Was bedeutet die HOAI?
Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) hat als solche nur preisrechtliche Bedeutung und regelt die ungefähre Höhe von Honoraren für Architekten, Ingenieure und Bauleiter. Beruft sich ein Werkvertrag auf die dort festgehaltenen Regelungen, ist die Dokumentation des Bauvorhabens z. B. in Form eines Bautagebuchs verpflichtend!
Gleiches gilt für öffentliche Ausschreibungen nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Weder die HOAI noch die VOB definieren den genauen Inhalt des Bautagebuchs. Dieser kann ebenfalls separat vertraglich festgehalten werden, liegt ansonsten jedoch im Ermessen der Bauleitung.
Wer muss ein Bautagebuch führen?
Je nach Vertrag sind entweder Bauleiter oder Architekten zur Dokumentation des Bauablaufs, sprich zur Führung eines Bautagebuchs verpflichtet. Vor allem Generalunternehmer und Bauträger müssen sich meist nicht an die HOAI halten und kommen so theoretisch um die Führung eines Bautagebuchs herum. Bauherren wird daher empfohlen, die genauen Bedingungen und den Inhalt eines Bautagebuches vertraglich zu regeln.
Die Führung eines Bautagebuchs hat nicht nur für den Bauherrn Vorteile: Auch ohne vertragliche Vereinbarung sollten Bauunternehmer, Handwerkerinnen und Handwerker bei keinem Bauauftrag auf die Baustellendokumentation verzichten. Sie dient sowohl der rechtlichen Absicherung bei Streitigkeiten im Fall von Baumängeln oder Fehlern als auch der kontinuierlichen Optimierung des Arbeitsablaufs auf der Baustelle.