahlung dennoch nicht nach, folgt ein Vollstreckungsbescheid, aus dem, wenn nötig, direkt die Zwangsvollstreckung erfolgen kann. Die Kosten trägt im Falle einer rechtmäßigen Forderung der Schuldner. Die Gerichtskosten betragen je nach Streitwert zwischen 38 und 236 €, die Anwaltskosten können sehr unterschiedlich ausfallen.

Inkassobüro oder Anwalt

Der Weg eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist oft mühsam und langwierig und sollte nicht nur deshalb die letzte Option sein, wenn sich ein Kunde länger im Zahlungsverzug befindet. Häufig lohnt es sich, bei nicht erhaltenen Zahlungen einen Anwalt zu kontaktieren, der den Schuldner kontaktiert und auf weitere mögliche rechtliche Schritte hinweist. Ein anwaltliches Mahnschreiben zeigt in vielen Fällen Wirkung.

Eine Alternative stellen Inkassobüros dar, die sich um das Eintreiben der Schulden kümmern. Auch hier trägt der Schuldner in der Regel die Kosten, sofern er nicht insolvent ist oder die Rechnung falsch ausgestellt wurde. Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Details vorab mit dem Inkassobüro bzw. dem Anwalt zu besprechen und auch den ausstehenden Betrag zu berücksichtigen.

Bild: Hero Software mit Rechnungsprogramm für dein Mahnwesen

HERO: Handwerker Software für Profis

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